Über mehrere Jahre ermittelte das Bundeskartellamt gegen Matratzenanbieter. Jetzt hat es gegen die Tempur Deutschland GmbH ein Bußgeld in Höhe von 15,5 Millionen Euro verhängt. Es ist die höchste Geldstrafe in diesem Verfahren.
Druck auf Einzelhändler
Das Bundeskartellamt verhängt des Bußgeld, weil Tempur Druck auf Einzelhändler ausgeübt haben soll. Nach Angaben der Behörde setzte es auf verschiedene Art und Weise seine Preisempfehlung durch. Wenn Händler Tempur-Matratzen um mehr als fünf Prozent unter dem vom Hersteller gewünschten Verkaufspreis anboten, seien sie kontaktiert worden. Unterschritten sie die Preise mehrfach, habe Tempur sie verzögert beliefert oder in einigen Fällen auch gar nicht mehr. Zudem habe Tempur Händlern verboten, seinen Markennamen für Online-Werbung über die Suchfunktion von Google zu verwenden. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2011.
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Zwei weitere Bußgelder
Die Millionenforderung ist das dritte Bußgeld, das das Bundeskartellamt im Matratzenfall verhängt hat. Bereits im Sommer 2014 verlangte es mit ähnlicher Begründung 8,2 Millionen Euro von der Recticel Schlafkomfort GmbH. Zu ihr gehören die Marken Schlaraffia und Swissflex. Im Februar 2015 forderten die Wettbewerbshüter wegen „vertikaler Preisbindung“ 3,38 Millionen Euro von der Metzeler Schaum GmbH zu den Details dieser Verfahren.
Ende des Verfahrens
Das Bundeskartellamt teilte mit, dass es Ermittlungen gegen zwei weitere Matratzenhersteller nach Auswertung der Beweise „aus Ermessensgründen“ eingestellt habe. Das gelte auch für zwei Einkaufsverbände und einen Online-Händler. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.
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