Testkommentar
Ausbildung richtet sich an Anwälte und Juristen. Zulassungsvoraussetzung ist daher das erste juristische Staatsexamen. Gewünscht sind zudem mindestens drei Jahre Berufserfahrung und die Bereitschaft, als Dritter in Konflikten zu vermitteln. In der Qualifizierung sind weder Supervision noch Mediationsfälle enthalten. Der Stundenumfang ist zu gering. Die Ausbildung entspricht dem Anforderungsprofil daher nicht. Ein Aufbaukurs oder Vertiefungsseminar beim Anbieter ist möglich.
Qualifizierung zum Mediator - Bundesweite Anbieter - Amos Institut : Mediationsausbildung für Juristen
Produktmerkmale | |
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Merkmale | |
Seminarort(e) | Berlin, Düsseldorf, München |
Preis ca. | 3500 Euro |
Umfang und Dauer | |
Dauer insgesamt ca. | 13 bis 20 Wochen |
Umfang insgesamt1 | 120 Stunden |
davon Umfang Supervision1 | 0 Stunden |
Anzahl der Mediationsfälle | |
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absolvieren | 0 |
davon zu dokumentieren | 0 |
Anforderungsprofil | |
Anforderungsprofil hinsichtlich Lerninhalte erfüllt |
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Schwerpunkte | |
Ohne Schwerpunkt2 |
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Abschluss mit | |
Anbieterzertifikat |
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IHK-Zertifikat |
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Hochschulzertifikat |
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Hochschulabschluss |
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VHS-Zertifikat |
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Teilnahmebescheinigung |
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Ausbildung richtet sich nach Standards / ist anerkannt von | |
BM3 |
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BAFM4 |
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BMWA5 |
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DGM6 |
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IM7 |
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Bora §7a8 |
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Anderer Verband in Deutschland, und zwar | nein |
- ja
- nein
- 1
- In Stunden á 60 Minuten.
- 2
- Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
- 3
- BM: Bundesverband Mediation.
- 4
- BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
- 5
- BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
- 6
- DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
- 7
- IM: Verband für Integrierte Mediation.
- 8
- Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.