Damit Journalisten keine Börsenkurse manipulieren, hat der Deutsche Presserat Mitte Mai seinen Kodex für Journalisten geändert. Danach dürfen Veröffentlichungen in den Medien "nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden".
Erst in einem einzigen Fall hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel bisher juristisch zu klären versucht, ob Journalisten durch ihre Tipps in Anlegermagazinen oder -sendungen Aktienkurse manipulieren können. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Eröffnung eines Prozesses gegen Egbert Prior, Herausgeber des Börsenbriefs Prior-Börse und Dauergast in der 3sat Börse, abgelehnt: Es könne Prior nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er sich zum Zeitpunkt der Aktienkäufe bereits entschlossen hatte, diese Papiere zu empfehlen und damit dann für einen schnellen Kursanstieg zu sorgen.
Um die Glaubwürdigkeit der Wirtschaftsmedien zu fördern, verlangen zahlreiche Medien in Arbeitsverträgen inzwischen von angestellten Journalisten, nicht selbst in Aktien oder Derivaten zu spekulieren, über die sie in Kürze berichten werden.
Anleger in Deutschland sollten, insbesondere bei Aktientipps in engen Märkten und bei neuen, bisher weitgehend unbekannten Unternehmen, auf hochspekulative Empfehlungen einzelner Medien oder Journalisten weiterhin mit Vorsicht reagieren.
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