Die Mitgliedschaft in einem Branchenverband bietet Mediatoren viele Vorteile, zum Beispiel beim Netzwerken oder für das eigene Marketing. Um Mitglied werden zu können, müssen die Konfliktvermittler eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die auch die Ausbildung betreffen. Sie unterscheiden sich von Organisation zu Organisation – eine Auswahl.
Alle Testergebnisse für Marktübersicht Mediationsausbildung
- Bundesverband Mediation (BM).
Jahr der Gründung: 1992
Zahl der Mitglieder: 2005
Mitglieder tragen Titel: „Mediator BM“
Kosten der Anerkennung: 275 Euro
Voraussetzungen: eine Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier Mediationsfälle, Mitarbeit in einem Netzwerk. - Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM).
Jahr der Gründung: 1992
Zahl Mitglieder: 820
Mitglieder tragen Titel: „Mediator (BAFM)“
Kosten der Anerkennung: 200 Euro *)
Voraussetzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier dokumentierte Fälle, Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation, zweijährige Berufserfahrung. - Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA).
Jahr der Gründung: 1996
Zahl der Mitglieder: 328
Mitglieder tragen Titel: „Mediator BMWA“ oder „Wirtschaftsmediator BMWA“
Kosten der Anerkennung: 250 Euro – unproblematische Aufnahme bei Ausbildung an einem BMWA-Institut. Umfangreichere und kostenintensivere Prüfung bei Qualifizierung an anderen Ausbildungsstätten möglich.
Voraussetzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden plus 30 Stunden Gruppenarbeit, vier Falldokumentationen, abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikation, dreijährige Berufserfahrung, Mindestalter 28 Jahre. - Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM).
Jahr der Gründung: 1998
Zahl der Mitglieder: 520
Mitglieder tragen Titel: Unabhängig von der Verbandszugehörigkeit verleiht die DGM für fünf Jahre das Gütesiegel „Mediator nach DGM-Standard“.
Kosten der Anerkennung: 60 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nicht-Mitglieder.
Voraussetzungen: Berufsausbildung oder akademischer Abschluss, Qualifizierung mit mindestens 200 Zeitstunden, zwei Falldokumentationen. - Mediation D A CH. (D A CH steht für Deutschland, Österreich, Schweiz).
Jahr der Gründung: 1999
Zahl der Mitglieder: 300
Mitglieder tragen Titel: „international zertifizierter Mediator, D A CH“
Kosten der Anerkennung: keine
Voraussetzungen: Ausbildung mit mindestens 200 Zeitstunden, vier selbst durchgeführte Fälle. - Verband für Integrierte Mediation (IM).
Jahr der Gründung: 2001
Mitglieder: 265
Mitglieder tragen Titel: „Mediator*“ oder „Mediator**“
Kosten der Anerkennung: 60 Euro für Mediatoren von Nicht-IM-Instituten
Voraussetzungen: Es gibt zwei Zertifikationsstufen. Für Stufe 1 (*) sind 120 Stunden Mediationsausbildung, Falldokumentation, (Fach-)Hochschulabschluss, Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit nötig. - Sonderfall: Nach BORA anerkannte Ausbildung. BORA bezeichnet keinen Verband, sondern steht für die Berufsordnung der Rechtsanwälte. Nach Paragraf 7a muss ein Jurist, der den Zusatz „Mediator“ führen will, durch eine entsprechende Ausbildung nachweisen, „dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht“. Er sollte daher einen Lehrgang belegen, der sich an der BORA orientiert. Ab Mai 2013 richtet sich die Berufsordnung nach dem Mediationsgesetz.
*) Passage geändert am 7.3.2014
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