Den Hinweis „Gesamtreparatursumme“ dürfen Kunden so verstehen, dass die Gesamtkosten der Reparatur damit gemeint sind. Das erklärte das Landgericht Heilbronn dem örtlichen Media Markt. Ein Kunde hatte seinen E-Book-Reader zur Reparatur gebracht. Wenige Tage später kam die Nachricht: Er könne das Gerät unrepariert abholen oder es vom Media Markt entsorgen lassen – oder 20,42 Euro „Gesamtreparatursumme“ bezahlen. Das kreuzte er an, weil er meinte, damit seien die gesamten Reparaturkosten gemeint. Der Media Markt hingegen wollte das Geld nur dafür, dass sein Reparaturservice das Lesegerät geprüft hatte und nun zurückschickt. Der Kunde ging zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die klagte mit Erfolg. Unter „Gesamtreparatursumme“ durfte er verstehen, dass dafür sein Gerät repariert wird (Az. 21 O 106/15 KfH).
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