
Nachweis. Die Masernimpfung wird wie alle Impfungen im Impfpass dokumentiert. © Getty Images / Günter Guni
Seit März 2020 müssen Eltern, deren Kinder in Kita oder Schule kommen, nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Infos zur Impflicht, zu Masernimpfung und Masern.
Alle Fragen im Überblick
- Was regelt das neue Masernschutzgesetz?
- Was passiert, wenn ich mein Kind trotzdem nicht gegen Masern impfen lasse?
- Wie kann ich den Nachweis erbringen?
- Was muss im Impfpass als Nachweis einer korrekten Masernimpfung stehen?
- Was ist mit Menschen, die schon einmal Masern hatten?
- Welchen Schutz bietet die Impfung?
- Sind Nebenwirkungen der Impfung möglich?
- Sollten sich auch Erwachsene impfen lassen?
- Sollen sich vor 1971 Geborene impfen lassen?
- Bezahlen die Krankenkassen die Impfung?
- Wie viele Menschen sind aktuell von Masern betroffen?
- Wie verbreiten sich Masern und was sind die Symptome?
- Welche Folgen kann die Erkrankung haben?
- Wie werden Masern behandelt?
- Lassen sich die Risiken der Masern-Erkrankung und der Masern-Impfung vergleichen?
- Warum dient die Impfung auch dem Schutz anderer?
Ihre Fragen, unsere Antworten
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Was regelt das neue Masernschutzgesetz?
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Eltern müssen für alle Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden, seit März 2020 nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung bereits durchgemacht haben. Sind die Kinder bereits in Kita oder Schule, müssen die Eltern den Nachweis über die Masernimpfung bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Gleiches gilt auch für Personen, die in Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften oder im Gesundheitswesen arbeiten (auch Küchen- und Reinigungspersonal oder Praktikanten) sowie für Tagesmütter – wenn sie nach 1970 geboren wurden: Sie müssen ebenfalls bis spätestens Juli 2021 einen Impfschutz oder eine Masernerkrankung nachweisen.
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Was passiert, wenn ich mein Kind trotzdem nicht gegen Masern impfen lasse?
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Erbringen Eltern nicht den geforderten Nachweis, können Kitas die Kinder ablehnen. Für Schulkinder gilt dies aber nicht, da es in Deutschland die Schulpflicht gibt. Eltern müssen dann mit Bußgeldern von bis zu 2 500 Euro rechnen. Auch Kitaleitungen, die ungeimpfte Kinder aufnehmen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Personal mit fehlendem Nachweis darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
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Wie kann ich den Nachweis erbringen?
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Eine Impfung gegen Masern wird im Impfpass eingetragen. Wer diesen nicht findet, sollte sich an seinen Kinder- oder Hausarzt wenden. Er kann eine bereits verabreichte Impfung auch nachträglich in den Impfpass eintragen oder ein neues Dokument ausstellen. Ärzte sind generell verpflichtet, Patientendaten zehn Jahre lang aufzuheben, manchmal tun sie dies auch länger. Nachfragen lohnt also. Auch eine durchgemachte Masernerkrankung muss der Arzt dokumentieren und kann sie bestätigen.
Liegt die Impfung länger zurück und kann sie jemand nicht mit einem Impfbuch nachweisen, kann er eventuell eine Blutuntersuchung auf Masern-Antikörper beim Arzt durchführen – dies wird von Experten aber meist nicht empfohlen. Unkomplizierter ist es, sich erneut gegen Masern impfen zu lassen. Die Impfung ist in der Regel gut verträglich (siehe Sind Nebenwirkungen der Impfung möglich?).
Neu ist seit März, dass jeder Arzt (nur Zahnärzte sind ausgenommen) unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet alle Schutzimpfungen verabreichen darf. Kinderärzte können zum Beispiel Eltern gleich mitimpfen, Frauenärzte die Partner ihrer Patientinnen. Das kostet für Kassenpatienten nichts extra, sondern ist normale Kassenleistung.
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Was muss im Impfpass als Nachweis einer korrekten Masernimpfung stehen?
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Im Impfausweis sollten im Idealfall zwei Impfungen gegen Masern verzeichnet sein. Die Impfung wird üblicherweise in Kombination mit der gegen Mumps und Röteln verabreicht und ist im Impfpass unter der Abkürzung MMR zu finden. Sind in der Spalte „Masern, Mumps, Röteln“ zwei Kreuzchen, ist der Impfschutz komplett. Wenn Sie nicht sicher sind, wie der Impfpass zu lesen ist, wenden Sie sich an Ihren Kinder- oder Hausarzt. Haben Sie Ihren Impfpass nicht mehr zur Hand? Finden Sie darin nur ein oder gar kein Kreuz in der Spalte für Masern? Dann könnte eine Impfung für Sie sinnvoll sein.
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Was ist mit Menschen, die schon einmal Masern hatten?
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Wer schon einmal an Masern erkrankt ist, hat Antikörper gegen die Erreger gebildet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass diese natürlich erworbene Masernimmunität anhält und daher keine Impfung nötig ist.
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Welchen Schutz bietet die Impfung?
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In Deutschland gibt es derzeit nur einen Dreifach-Kombinationsimpfstoff, der neben Masern auch gegen Mumps und Röteln immunisiert, auch ein Vierfachimpfstoff, der Schutz gegen Windpocken mit einschließt, ist zugelassen.
Erfolg und Sicherheit der Impfung gegen Masern ist durch Studien und jahrelange Anwendung belegt. Auch die Experten der Stiftung Warentest bewerten die Masern-Impfung als sinnvoll – auch in Kombination mit dem Schutz gegen Mumps und Röteln (siehe unseren Überblick zu allen drei Impfungen). Demnach ist die Impfung bewährt und schützt sicher vor schweren Krankheitsverläufen. Für Kinder werden zwei Impfungen empfohlen, die erste mit etwa einem Jahr, die zweite vor Ende des zweiten Lebensjahres. Grund für die doppelte Impfung: Etwa 10 Prozent der Kinder bilden aufgrund der ersten Impfung noch keine schützenden Antikörper gegen Masern. Die zweite Dosis soll den Schutz sicherstellen.
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Sind Nebenwirkungen der Impfung möglich?
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In den ersten Tagen nach der Impfung können Impfreaktionen auftreten, etwa Fieber, Schwellungen oder Rötungen an der Einstichstelle. Nach ein bis vier Wochen bekommen ungefähr 5 bis 15 von 100 Geimpften vorübergehend eine nicht ansteckende Impfkrankheit mit Fieber und schwachen Hautausschlägen. Ernste Komplikationen sind sehr selten. Die Krankheit gilt als ungleich riskanter als die Impfung.
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Sollten sich auch Erwachsene impfen lassen?
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Die Ständige Impfkommission rät allen nach 1970 Geborenen über 18 Jahren, die gar nicht oder nur einmal geimpft wurden, sich impfen zu lassen. Das gilt auch, wenn jemand nicht genau weiß, ob und wie oft die Impfung durchgeführt wurde. Wer sicher ist, noch gar keinen Schutz gegen Masern zu haben, kann mit seinem Arzt besprechen, ob zwei Impfungen sinnvoll sind, ähnlich wie bei Kindern.
Hintergrund der Empfehlung: Neuerdings erkranken vermehrt jüngere Erwachsene an Masern, die keinen oder nur unzureichenden Impfschutz aus der Kindheit haben. Der Film Masern-Impfempfehlung für Erwachsene von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wendet sich an nach 1970 Geborene, um über die Masern-Impfempfehlung für Erwachsene zu informieren.
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Sollen sich vor 1971 Geborene impfen lassen?
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Das RKI geht davon aus, dass die meisten Deutschen aus den Jahrgängen vor 1971 Masern hatten. Denn damals war die Impfung noch nicht eingeführt, und die hochansteckende Krankheit griff weit um sich. Wer die Masern einmal überstanden und Antikörper gebildet hat, gilt als lebenslang geschützt. Daher brauchen ältere Erwachsene in aller Regel keine Impfung. Die Experten der Stiftung Warentest halten die Empfehlung für sinnvoll. Allerdings ist die Altersgrenze möglicherweise unnötig starr. Vor 1971 Geborene, die ihres Wissens nach bisher keine Impfung und keine Masern hatten, sollten mit dem Arzt sprechen, ob ihnen die Impfung nützen kann.
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Bezahlen die Krankenkassen die Impfung?
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Die Krankenkassen erstatten die Kosten für Impfungen, die die Ständige Impfkommission empfiehlt. Das bedeutet, dass auch die Masern-Impfung für Kinder, Jugendliche sowie für nach 1970 geborene Erwachsene übernommen wird. Erwachsene, die vor 1971 geboren sind oder zwei Impfungen statt einer bekommen möchten, sollten das mit dem Arzt besprechen und ihn fragen, ob die Kasse die Kosten übernimmt.
Tipp: Unser Krankenkassentest von derzeit 73 Kassen zeigt, welche Immunisierungen, darunter zahlreiche Reiseimpfungen, die Krankenkassen im Test als Extraleistung übernehmen.
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Wie viele Menschen sind aktuell von Masern betroffen?
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In Deutschland treten jährlich mehrere Hunderte Masernfälle auf; und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Auffällig häufig erkranken Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren sowie Babys und einjährige Kleinkinder, wie eine Grafik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anschaulich darstellt. International stellen die Masern trotz erfolgreicher Impfkampagnen immer noch ein großes Problem dar, vor allem in Ländern mit schlechter Gesundheitsversorgung. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben weltweit jährlich immer noch etwa 100 000 Menschen an Masern.
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Wie verbreiten sich Masern und was sind die Symptome?
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Masern-Erreger sind hoch ansteckend und werden durch Tröpfchen übertragen, etwa beim Husten, Niesen oder Sprechen. Haben sie sich erst einmal festgesetzt, lassen sie sich nicht bekämpfen, nur die Symptome können behandelt werden. Masern machen sich durch Fieber, Schnupfen, Entzündungen im Hals-Rachen-Raum und roten Ausschlag am ganzen Körper bemerkbar. Es können sich noch weitere Erreger einnisten und zusätzliche Infektionen verursachen. Denn die Masern schwächen das Immunsystem und machen den Körper auf diese Weise anfällig – laut neueren Studien teils sogar noch lange Zeit nach der Masern-Erkrankung.
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Welche Folgen kann die Erkrankung haben?
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Masern können schwere Komplikationen verursachen, darunter Mittelohr- und Lungenentzündung. Eine sehr schwere Komplikation ist eine postinfektiöse Gehirnentzündung, die etwa 1 von 1 000 Infizierten trifft. Sie kann tödlich enden oder bleibende Schäden wie eine geistige Behinderung oder Lähmungen hinterlassen. Eine Masern-Erkrankung kann sehr selten auch eine so genannte SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine spezielle Form der Gehirnentzündung, nach sich ziehen. Sie bricht meist erst sechs bis acht Jahre nach den Masern aus und führt stets zum Tod.
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Wie werden Masern behandelt?
Der Körper muss aus eigener Kraft mit der Erkrankung fertig werden, es gibt keine wirksame Behandlung einer akuten Maserninfektion. Bettruhe und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme sind wichtig. Teils ist eine Symptombehandlung möglich, etwa von Fieber. Wird der geschwächte Körper zusätzlich von Bakterien infiziert – etwa bei einer Lungenentzündung – ist der Einsatz von Antibiotika notwendig.
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Lassen sich die Risiken der Masern-Erkrankung und der Masern-Impfung vergleichen?
Nach 50 Jahren Markterprobung und weltweit mehr als 100 Millionen geimpften Dosen ist das Sicherheitsprofil der Masernimpfung ausreichend bekannt, wie eine neue Übersichtsarbeit im New England Journal of Medicine zusammenfasst. Demnach sind schwere Komplikationen nach der Impfung weitaus seltener als durch die Krankheit. Eine Gehirnentzündung beispielsweise tritt bei weniger als einer von einer Million Impfungen auf – hingegen bei etwa einer von 1000 Masern-Erkrankungen.
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Warum dient die Impfung auch dem Schutz anderer?
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Wer sich selbst impfen lässt, trägt auch dazu bei, andere in der Bevölkerung nach dem Prinzip der Herdenimmunität zu schützen. So können Schwangere, Immungeschwächte oder Babys unter neun Monate in der Regel nicht geimpft werden. Je mehr Personen aber in ihrem Umkreis gegen eine Krankheit wie Masern geimpft sind, desto sicherer sind auch sie vor einer Ansteckung. Wenn langfristig 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, könnten Krankheiten wie Masern ausgerottet werden.
Deutschland hatte sich der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Masern bis 2015 zu eliminieren. Allerdings waren im Jahr 2015 im Bundesschnitt nur rund 93 Prozent der Schulanfänger zweimal gegen Masern geimpft. Zudem erfolgt laut RKI erfolgt die Masernimpfung häufig zu spät. Idealerweise sollte die Impfserie gegen Ende des zweiten Lebensjahrs abgeschlossen sein. Kleine Kinder sowie jüngere Erwachsene gelten als besonders gefährdet für Komplikationen.
Tipp: Warum kleine Kinder und unter bestimmten Umständen auch Erwachsene gegen Masern geimpft werden sollten, erklären Filme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Dieses Special ist erstmals am 11. Februar 2015 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 2. März 2020.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Sie schreiben: "Deshalb wird jedes Medikament gegen Placebo getestet, um eine eigene Wirkung nachzuweisen." Der Ex-Bundesgesundheitsminister Seehofer wollte eine sogenannte Positivliste einführen. Auf diese Positivliste sollten nur Medikamente, bei der eine Wirksamkeit nachgewiesen ist. Das wären etwa 10 % aller Medikamente. Die Pharmalobby hat die Einführung der Positivliste verhindert. Nur diese 10 % der Medikamente sollten von der Krankenkasse bezahlt werden, die restlichen 90 % nicht. Dass Pharmaunternehmen Studien manipulieren ist ja mittlerweile bekannt. 2014 hat Peter C. Goetzsche ein Buch zu diesem Thema geschrieben mit dem Titel "Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität". Er ist Wissenschaftler und hat jahrelang für die Pharmaindustrie gearbeitet. Er behauptet sogar, dass 95 % aller Medikamente überflüssig sind und rechnet vor, dass Medikamentennebenwirkungen die dritthäufigste Todesursache weltweit sind, natürlich alles feinsäuberlich belegt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Apriliane: Eine gute Liste seriöser Quellen findet sich unter diesem Artikel:
https://www.gwup.org/infos/themen/77-komplementaer-und-alternativmedizin-cam/646-homoeopathie
Ich habe nichts gegen die Wirkung des Placebo - Effektes. Meiner Meinung nach wird er unterschätzt und viel zu wenig erforscht. Dass aber Homös ihren Nonsens verbreiten und Eltern dazu verleiten, ihre Kinder mit einer sehr gefährlichen Krankheit zu infizieren, halte ich für respektlos gegenüber dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen.
Dass aufgrund der guten Impfsituation die Masern in (ganz!) Amerika als ausgerottet gelten und die Erkrankung erheblich gefährlicher ist, als die Impfung (@TipaRiordan, Tolles Beispiel mit dem Roller und der Autobahn) ignorieren Homös beharrlich. Und von denen muss man sich dann Respektlosigkeit und "unterste Schublade" unterstellen lassen.
Nein! Keine Toleranz gegenüber Intoleranz! Also Homös strafrechtlich verfolgen, das ist Aufforderung zur Körperverletzung!
Solche Einträge darf und kann man nicht ernst nehmen. Während sich homoeopath-berlin äußerst zurückhaltend und informativ - natürlich von seiner /ihrer Warte aus - argumentiert, werd hier aus der untersten Schublade Seitenhiebe verteilt. Gerne hätte ich eine konkrekte Beweisführung für die Untauglichkeit der Homöopathie, die selbst bei Tieren (also kein Placebo-Effekt) gute Ergebnisse erzielt.
Ob man sich dem einen oder anderen Lager zuschlägt, hat durchaus etwas mit Weltanschauung zu tun, und da darf auch jeder seine eigene Meinung haben. Aber die jeweils anderen zu verteufeln steht niemandem zu. Das ist unsachlich und respektlos.