Matratzen­hersteller Tempur Kartell­amt verhängt Millionen­strafe

0

Über mehrere Jahre ermittelte das Bundes­kartell­amt gegen Matratzen­anbieter. Jetzt hat es gegen die Tempur Deutsch­land GmbH ein Bußgeld in Höhe von 15,5 Millionen Euro verhängt. Es ist die höchste Geld­strafe in diesem Verfahren.

Druck auf Einzel­händler

Das Bundes­kartell­amt verhängt des Bußgeld, weil Tempur Druck auf Einzel­händler ausgeübt haben soll. Nach Angaben der Behörde setzte es auf verschiedene Art und Weise seine Preis­empfehlung durch. Wenn Händler Tempur-Matratzen um mehr als fünf Prozent unter dem vom Hersteller gewünschten Verkaufs­preis anboten, seien sie kontaktiert worden. Unter­schritten sie die Preise mehr­fach, habe Tempur sie verzögert beliefert oder in einigen Fällen auch gar nicht mehr. Zudem habe Tempur Händ­lern verboten, seinen Marken­namen für Online-Werbung über die Such­funk­tion von Google zu verwenden. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2011.

Tipp: Gute Matratzen finden Sie im Produktfinder Matratzen auf test.de.

Zwei weitere Bußgelder

Die Millionen­forderung ist das dritte Bußgeld, das das Bundes­kartell­amt im Matratzenfall verhängt hat. Bereits im Sommer 2014 verlangte es mit ähnlicher Begründung 8,2 Millionen Euro von der Recticel Schlaf­komfort GmbH. Zu ihr gehören die Marken Schlaraffia und Swiss­flex. Im Februar 2015 forderten die Wett­bewerbs­hüter wegen „vertikaler Preisbindung“ 3,38 Millionen Euro von der Metzeler Schaum GmbH zu den Details dieser Verfahren.

Ende des Verfahrens

Das Bundes­kartell­amt teilte mit, dass es Ermitt­lungen gegen zwei weitere Matratzen­hersteller nach Auswertung der Beweise „aus Ermessens­gründen“ einge­stellt habe. Das gelte auch für zwei Einkaufs­verbände und einen Online-Händler. Das Verfahren sei damit abge­schlossen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.