Marketing

Tipps

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Gegen unseriöse Marketingmethoden können Verbraucher sich wehren.

Anrufe. Bei unerwünschten Anrufen haben Sie zwei Möglichkeiten: Den Anrufer darauf hinweisen, dass er gegen geltendes Recht verstößt und auflegen. Oder Sie versuchen, seine Identität in Erfahrung zu bringen. Zum Beispiel, indem Sie Interesse vortäuschen und sich Informationsmaterial zuschicken lassen. Damit können Sie zur Verbraucherzentrale gehen, die dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern oder Klage erheben kann. Liegen viele Beschwerden über dasselbe Unternehmen vor, kann das Gericht dies als Anscheinsbeweis werten, dass der betreffende Anbieter systematisch mit illegalen Methoden arbeitet. Je mehr Beschwer­den vorliegen, desto eher werden die Richter seine Glaubwürdigkeit anzweifeln.

Abovertrag. Wird Ihnen eine Auftragsbestätigung ins Haus geschickt, obwohl Sie dem gar nicht zugestimmt oder es sogar ausdrücklich abgelehnt hatten, sollten Sie direkt zur Verbraucherzentrale gehen. Denn Aboverträge – zum Beispiel über Zeitschriften – können auch wirksam per Telefon geschlossen werden.

Vertreter. Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Gespräch ein, wenn ein Werber an der Haustür steht. Verabschieden Sie den Vertreter freundlich, aber bestimmt. Falls das nicht klappt: Geben Sie keine Daten heraus, weder Telefonnum­mer, noch Geburtsdatum und schon gar nicht Ihre Kontoverbindung.

Infomaterial. Egal ob am Telefon oder an der Haustür: Lehnen Sie es ab, wenn der abgewimmelte Vertreter Ihnen Informationsmaterial überlassen will. Erfahrungsgemäß kommen später keine Prospekte, sondern die Bestätigung für einen Vertrag, den Sie gar nicht wollten.

Unterschrift. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendetwas – auch keine Bestäti­gung, dass der Vertreter Sie zu Hause be­­­sucht hat.

Widerruf. Wer bereits hereingefallen ist, hat 14 Tage Widerrufsfrist. Da oft nicht oder nicht korrekt auf dieses Recht hingewiesen wird, verlängert sich diese Frist in vielen Fällen. Das Widerrufsrecht greift aber nicht bei Aboverträgen am Telefon, wenn der Wert aller Zahlungen bis zum ersten möglichen Kündigungstermin unter 200 Euro liegt.

Lastschrift. Wenn ohne Ihre Einwilligung Geld vom Konto abgebucht wurde, können Sie den Betrag innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen. Ihre Bank muss eine solche Rückbuchung kostenlos ausführen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung hat oder nicht. Dieses Recht haben Sie aber nicht, wenn Sie mit Eingabe der Pin-Geheimzahl bezahlt haben.

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Kommentarliste

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  • rhavin am 05.07.2011 um 04:04 Uhr
    Pallhuber – Geschädigte gesucht

    Hallo! Ich führe z.Z. einen Rechtsstreit gegen diese Firma und suche geschädigte, welche mir Ihren jeweiligen Fall kurz schriftlich bestätigen könnten, damit ich dem Gericht beweisen kann, daß Pallhuber keine seriöse Firma ist.
    Näheres dazu unter:
    http://doc.rhavin.de/pallhuber/
    Danke!