Datenweitergabe. Melden Sie sich nicht auf Internetseiten an, die Sie nicht kennen. Geben Sie keine Auskunft über Geburtsdatum, Anschrift oder gar Ihr Konto.
Widerspruch. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen. So können Sie vor allem einen Schufa-Eintrag verhindern. Schicken Sie den Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein, so können Sie die Sendung nachweisen. Musterbriefe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de.
Kontrolle. Verlangen Sie von der Schufa oder anderen Auskunfteien eine „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie wird einmal alle zwölf Monate kostenlos erteilt. Eine weitere Auskunft kostet bei der Schufa einmalig 18,50 Euro. Auf den Mahnschreiben der Inkassobüros finden Sie die Auskunfteien, die über verweigerte Zahlungen informiert sind. Lassen Sie die Einträge korrigieren.
Beratung. Alle Verbraucherzentralen beraten Sie, wenn gegen Sie unbegründete Geldforderungen erhoben werden und Sie sich unsicher sind.
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@heinz1310: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich mit dem Schreiben des Inkassobüros an Ihre Verbraucherberatungsstelle, siehe unten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Vollstreckungsbescheiden beträgt dreißig Jahre (§ 197 BGB). (maa)
Das Inkassobüro hat mir den Vollstreckungsbescheid als Kopie geschickt. Der ist aus 1998. Das Versandhaus, das Amtsgericht und die Commerzbank können mir keine Daten liefern, da die Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind. Bei der Schufa ( wo Daten ab 1993 aufgeführt sind ) ist keine Eintragung vorhanden, aber mein Basisscore ist 99,42%. Was nun?
@Heinz1310: Wir dürfen keine Rechtsberatung in Einzelfällen anbieten. Bitte wenden Sie sich mit dem erhaltenen Schreiben an die nächste Verbraucherzentrale, die kann Ihnen dort weiterhelfen: https://www.verbraucherzentrale.de/home (AK)
Das Inkassobüro erhebt die Forderung eines Versandhändlers über 768,35 € und beruft sich auf einen Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts. Ich habe bisher weder Mahnungen noch den Vollstreckungsbescheid bekommen. Auch bei der Schufa ist keine Forderung eingetragen. Was soll ich tun?
@ Reiß.Stephan: Zu Einzelfällen dürfen wir hier leider keine Beratung anbieten. Ignorieren sollten Sie die Schreiben aber auf keinen Fall.