Bislang ist die Berufsbezeichnung Mediator nicht geschützt. Das Mediationsgesetz vom Juli 2012 ändert das. Allerdings gibt es bislang noch keine klaren Ausbildungsbestimmungen. Die Weiterbildungsexperten der Stiftung Warentest haben ein Anforderungsprofil entwickelt und festgelegt, wie eine solide Qualifizierung für Mediatoren aussehen sollte. Das kann Interessierten eine Orientierungshilfe für die Auswahl eines Ausbildungsanbieters geben.
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Der Kriterienkatalog
- Inhalte allgemein. Eine Mediationsausbildung sollte sowohl mediationsbezogenes Fachwissen als auch persönliche und kommunikative Kompetenzen, die sogenannten Soft Skills, vermitteln. Dabei sollten sich ungefähr 55 Prozent der Unterrichtszeit dem fachlichen Know-how widmen. Etwa 45 Prozent sollten auf den Bereich der Soft Skills verwendet werden.
- Fachwissen. Zur fachlichen Seite einer guten Qualifizierung gehören beispielsweise die Einführung in die Grundlagen der Mediation, ein Überblick über deren Ablauf und Rahmenbedingungen sowie die Settings, also mögliche Mediationsformen. Auf dem Stundenplan stehen sollten auch das Recht der Mediation, die Rolle des Rechts in der Mediation sowie die Schwerpunkte und Anwendungsgebiete der Konfliktlösungsmethode.
- Soft Skills. Zu den persönlichen Kompetenzen, die ein Mediator während der Ausbildung erwerben sollte, zählen unter anderem Verhandlungstechniken und Verhandlungskompetenz, Methode der Gesprächsführung und Kommunikationstechniken sowie Konfliktkompetenz. Zudem sollte er lernen, seine Haltung und sein Rollenverständnis zu reflektieren.
- Vermittlung. Der Unterricht sollte nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch Raum für Übungen, Plenums- und Gruppenarbeit sowie Selbsterfahrung bieten. Zum Lernen und Nachlesen sollten die Seminarteilnehmer geeignete Skripte bekommen.
- Praxisanteile. Die Ausbildung muss ausreichend Praxisanteile umfassen. Die bestehen zum Beispiel in Rollenspielen und in mindestens einem selbst durchgeführten und dokumentierten Mediationsfall. Ergänzt werden muss die Praxis durch Supervision und Intervisionen, also die Begleitung durch einen fachkundigen Dritten und den Austausch der Auszubildenden untereinander.
- Dauer. Eine Ausbildung zum Mediator sollte einen Umfang von mindestens 200 Zeitstunden haben und sich über einen längeren Zeitraum von mindestens 20 Wochen erstrecken. So kann das Gelernte in die Praxis übertragen werden, und es bleibt genügend Zeit zur Reflektion.
- Voraussetzungen. Aus Sicht der Stiftung Warentest sollte ein Ausbildungsangebot einige Anforderungen an den Zugang zu der Qualifizierung knüpfen. So sollten Kandidaten einen Studienabschluss haben oder vergleichbare Qualifikationen besitzen. Von Vorteil ist, wenn sie zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung mitbringen. Persönliche Reife, ein positives Menschenbild, die Fähigkeit zur Empathie, also zum Mit- und Einfühlen, und die Bereitschaft zur Selbstreflektion sind ebenfalls unerlässlich für einen angehenden Konfliktvermittler. Ein Mindestalter ist dagegen entbehrlich.
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