Abmahnung: Schnell reagieren
Im Abmahnschreiben wird der Rechtsverstoß erläutert. Beigefügt ist eine Unterlassungserklärung. Da soll sich der Abgemahnte verpflichten, den Rechtsverstoß künftig nicht mehr zu begehen und – falls doch – eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem stellt der Anwalt sein Honorar in Rechnung.
Tipp. Auf eine Abmahnung müssen Sie in jedem Fall schnell reagieren. Sonst drohen eine einstweilige Verfügung und ein teurer Prozess. Prüfen Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist. Holen Sie unbedingt bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Rat, falls es nicht um so geringe Beträge geht, dass Sie keine Anwaltskosten riskieren wollen. Oft ist die Abmahnung juristisch nicht haltbar oder aus formalen Gründen nichtig. Außerdem sind die Unterlassungserklärungen in ihren Forderungen oft zu weitgehend formuliert. Ist die Abmahnung berechtigt, wird Ihr Anwalt das Gespräch mit der Gegenseite suchen, um die Forderung durch Verhandeln zu senken.