Rund 9 000 Anleger, die beim Container-Leasingunternehmen Magellan Direktinvestments in Form von Containern gekauft haben, müssen um ihr Geld fürchten. Die Magellan Maritime Services hat am 31. Mai 2016 beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz beantragt. Hier lesen Sie die Details und erfahren, was Betroffene jetzt noch tun können.
Insolvenzverwalter eingesetzt
Das Hamburger Amtsgericht hat Rechtsanwalt Peter Alexander Borchert als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Rund 9 000 Anleger müssten sich jetzt fragen, was sie mit ihren Containern anstellen, die im chinesischen Meer herum schippern. Nach ersten Schätzungen sollen bis zu 350 Millionen Euro auf dem Spiel stehen, erklärt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
So läuft das Containergeschäft für Privatanleger
Die Magellan-Gruppe ist seit 35 Jahren im Containergeschäft unterwegs. Die jetzt insolvente Magellan Maritime Services, die das Geschäft mit Container-Investments für Anleger betreibt, hat nach eigenen Angaben seit 1995 fast 250 000 Standard-Container vermietet. Privatanlegern wurden dabei Direktinvestments in Schiffscontainer angeboten. Da eine Privatperson einen Container in der Regel nur schwer selbst vermieten kann, versprach Magellan, die Container an Reedereien zu einem guten Preis zu vermieten und die Mieten an Anleger auszuschütten. Magellan warb mit Mietrückflüssen von über zehn Prozent im Jahr. Schließlich wollte Magellan die Container der Anleger nach fünf Jahren zu einem attraktiven Preis zurückkaufen.
Containermarkt gerät immer mehr in Bredouille
Ein lukratives Geschäft – das aber nur solange funktionierte, wie sich der Weltmarkt gut entwickelte. Das ist aber nun seit einiger Zeit vorbei. Mit Magellan gerät nach der Buss-Unternehmensgruppe eine weitere Firma, die Anlegern über Jahrzehnte Direktinvestments in Container anbot, in die Bredouille. Die bereits seit Monaten anhaltende negative Marktentwicklung mit stark gesunkenen Stahl- und Ölpreisen sowie das weiterhin niedrige Zinsniveau habe die Containerpreise massiv fallen lassen, klagen mehrere Anbieter von Container Direktinvestments. Das habe zu drastisch gesunkenen Mietraten für Neu- und Gebrauchtcontainer geführt. Magellan hatte deshalb schon vor einigen Wochen die Ausschüttungen an Anleger ausgesetzt.
Die Pleite hat noch andere Gründe
Die Pleite hat aber auch noch andere Gründe. So befindet sich das Neucontainergeschäft weltweit auf einem Zwölf-Jahres-Tief, was sich negativ auf die Mietpreise ausgewirkt hat. Zudem ist das Container -Direktinvestmentgeschäft noch nicht dem grauen Kapitalmarkt entwachsen, wie Stefan Loipfinger von Investmentcheck.de erklärt. Loipfinger hält die an Anleger von den Firmen gegebenen Informationen für skandalös. Unter anderem müssten die Anbieter nicht einmal einen Verkaufsprospekt veröffentlichen, wenn sie keine feste Rückkaufsgarantie für die Container geben. Dass dennoch so viele Anleger auf die Container-Investmentofferten eingehen, dürfte an den in Aussicht gestellten Renditen liegen. Sie erscheinen in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv. Weiterer Grund: Die Anbieter können relativ ungehindert durch gesetzliche Regelungen und Finanzaufsicht am Markt agieren, sagt Loipfinger.
Gesetzgeber plant Regulierung
Mit dem freien Agieren ist allerdings bald Schluss. In Berlin wird derzeit an einem Finanzgesetz gearbeitet, dass auch diese Anlageform unter staatliche Aufsicht bringen soll. Für die jetzt betroffenen Anleger kommt das freilich zu spät.
Diese Handlungsoptionen haben Anleger jetzt
Nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Göddecke haben Anleger zwei Handlungsmöglichkeiten. Da sie Eigentümer der Container seien, könne der Insolvenzverwalter die Container nicht einfach verkaufen, um das Geld in die Insolvenzkasse zustecken. Sie könnten deshalb vom Verwalter die Herausgabe ihrer Container verlangen. Die Kanzlei kläre derzeit, ob es eine Möglichkeit gibt, die Container zu einem akzeptablen Preis an einen Investor zu verkaufen. Alternativ könnten Anleger die Kaufverträge widerrufen. Das gehe, wenn sie die Verträge über das Internet abgeschlossen hätten, was meistens der Fall gewesen sei. Eine erste Prüfung durch die Kanzlei habe ergeben, dass die Widerrufsbelehrung zu den Verträgen fehlerhaft sei. Anleger würden dann Gläubiger und könnten aus der Insolvenzmasse bedient werden – immer vorausgesetzt, dass es überhaupt noch Masse gibt.
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