Bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung und Gepäckschäden können sich Fluggäste ab November an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie wird sich, so das Justizministerium, schnell und kostenlos bemühen, Streitigkeiten mit Zahlungsansprüchen bis zu 5 000 Euro einvernehmlich beizulegen. Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, sich an einer privatrechtlichen Stelle zu beteiligen, zum Beispiel an der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Bisher ist nur der irische Billigflieger Ryanair der SÖP beigetreten. Daneben wird es eine übergeordnete Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz geben. Die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtung ist freiwillig. Die großen Luftfahrtverbände haben ihre Bereitschaft aber erklärt. Fluggäste müssen ihre Ansprüche zunächst gegenüber der Airline geltend machen. Führt das nicht zum Erfolg, können sie die Schlichtungsstelle einschalten.