
Die Krankenkasse zahlt nun in bestimmten Fällen, wenn sich Versicherte ambulant gegen MRSA-Bakterien behandeln lassen. Das beschloss der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss. MRSA heißt Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Diese Bakterien haben Abwehrmechanismen gegen gängige Antibiotika entwickelt, lassen sich schwer behandeln und werden von Mensch zu Mensch übertragen. Sie sitzen bei 1 bis 2 Prozent der Deutschen auf der Haut oder im Nasen-Rachen-Raum. Meist schaden sie nicht. Doch etwa durch Verletzungen können sie in den Körper eindringen und Infektionen verursachen. „Saniert“, so der Fachbegriff, wird oft mit antibiotischer Nasensalbe und antiseptischen Haut- und Haarwaschungen.
Tipp: Bei einem positiven MRSA-Test und mindestens zwei dieser Risikofaktoren bekommen Sie die Sanierung erstattet: chronische Wunden, Dialyse, liegende Katheter, Antibiotika in den letzten sechs Monaten oder Pflegebedürftigkeit.