Testkommentar
Zielgruppe sind Führungs- und Leitungskräfte in Wirtschaft und Arbeitswelt, Geschäftsführer, Mobbingbeauftragte und Mitarbeiter bei NGOs. Eine Berufsausbildung und Erfahrung im Job sind zwingende Voraussetzungen. Der Anbieter fordert von den Teilnehmern zudem die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte rasch erfassen zu können, ein differenziertes sprachliches Ausdrucks- und klares Denkvermögen sowie Mitgefühl. Das Anforderungsprofil der Stiftung Warentest wird erfüllt. Die Zahl an durchzuführenden und zu dokumentierenden Fällen ist hoch. Daraus lässt sich schließen, dass viel Wert auf einen großen Praxis- und Übungsanteil gelegt wird.
Qualifizierung zum Mediator - Anbieter Süd9 - Akademie Vaihingen : Konfliktmanagement und Mediation
Produktmerkmale | |
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Merkmale | |
Seminarort(e) | Vaihingen an der Enz |
Preis ca. | 5200 Euro |
Umfang und Dauer | |
Dauer insgesamt ca. | 40 Wochen |
Umfang insgesamt1 | 207 Stunden |
davon Umfang Supervision1 | 23 Stunden |
Anzahl der Mediationsfälle | |
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absolvieren | 7 |
davon zu dokumentieren | 5 |
Anforderungsprofil | |
Anforderungsprofil hinsichtlich Lerninhalte erfüllt |
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Schwerpunkte | |
Ohne Schwerpunkt2 |
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Abschluss mit | |
Anbieterzertifikat |
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IHK-Zertifikat |
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Hochschulzertifikat |
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Hochschulabschluss |
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VHS-Zertifikat |
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Teilnahmebescheinigung |
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Ausbildung richtet sich nach Standards / ist anerkannt von | |
BM3 |
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BAFM4 |
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BMWA5 |
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DGM6 |
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IM7 |
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Bora §7a8 |
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Anderer Verband in Deutschland, und zwar | nein |
- ja
- nein
- 1
- In Stunden á 60 Minuten.
- 2
- Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
- 3
- BM: Bundesverband Mediation.
- 4
- BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
- 5
- BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
- 6
- DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
- 7
- IM: Verband für Integrierte Mediation.
- 8
- Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
- 9
- Baden-Württemberg, Bayern