Mediation

Das sollte eine gute Qualifizierung bieten

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Bislang ist die Berufs­bezeichnung Mediator nicht geschützt. Das Mediations­gesetz vom Juli 2012 ändert das. Allerdings gibt es bislang noch keine klaren Ausbildungs­bestimmungen. Die Weiterbildungs­experten der Stiftung Warentest haben ein Anforderungs­profil entwickelt und fest­gelegt, wie eine solide Qualifizierung für Mediatoren aussehen sollte. Das kann Interes­sierten eine Orientierungs­hilfe für die Auswahl eines Ausbildungs­anbieters geben.

Mediation Alle Testergebnisse für Markt­über­sicht Mediations­ausbildung

Der Kriterienkatalog

  • Inhalte allgemein. Eine Mediations­ausbildung sollte sowohl mediations­bezogenes Fachwissen als auch persönliche und kommunikative Kompetenzen, die sogenannten Soft Skills, vermitteln. Dabei sollten sich ungefähr 55 Prozent der Unterrichts­zeit dem fachlichen Know-how widmen. Etwa 45 Prozent sollten auf den Bereich der Soft Skills verwendet werden.
  • Fachwissen. Zur fachlichen Seite einer guten Qualifizierung gehören beispiels­weise die Einführung in die Grund­lagen der Mediation, ein Über­blick über deren Ablauf und Rahmenbedingungen sowie die Settings, also mögliche Mediations­formen. Auf dem Stundenplan stehen sollten auch das Recht der Mediation, die Rolle des Rechts in der Mediation sowie die Schwer­punkte und Anwendungs­gebiete der Konfliktlösungs­methode.
  • Soft Skills. Zu den persönlichen Kompetenzen, die ein Mediator während der Ausbildung erwerben sollte, zählen unter anderem Verhand­lungs­techniken und Verhand­lungs­kompetenz, Methode der Gesprächs­führung und Kommunikations­techniken sowie Konflikt­kompetenz. Zudem sollte er lernen, seine Haltung und sein Rollenverständnis zu reflektieren.
  • Vermitt­lung. Der Unter­richt sollte nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch Raum für Übungen, Plenums- und Gruppen­arbeit sowie Selbst­erfahrung bieten. Zum Lernen und Nach­lesen sollten die Seminar­teilnehmer geeignete Skripte bekommen.
  • Praxis­anteile. Die Ausbildung muss ausreichend Praxis­anteile umfassen. Die bestehen zum Beispiel in Rollenspielen und in mindestens einem selbst durch­geführten und dokumentierten Mediations­fall. Ergänzt werden muss die Praxis durch Supervision und Intervisionen, also die Begleitung durch einen fach­kundigen Dritten und den Austausch der Auszubildenden unter­einander.
  • Dauer. Eine Ausbildung zum Mediator sollte einen Umfang von mindestens 200 Zeitstunden haben und sich über einen längeren Zeitraum von mindestens 20 Wochen erstre­cken. So kann das Gelernte in die Praxis über­tragen werden, und es bleibt genügend Zeit zur Reflektion.
  • Voraus­setzungen. Aus Sicht der Stiftung Warentest sollte ein Ausbildungs­angebot einige Anforderungen an den Zugang zu der Qualifizierung knüpfen. So sollten Kandidaten einen Studien­abschluss haben oder vergleich­bare Qualifikationen besitzen. Von Vorteil ist, wenn sie zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufs­erfahrung mitbringen. Persönliche Reife, ein positives Menschen­bild, die Fähig­keit zur Empathie, also zum Mit- und Einfühlen, und die Bereitschaft zur Selbst­reflektion sind ebenfalls unerläss­lich für einen angehenden Konflikt­vermittler. Ein Mindest­alter ist dagegen entbehr­lich.
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