Nordsee Akademie Konflikte regeln

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Testkommentar

Die ­Ziel­gruppe dieser Aus­bildung ist breit. Ange­sprochen sind Pri­vatleute mit Interesse am Thema Media­tion, Berufs­tätige, die eine zusätzliche Qualifikation erwerben wollen, Führungs­kräfte, Per­sonaler und Betriebsräte, die Konflikte im Unternehmen kompetent lösen wollen. Die Teilnehmer sollten mindestens 22 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Lehre haben. Teile der Ausbildung können einzeln gebucht werden. Das Anforderungsprofil erfüllt sie nicht: Der Fokus wird zu sehr auf die Soft Skills gelegt. Inklusive Unterkunft und Verpflegung rangiert die Ausbildung preislich im Mittelfeld.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter Nord10 - Nordsee Akademie : Konflikte regeln

Produktmerkmale
Merkmale
Seminar­ort(e) Leck
Preis ca. 4730  Euro1
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 50  Wochen
Umfang insgesamt2 205  Stunden
davon Umfang Supervision2 30  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 4
davon zu dokumentieren 4
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt nein
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt3 ja
Abschluss mit
Anbieterzertifikat ja
IHK-Zertifikat nein
Hoch­schulzertifikat nein
Hoch­schul­abschluss nein
VHS-Zertifikat nein
Teil­nahme­bescheinigung nein
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM4 ja
BAFM5 ja
BMWA6 ja
DGM7 ja
IM8 ja
Bora §7a9 nein
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein
ja
ja
nein
nein
1
Inkl. Über­nachtung in der Nord­see­aka­demie (EZ) und Ver­pflegung.
2
In Stunden á 60 Minuten.
3
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
4
BM: Bundesverband Mediation.
5
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
6
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
7
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
8
IM: Verband für Integrierte Mediation.
9
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
10
Bremen, Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein