Die gesetzliche Krankenversicherung muss einem übergewichtigen Versicherten eine Operation zur Magenverkleinerung unter Umständen auch dann bezahlen, wenn er noch nicht alle anderen Möglichkeiten der Gewichtsreduktion ausgereizt hat.
Der heute 60 Jahre alte Patient war seit seiner Kindheit krankhaft übergewichtig und hatte mehrfach erfolglos versucht abzunehmen. Mittlerweile wog der 1,72 Meter große Mann 141 Kilogramm und litt unter anderem an Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Gicht und Kniearthrose.
Ein mehrwöchiger Klinikaufenthalt zur Gewichtsreduktion war ihm nicht möglich, da er sich um seine Frau, die an Multipler Sklerose leidet, und seinen minderjährigen Sohn kümmern muss.
Unter diesen Voraussetzungen sei eine Magenbypass-Operation die erfolgversprechendste Behandlungsmethode und daher von der Kasse zu übernehmen, urteilte das Hessische Landessozialgericht (Az. L 1 KR 116/15).
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- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Wenn sich Ablagerungen in den Blutgefäßen bilden, können arterielle Durchblutungsstörungen entstehen. Neben einem eher ungesunden Lebenswandel können Diabetes, Rauchen...
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