
Die Wahrheit liegt im Auge des Betrachters. Verleumdungen und Beleidigungen muss sich trotzdem niemand gefallen lassen. Aber was tun, wenn selbst gerichtliche Verbote nicht fruchten? © Getty Images / Leon Neal
Mitarbeiter der Stiftung Warentest wurden wiederholt im Internet verleumdet und verlangten daraufhin von Google, Artikel mit rufschädigenden Lügen nicht mehr in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Doch der Suchmaschinenanbieter gewährt Nutzern durch die Hintertür weiter Zugriff auf rufschädigende Aussagen. Selbst wenn Opfer gerichtliche Verbote erwirkt haben, sorgt Google dafür, dass rechtswidrige Inhalte weiter auffindbar sind.
Diffamierungen sind schnell in die Welt gesetzt
Beleidigungen oder Lügen über sich selbst im Internet zu lesen, untergräbt nicht nur das Selbstvertrauen, sondern bringt auch den guten Ruf bei anderen in Gefahr. Viele Menschen bekommen das zu spüren, denn es ist ein Kinderspiel, diffamierende Texte, Bilder oder Filme online zu stellen. Sie wieder wegzubekommen, kann dagegen schwierig bis unmöglich sein, zum Beispiel wenn sich der Verfasser hinter Briefkastenadressen im Ausland versteckt. In solchen Fällen wäre es hilfreich, wenn wenigstens Suchmaschinen solche Inhalte nicht mehr in ihren Suchergebnissen anzeigen und darauf verlinken.
Einmal im Netz, sind Lügen nur schwer entfernbar
Viele Menschen nutzen solche Suchmaschinen, meist Google, statt Webseiten direkt anzusteuern, wenn sie etwas wissen wollen. Taucht der Link zu einem diffamierenden Text nicht mehr auf, wird dieser nur schwer zufällig gefunden. Doch Google spielt eine unrühmliche Rolle, wenn es darum geht, Links zu verleumderischen oder verlogenen Einträgen zu entfernen. Die Suchmaschine gewährt auch nach der Löschung über eine Hintertür Zugang dazu. Bei Beschwerden stellt die Betreiberin gar in Aussicht, die Links wieder in den Suchergebnissen aufzulisten. Selbst gerichtliche Entscheidungen haben daran bislang offenbar wenig zu ändern vermocht.
Unser Rat
- Antrag.
- Verbreitet Google Links auf Inhalte, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, lässt sich die Sperrung der Links beantragen über die Seite Entfernen von Inhalten auf Google oder eine Google-Suche nach „Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten“ oder „Anträge auf Entfernung von Inhalten“. Sie müssen Verstöße rechtlich begründen und alle Links angeben.
- Sperrung.
- Haben Sie Google mit Begründung über Ihr Löschungsbegehren informiert, muss Google in angemessener Frist – etwa zwei Wochen – sperren. Tut Google das nicht, können Sie auf Unterlassung klagen.
- Unterlassung.
- Verbreitet Google rechtswidrige Links über einen Umweg wie die Datenbank Lumen weiter, sollten Sie Google mithilfe eines Anwalts abmahnen und – falls Google nicht sperrt – auf Unterlassung verklagen. Die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.
Gerlachreport schlägt um sich
Das zeigen mehrere Fälle um Lügen und Verleumdungen, die das unseriöse Internetportal Gerlachreport.com veröffentlicht hat, unter anderem über die Stiftung Warentest. Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest hat in mehreren Artikeln seit Sommer 2017 das kriminelle System des Drahtziehers Rainer von Holst aufgedeckt. Er hat Anleger um Millionen Euro geprellt und Unternehmen unter Druck gesetzt, Geld zu zahlen, falls sie nicht wollten, dass rufschädigende, oft aus der Luft gegriffene Behauptungen veröffentlicht würden. Der Gerlachreport reagierte auf die Berichte in der für ihn typischen Art: Er veröffentlichte frei erfundene Vorwürfe gegenüber der Stiftung und speziell einer Redakteurin. Von den „unglaublichen Lügen der Stiftung Warentest“ und von Erpressung, Rufmord und übler Nachrede war die Rede.
Finanztest über Gerlachreport und Rainer von Holst – eine Chronologie
- 21.08.2017
- Gerlachreport: Kritik an Autark-Chef Kühn plötzlich gestoppt
09.10.2017 Autark Group: Schlammschlacht mit dem Gerlachreport
18.10.2017 Gerlachreport: Die Geschäfte des Rainer von Holst
12.12.2017 Dubiose Geldanlagen: Wurstwelten im Visier der Staatsanwaltschaft
30.01.2018 Gerlachreport.com: Google darf Links nicht mehr verbreiten
12.02.2018 Abzocke, Drohungen, Rufmord: Rainer von Holst und der Gerlachreport
13.02.2018 Unseriöse Geldanlage: Finanzhai missbraucht Stephen Kings Namen
13.03.2018 Anzago: Abzocker Rainer von Holst macht weiter
Keine Handhabe gegen Briefkastenfirma im Ausland
Das Internetportal Gerlachreport sitzt in den USA und führt im Impressum lediglich eine Briefkastenfirma auf. Ohne ladungsfähige Adresse ist es in Deutschland unmöglich, das Portal mit rechtlichen Mitteln zu zwingen, Lügen oder Verleumdungen zu löschen.
Google verspricht Löschung ...
Die Stiftung Warentest beantragte deshalb bei Google, in den Suchergebnissen 24 Links zu Artikeln mit unwahren Behauptungen und Beleidigungen im Gerlachreport zu löschen. Per E-Mail sagte Google das zu. Unter der Trefferliste für entsprechende Suchbegriffe vermerkte Google, dass Ergebnisse als „Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen“ entfernt wurden, und verwies für weitere Informationen dazu auf LumenDatabase.org (siehe auch Wie Google im Fall Gerlachrepoort reagierte).
... hält sich aber nicht an Zusage
Die unschöne Überraschung: Der Hinweis ist auf diese Webseite verlinkt. Sie führt die Links zu den rechtlich beanstandeten Artikeln auf. Wer diese Links kopiert und im Internet-Browser einfügt, kann die Artikel lesen. Finanztest-Chefredakteur Heinz Landwehr forderte Google daraufhin auf, sich an die Zusage zum Löschen zu halten. Google bestätigte den Eingang seiner E-Mail, antwortete aber trotz nochmaliger Erinnerung nicht.
Google: Lumen schafft Transparenz für Nutzer
Finanztest fragte bei Googles Presseteam für Deutschland allgemein nach der Löschungspraxis. Daraufhin antwortete die von Google beauftragte Hamburger PR-Agentur a+o, dass die entfernten Ergebnislinks bewusst über Lumen weiterverbreitet werden: „Lumen ist eine von einem Institut der Harvard Universität betriebene Datenbank, die Transparenz bezüglich der Google-Suchergebnisse herstellt.“ Die PR-Agentur forderte, sie nicht zu zitieren. Zitate im Artikel könne Finanztest gerne der Pressesprecherin Google Deutschland, Lena Heuermann, in den Mund legen.
Namen und Daten veröffentlicht
Lumen macht nicht nur problematische Veröffentlichungen zugänglich, sondern gibt auch falsche oder beleidigende Aussagen wieder, die eine Firma oder Person beanstandet. In den Erläuterungen für das rechtliche Ersuchen der Stiftung Warentest nannte Lumen mehrfach Namen von Mitarbeitern, etwa den der Redakteurin, die sich laut Gerlachreport angeblich „schmieren lassen“ haben soll. Noch schlimmer: Es kommt vor, dass Leser sogar noch mehr erfahren. Die PR-Agentur behauptet zwar, Lumen nenne keine „Kontaktinformationen des Beschwerdeführers“ wie Postadresse, E-Mail oder Telefonnummern. Finanztest hat aber Namen und Adressen auf der Seite gefunden.
PR-Agentur spricht von Versehen
Im Fall von Stiftung Warentest spricht die PR-Agentur von einem Versehen: Die rechtswidrigen Textpassagen seien von Lumen nicht hinreichend geschwärzt worden. Lumen habe das entsprechend korrigiert. Google hat Lumen aber angewiesen, Links nur auszublenden, wenn sie selbst den Namen des Betroffenen enthalten. Anstelle des Namens steht dann „redacted“, zu deutsch redigiert, ausgelöscht oder – wie die PR-Agentur schreibt – „anonymisiert“. Wird ein solcher Link in den Browser kopiert, führt er nicht mehr zu dem beanstandeten Artikel.
Redakteure der Stiftung Warentest als bestechlich bezeichnet
Pech haben Firmen und Personen, deren Namen nicht im Link selbst erscheinen. Bei ihnen funktioniert die Kopiermethode weiter. Daher sind nach wie vor Artikel zu finden, in denen Redakteure der Stiftung Warentest – teilweise mit Foto – namentlich als Rufmörder, Schmiergeldempfänger, Lügner und Erpresser bezeichnet sind.
Gerichtsbeschlüsse gegen Google
Dass Google den Schutz persönlicher Daten und Rechte nicht wirklich ernst nimmt, zeigt auch die Reaktion auf Finanztest vorliegende Gerichtsbeschlüsse. Zwei Firmen gingen rechtlich gegen den Suchmaschinenbetreiber vor, weil er sich weigerte, Links auf Artikel im Gerlachreport zu entfernen, die teilweise frei erfundene Behauptungen sowie Beschimpfungen wie „Verbrecher“ und „Betrüger“ enthielten. Sie beantragten eine einstweilige Verfügung, um zumindest vorläufigen Rechtsschutz zu erhalten. Ein Gericht entscheidet darüber innerhalb weniger Tage oder Wochen. Das Landgericht Berlin gab beiden Anträgen statt und verbot Google, die Links weiter anzuzeigen (Az. 27 O 223/17 vom 4. Mai 2017 und Az. 27 O 702/17 vom 22. Januar 2018).
Google hat Prüfpflichten verletzt
Die Richter begründeten die Beschlüsse damit, dass die Artikel das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzten. Sie erklärten, es sei gerichtsbekannt, dass im Gerlachreport „im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken“ stünden, die vom „Recht auf freie Meinungsäußerung“ nicht gedeckt seien. Google sei untätig geblieben, obwohl die Unternehmen in ihren Abmahnungen die Rechtsverletzungen konkret beschrieben hätten. Damit habe Google seine Prüfpflichten verletzt, schrieben die Richter.
Artikel weiter zu finden
Trotz gerichtlicher Verbote verlinkt Google weiter auf die Datenbank Lumen. Über sie sind die Artikel mit den verletzenden Aussagen weiter zu finden. Über eine Firma aus Dubai sind genau die Inhalte zu lesen, die gerichtlich verboten wurden. Namentlich wird ein Vorstand als „Berufsverbrecher“ bezeichnet, der auch vor Morddrohungen nicht zurückschrecke.
[Update 10. Juli 2018]: Weitere Entscheidung gegen Google
Google darf gerichtlich verbotene Links nicht durch den Umweg über die Datenbank LumenDatabase.org wieder auffindbar machen. Das hat das Landgericht Berlin dem Suchmaschinenanbieter per einstweiliger Verfügung untersagt (Az. 27 O 238/18). Geklagt hat eine Firma aus Dubai, deren Manager in dem unseriösen Onlinedienst Gerlachreport als Ganoven und Berufsverbrecher verunglimpft wurden.
Bereits im April 2018 hatte das Landgericht Berlin die Entfernung der Links auf den Gerlachreport angeordnet. Doch Google gewährte weiter Zugriff auf die rechtswidrigen Inhalte des Onlinedienstes. Nutzern, die den Firmennamen in der Suchmaske eingaben, wurde mitgeteilt: „Als Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir [Anzahl] Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über das Ersuchen findest du unter LumenDatabase.org.“ Nutzer, die auf „Informationen über das Ersuchen“ klickten, wurden auf die Datenbank Lumen weitergeleitet, wo alle vom Gericht untersagten Inhalte auffindbar waren. Das wurde Google, das sein Vorgehen mit „Transparenz gegenüber seinen Nutzern“ rechtfertigt, jetzt untersagt.
Ordnungsgeld in den USA nur schwer einzutreiben
Gegenüber Finanztest verteidigt Google seine Vorgehensweise mit der fehlenden Rechtskraft der Urteile. Das Argument ist falsch, da sich in Deutschland jeder an eine einstweilige Verfügung halten muss, solange sie nicht wieder aufgehoben wird. Verstöße ahndet ein Gericht normalerweise mit Ordnungsgeldern, in diesem Fall mit bis zu 250 000 Euro pro Fall. Anwälte berichten, dass das Geld wegen des Firmensitzes in den USA aber schwer bei Google einzutreiben wäre.
Links nur in Deutschland entfernt
Googles Reaktionen wirken gegenüber den Opfern geradezu zynisch. Als sich der Berliner Anwalt einer international tätigen Firma beschwerte, dass gerichtlich verbotene Links außerhalb Deutschlands weiter angezeigt würden, erklärte das Unternehmen, es müsse sie nur aus Suchergebnissen für Deutschland entfernen. Falls der Anwalt anderer Meinung sei, solle er die Länder und die gesetzliche Grundlage angeben, um eine Entfernung der Links zu fordern. Ob Google die Links auch bei Abfragen außerhalb Deutschlands entfernen muss, ist unter Juristen umstritten.
Google behält sich vor, Löschungen rückgängig zu machen ...
Der Suchmaschinenbetreiber setzt in diesem Fall noch einen drauf: Falls in den Google-Suchergebnissen nicht mehr auf Lumen verwiesen werden solle, könne die Firma die Beschwerde zurückziehen. „In diesem Fall haben wir die Möglichkeit, die zuvor entfernten Inhalte wieder einzustellen und Lumen über Ihre Entscheidung, die Meldung zu widerrufen, zu informieren.“ Im Klartext: Dann nimmt sich Google das Recht heraus, die beanstandeten Links wieder in die Suchergebnisse aufzunehmen. Falsche oder beleidigende Aussagen wären wieder leicht zu finden.
... und will weiter mit Lumen zusammenarbeiten
An dem Zusammenspiel mit Lumen will der Internetriese nichts ändern, wie er schreibt: „Für Google hat Transparenz gegenüber unseren Nutzern jedoch höchste Priorität, weshalb wir die Nutzer auch über entfernte Inhalte aus unseren Suchergebnissen informieren. Dieses Transparenzgebot umfasst ebenfalls das Senden von Entfernungsanfragen an Lumen.“
Gericht sieht Google als „mittelbare Störerin“
Das sieht das Oberlandesgericht München anders. Es untersagte Google per einstweiliger Verfügung vom 7. Juni 2017, gelöschte rechtswidrige Suchergebnisse mit Hinweis auf das Löschungsverlangen über Lumen wieder zugänglich zu machen (Az. 18 W 826/17). Damit verletze Google seine Prüfungspflicht. Obwohl Nutzer die Website Lumen aufrufen müssten, hafte Google als „mittelbare Störerin“. Dabei spiele es keine Rolle, dass Google nur auf den Datenbankeintrag verlinkt. Der Schwerpunkt der Suchmaschine liege schließlich in ihrer Suchfunktion.
Tipp: Die dubiosen Machenschaften rund um das unseriöse Internetportal Gerlachreport sind in unserem Special Abzocke, Drohungen, Rufmord: Rainer von Holst und der Gerlachreport nachzulesen.
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- Einzelpersonen haben das Recht, Links aus den Trefferlisten von Suchmaschinenbetreibern wie Google entfernen zu lassen. Wie das geschehen soll, hat der Europäische...
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- Datensparsamer im Netz: Wer Googles Suche umgehen will, kann ganz einfach festlegen, welche Suchmaschine der Browser stattdessen verwenden soll. Wir sagen, wie das geht.
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- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und der USA am 16. Juli 2020 gekippt. Die Vereinbarung,...
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Seit einigen Tagen gibt es dieses phänomenale Gerücht im Internet. Erst kaputtschreiben, dann billig kaufen..Das Unternehmensregister gibt hier einen Hinweis.
Amtsgericht Duisburg Aktenzeichen: HRB 30071 Bekannt gemacht am: 28.05.2018 20:01 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen
28.05.2018 HRB 30071: AUTARK Group Aktiengesellschaft, Duisburg, Plessingstraße 20, 47051 Duisburg. Bestellt als Vorstand: Hornemann, Sarah, Berlin, *16.07.1984, einzelvertretungsberechtigt.
Googelt man dann zu dieser Dame, dann findet man einen eindeutigen Hinweis auf das Unternehmen Anzago von Rainer von Holst. Aufzufinden im Internetportal XING. Zufall?
Dass im kriminellen Milieu gerne "zurückgeschossen" wird, ist nicht nur bei der Mafia bekannt.
Eine Frage bleibt doch: Warum sitzt Rainer von Holst nicht in Haft und wird nicht ausgeliefert?
Es sollte die Aufgabe der deutschen Ermittlungsbehörden sein, Straftaten zu verhindern und ggf. wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl zu erlassen..
Vielleicht sollte die Stiftung Warentest mehr Energie aufwenden, die in Deutschland und in den USA vorhandene Justiz auf die mutmaßlich anlagebetrügerischen Machenschaften hinweisen, anstatt gegen Google zu kämpfen. Die in den USA geltende Meinungsfreiheit umfasst eben auch viele zweifelhafte Aussagen, die in Deutschland strafbar sind. Somit wird das Hosting solcher Websites in den USA zumindest strafrechtlich kaum unterbunden werden können.
Man sieht an aktuellen Fällen, dass prinzipiell die Ausweisung von Tatverdächtigen nach Deutschland ganz schnell geschehen kann. Vielleicht übernimmt ja der Bundespolizeipräsident den Fall. ;-)
Ich finde es für die Meinungsfreiheit extemst bedenklich, wenn gegen Suchmaschinen und nicht gegen den Urheber vermeintlicher Straftaten vorgegangen wird. Die Tatsache, dass die Macher des Gerlachreports nicht so ohne weiteres greifbar sind, darf nicht zählen. Wenn mich jemand schädigt und ich einen Schadenersatzanspruch nicht eintreiben kann, weil der Adressat mittellos oder unbekannt verzogen ist, muss ich auch wohl oder übel damit leben.
Wer Suchmaschinen verbieten will, Fundstellen anzuzeigen, öffnet die Tür für weltweite Meinungsunterdrückung. Denn warum sollte ein Kim aus Nordkorea oder ein Erdogan aus der Türkei nicht einfach genauso Google zwingen, unliebsame Berichte verschwinden zu lassen.
Glücklicherweise gibt es nicht nur Google.de und nicht nur Google allgemein. Es gibt unzählige Suchmaschinen, so dass all diese Maßnahmen letztlich ins Leere laufen.
Deutschland gehört übrigens weltweit in die Top 4 der Staaten mit den meisten Löschanfragen bei Google.
Ich habe mir eben einmal den Gerlachreport aufgerufen und die Artikel über Finanztest und Ihre Reporterin gelesen. Es ist unglaublich, in welcher wiederlichen Sprache hier über ihre Readakteurin hergezogen wird. Alleine schon die Sprache entlarvt den Gerlachreport - Beleidigungen bis unter die Gürtellinie. Das dagegen nicht vorgegangen werden kann ist kaum zu glauben.
Es ist die Bevölkereung die einerseits Information will und anderseits Privatspfähre !
Eine grosse Zeitung hat uns das sit den 50 er gelernt das es das nicht gibt !
Natürlich ist es beschämend wenn es einzelne trifft .
Die Politik hat kein echtes Interesse darn weil Sie ja damit das Vergessen der Eigenen Fehler besser kaschieren kann .
Warum wir iimmer noch unser Daten über den Teich senden und zurück weiss keiner auss die daran verdienen.
Diei schönste Freude ist die Schadenfreude !
das ist der Erfolg von den (a) Sozialen Medien !