Mahn­verfahren

Unser Rat

7

Daten­weitergabe. Melden Sie sich nicht auf Internet­seiten an, die Sie nicht kennen. Geben Sie keine Auskunft über Geburts­datum, Anschrift oder gar Ihr Konto.

Wider­spruch. Wider­sprechen Sie unbe­rechtigten Forderungen. So können Sie vor allem einen Schufa-Eintrag verhindern. Schi­cken Sie den Wider­spruch mit Einschreiben und Rück­schein, so können Sie die Sendung nach­weisen. Muster­briefe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de.

Kontrolle. Verlangen Sie von der Schufa oder anderen Auskunfteien eine „Daten­über­sicht nach § 34 Bundes­daten­schutz­gesetz“. Sie wird einmal alle zwölf Monate kostenlos erteilt. Eine weitere Auskunft kostet bei der Schufa einmalig 18,50 Euro. Auf den Mahn­schreiben der Inkassobüros finden Sie die Auskunfteien, die über verweigerte Zahlungen informiert sind. Lassen Sie die Einträge korrigieren.

Beratung. Alle Verbraucherzentralen beraten Sie, wenn gegen Sie unbe­gründete Geld­forderungen erhoben werden und Sie sich unsicher sind.

7

Mehr zum Thema

7 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.04.2015 um 14:00 Uhr
    Inkasso aus Vollstreckungsbescheid

    @heinz1310: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich mit dem Schreiben des Inkassobüros an Ihre Verbraucherberatungsstelle, siehe unten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Vollstreckungsbescheiden beträgt dreißig Jahre (§ 197 BGB). (maa)

  • Heinz1310 am 03.04.2015 um 23:17 Uhr
    Inkassoforderung

    Das Inkassobüro hat mir den Vollstreckungsbescheid als Kopie geschickt. Der ist aus 1998. Das Versandhaus, das Amtsgericht und die Commerzbank können mir keine Daten liefern, da die Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind. Bei der Schufa ( wo Daten ab 1993 aufgeführt sind ) ist keine Eintragung vorhanden, aber mein Basisscore ist 99,42%. Was nun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.03.2015 um 11:51 Uhr
    Inkassoforderung

    @Heinz1310: Wir dürfen keine Rechtsberatung in Einzelfällen anbieten. Bitte wenden Sie sich mit dem erhaltenen Schreiben an die nächste Verbraucherzentrale, die kann Ihnen dort weiterhelfen: https://www.verbraucherzentrale.de/home (AK)

  • Heinz1310 am 24.03.2015 um 11:36 Uhr
    Inkassoforderung

    Das Inkassobüro erhebt die Forderung eines Versandhändlers über 768,35 € und beruft sich auf einen Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts. Ich habe bisher weder Mahnungen noch den Vollstreckungsbescheid bekommen. Auch bei der Schufa ist keine Forderung eingetragen. Was soll ich tun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.01.2012 um 17:23 Uhr
    Mahnungen

    @ Reiß.Stephan: Zu Einzelfällen dürfen wir hier leider keine Beratung anbieten. Ignorieren sollten Sie die Schreiben aber auf keinen Fall.