Mediation

Branchen­verbände für Mediatoren

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Die Mitgliedschaft in einem Branchen­verband bietet Mediatoren viele Vorteile, zum Beispiel beim Netz­werken oder für das eigene Marketing. Um Mitglied werden zu können, müssen die Konflikt­vermittler eine Reihe von Voraus­setzungen erfüllen, die auch die Ausbildung betreffen. Sie unterscheiden sich von Organisation zu Organisation – eine Auswahl.

Mediation Alle Testergebnisse für Markt­über­sicht Mediations­ausbildung

  • Bundes­verband Mediation (BM).
    Jahr der Gründung: 1992
    Zahl der Mitglieder: 2005
    Mitglieder tragen Titel: „Mediator BM“
    Kosten der Anerkennung: 275 Euro
    Voraus­setzungen: eine Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier Mediations­fälle, Mitarbeit in einem Netz­werk.
  • Bundes-Arbeits­gemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM).
    Jahr der Gründung: 1992
    Zahl Mitglieder: 820
    Mitglieder tragen Titel: „Mediator (BAFM)“
    Kosten der Anerkennung: 200 Euro *)
    Voraus­setzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier dokumentierte Fälle, Hoch­schul­abschluss oder vergleich­bare Qualifikation, zweijäh­rige Berufs­erfahrung.
  • Bundes­verband Mediation in Wirt­schaft und Arbeits­welt (BMWA).
    Jahr der Gründung: 1996
    Zahl der Mitglieder: 328
    Mitglieder tragen Titel: „Mediator BMWA“ oder „Wirt­schafts­mediator BMWA“
    Kosten der Anerkennung: 250 Euro – unpro­blematische Aufnahme bei Ausbildung an einem BMWA-Institut. Umfang­reichere und kosten­intensi­vere Prüfung bei Qualifizierung an anderen Ausbildungs­stätten möglich.
    Voraus­setzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden plus 30 Stunden Gruppen­arbeit, vier Fall­dokumentationen, abge­schlossenes Studium oder vergleich­bare Qualifikation, dreijäh­rige Berufs­erfahrung, Mindest­alter 28 Jahre.
  • Deutsche Gesell­schaft für Mediation (DGM).
    Jahr der Gründung: 1998
    Zahl der Mitglieder: 520
    Mitglieder tragen Titel: Unabhängig von der Verbands­zugehörig­keit verleiht die DGM für fünf Jahre das Gütesiegel „Mediator nach DGM-Stan­dard“.
    Kosten der Anerkennung: 60 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nicht-Mitglieder.
    Voraus­setzungen: Berufs­ausbildung oder akademischer Abschluss, Qualifizierung mit mindestens 200 Zeitstunden, zwei Fall­dokumentationen.
  • Mediation D A CH. (D A CH steht für Deutsch­land, Österreich, Schweiz).
    Jahr der Gründung: 1999
    Zahl der Mitglieder: 300
    Mitglieder tragen Titel: „interna­tional zertifizierter Mediator, D A CH“
    Kosten der Anerkennung: keine
    Voraus­setzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier selbst durch­geführte Fälle.
  • Verband für Integrierte Mediation (IM).
    Jahr der Gründung: 2001
    Mitglieder: 265
    Mitglieder tragen Titel: „Mediator*“ oder „Mediator**“
    Kosten der Anerkennung: 60 Euro für Mediatoren von Nicht-IM-Instituten
    Voraus­setzungen: Es gibt zwei Zertifikations­stufen. Für Stufe 1 (*) sind 120 Stunden Mediations­ausbildung, Fall­dokumentation, (Fach-)Hoch­schul­abschluss, Berufs­ausbildung oder mehr­jährige Berufs­tätig­keit nötig.
  • Sonderfall: Nach BORA anerkannte Ausbildung. BORA bezeichnet keinen Verband, sondern steht für die Berufs­ordnung der Rechts­anwälte. Nach Paragraf 7a muss ein Jurist, der den Zusatz „Mediator“ führen will, durch eine entsprechende Ausbildung nach­weisen, „dass er die Grund­sätze des Mediations­verfahrens beherrscht“. Er sollte daher einen Lehr­gang belegen, der sich an der BORA orientiert. Ab Mai 2013 richtet sich die Berufs­ordnung nach dem Mediations­gesetz.

*) Passage geändert am 7.3.2014

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