Lügen auf Google Warum gericht­lich Verbotenes auffind­bar bleibt

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Lügen auf Google - Warum gericht­lich Verbotenes auffind­bar bleibt

Die Wahr­heit liegt im Auge des Betrachters. Verleumdungen und Beleidigungen muss sich trotzdem niemand gefallen lassen. Aber was tun, wenn selbst gericht­liche Verbote nicht fruchten? © Getty Images / Leon Neal

Mitarbeiter der Stiftung Warentest wurden wieder­holt im Internet verleumdet und verlangten darauf­hin von Google, Artikel mit rufschädigenden Lügen nicht mehr in seinen Sucher­gebnissen anzu­zeigen. Doch der Such­maschinen­anbieter gewährt Nutzern durch die Hintertür weiter Zugriff auf rufschädigende Aussagen. Selbst wenn Opfer gericht­liche Verbote erwirkt haben, sorgt Google dafür, dass rechts­widrige Inhalte weiter auffind­bar sind.

Diffamierungen sind schnell in die Welt gesetzt

Beleidigungen oder Lügen über sich selbst im Internet zu lesen, untergräbt nicht nur das Selbst­vertrauen, sondern bringt auch den guten Ruf bei anderen in Gefahr. Viele Menschen bekommen das zu spüren, denn es ist ein Kinder­spiel, diffamierende Texte, Bilder oder Filme online zu stellen. Sie wieder wegzubekommen, kann dagegen schwierig bis unmöglich sein, zum Beispiel wenn sich der Verfasser hinter Brief­kasten­adressen im Ausland versteckt. In solchen Fällen wäre es hilf­reich, wenn wenigs­tens Such­maschinen solche Inhalte nicht mehr in ihren Sucher­gebnissen anzeigen und darauf verlinken.

Einmal im Netz, sind Lügen nur schwer entfern­bar

Viele Menschen nutzen solche Such­maschinen, meist Google, statt Webseiten direkt anzu­steuern, wenn sie etwas wissen wollen. Taucht der Link zu einem diffamierenden Text nicht mehr auf, wird dieser nur schwer zufäl­lig gefunden. Doch Google spielt eine unrühmliche Rolle, wenn es darum geht, Links zu verleumderischen oder verlogenen Einträgen zu entfernen. Die Such­maschine gewährt auch nach der Löschung über eine Hintertür Zugang dazu. Bei Beschwerden stellt die Betreiberin gar in Aussicht, die Links wieder in den Sucher­gebnissen aufzulisten. Selbst gericht­liche Entscheidungen haben daran bislang offen­bar wenig zu ändern vermocht.

Unser Rat

Antrag.
Verbreitet Google Links auf Inhalte, die Ihre Persönlich­keits­rechte verletzen, lässt sich die Sperrung der Links beantragen über die Seite Entfernen von Inhalten auf Google oder eine Google-Suche nach „Antrags­formular zur Entfernung personenbezogener Daten“ oder „Anträge auf Entfernung von Inhalten“. Sie müssen Verstöße recht­lich begründen und alle Links angeben.
Sperrung.
Haben Sie Google mit Begründung über Ihr Löschungs­begehren informiert, muss Google in angemessener Frist – etwa zwei Wochen – sperren. Tut Google das nicht, können Sie auf Unterlassung klagen.
Unterlassung.
Verbreitet Google rechts­widrige Links über einen Umweg wie die Daten­bank Lumen weiter, sollten Sie Google mithilfe eines Anwalts abmahnen und – falls Google nicht sperrt – auf Unterlassung verklagen. Die Kosten über­nimmt Ihre Rechts­schutz­versicherung.

Gerlachreport schlägt um sich

Das zeigen mehrere Fälle um Lügen und Verleumdungen, die das unseriöse Internetportal Gerlachreport.com veröffent­licht hat, unter anderem über die Stiftung Warentest. Die von der Stiftung Warentest heraus­gegebene Zeit­schrift Finanztest hat in mehreren Artikeln seit Sommer 2017 das kriminelle System des Drahtziehers Rainer von Holst aufgedeckt. Er hat Anleger um Millionen Euro geprellt und Unternehmen unter Druck gesetzt, Geld zu zahlen, falls sie nicht wollten, dass rufschädigende, oft aus der Luft gegriffene Behauptungen veröffent­licht würden. Der Gerlachreport reagierte auf die Berichte in der für ihn typischen Art: Er veröffent­lichte frei erfundene Vorwürfe gegen­über der Stiftung und speziell einer Redak­teurin. Von den „unglaublichen Lügen der Stiftung Warentest“ und von Erpressung, Rufmord und übler Nach­rede war die Rede.

Keine Hand­habe gegen Brief­kastenfirma im Ausland

Das Internetportal Gerlachreport sitzt in den USA und führt im Impressum lediglich eine Brief­kastenfirma auf. Ohne ladungs­fähige Adresse ist es in Deutsch­land unmöglich, das Portal mit recht­lichen Mitteln zu zwingen, Lügen oder Verleumdungen zu löschen.

Google verspricht Löschung ...

Die Stiftung Warentest beantragte deshalb bei Google, in den Sucher­gebnissen 24 Links zu Artikeln mit unwahren Behauptungen und Beleidigungen im Gerlachreport zu löschen. Per E-Mail sagte Google das zu. Unter der Treffer­liste für entsprechende Such­begriffe vermerkte Google, dass Ergeb­nisse als „Reaktion auf ein recht­liches Ersuchen“ entfernt wurden, und verwies für weitere Informationen dazu auf LumenDatabase.org (siehe auch Wie Google im Fall Gerlachrepoort reagierte).

... hält sich aber nicht an Zusage

Die unschöne Über­raschung: Der Hinweis ist auf diese Webseite verlinkt. Sie führt die Links zu den recht­lich bean­standeten Artikeln auf. Wer diese Links kopiert und im Internet-Browser einfügt, kann die Artikel lesen. Finanztest-Chef­redak­teur Heinz Land­wehr forderte Google darauf­hin auf, sich an die Zusage zum Löschen zu halten. Google bestätigte den Eingang seiner E-Mail, antwortete aber trotz nochmaliger Erinnerung nicht.

Google: Lumen schafft Trans­parenz für Nutzer

Finanztest fragte bei Googles Presse­team für Deutsch­land allgemein nach der Löschungs­praxis. Darauf­hin antwortete die von Google beauftragte Hamburger PR-Agentur a+o, dass die entfernten Ergeb­nislinks bewusst über Lumen weiterverbreitet werden: „Lumen ist eine von einem Institut der Harvard Universität betriebene Daten­bank, die Trans­parenz bezüglich der Google-Sucher­gebnisse herstellt.“ Die PR-Agentur forderte, sie nicht zu zitieren. Zitate im Artikel könne Finanztest gerne der Presse­sprecherin Google Deutsch­land, Lena Heuermann, in den Mund legen.

Namen und Daten veröffent­licht

Lumen macht nicht nur problematische Veröffent­lichungen zugäng­lich, sondern gibt auch falsche oder beleidigende Aussagen wieder, die eine Firma oder Person bean­standet. In den Erläuterungen für das recht­liche Ersuchen der Stiftung Warentest nannte Lumen mehr­fach Namen von Mitarbeitern, etwa den der Redak­teurin, die sich laut Gerlachreport angeblich „schmieren lassen“ haben soll. Noch schlimmer: Es kommt vor, dass Leser sogar noch mehr erfahren. Die PR-Agentur behauptet zwar, Lumen nenne keine „Kontakt­informationen des Beschwerde­führers“ wie Post­adresse, E-Mail oder Telefon­nummern. Finanztest hat aber Namen und Adressen auf der Seite gefunden.

PR-Agentur spricht von Versehen

Im Fall von Stiftung Warentest spricht die PR-Agentur von einem Versehen: Die rechts­widrigen Text­passagen seien von Lumen nicht hinreichend geschwärzt worden. Lumen habe das entsprechend korrigiert. Google hat Lumen aber angewiesen, Links nur auszublenden, wenn sie selbst den Namen des Betroffenen enthalten. Anstelle des Namens steht dann „redacted“, zu deutsch redigiert, ausgelöscht oder – wie die PR-Agentur schreibt – „anonymisiert“. Wird ein solcher Link in den Browser kopiert, führt er nicht mehr zu dem bean­standeten Artikel.

Redak­teure der Stiftung Warentest als bestechlich bezeichnet

Pech haben Firmen und Personen, deren Namen nicht im Link selbst erscheinen. Bei ihnen funk­tioniert die Kopier­methode weiter. Daher sind nach wie vor Artikel zu finden, in denen Redak­teure der Stiftung Warentest – teil­weise mit Foto – namentlich als Rufmörder, Schmiergeld­empfänger, Lügner und Erpresser bezeichnet sind.

Gerichts­beschlüsse gegen Google

Dass Google den Schutz persönlicher Daten und Rechte nicht wirk­lich ernst nimmt, zeigt auch die Reaktion auf Finanztest vorliegende Gerichts­beschlüsse. Zwei Firmen gingen recht­lich gegen den Such­maschinen­betreiber vor, weil er sich weigerte, Links auf Artikel im Gerlachreport zu entfernen, die teil­weise frei erfundene Behauptungen sowie Beschimpfungen wie „Verbrecher“ und „Betrüger“ enthielten. Sie beantragten eine einst­weilige Verfügung, um zumindest vorläufigen Rechts­schutz zu erhalten. Ein Gericht entscheidet darüber inner­halb weniger Tage oder Wochen. Das Land­gericht Berlin gab beiden Anträgen statt und verbot Google, die Links weiter anzu­zeigen (Az. 27 O 223/17 vom 4. Mai 2017 und Az. 27 O 702/17 vom 22. Januar 2018).

Google hat Prüf­pflichten verletzt

Die Richter begründeten die Beschlüsse damit, dass die Artikel das Unter­nehmens­persönlich­keits­recht verletzten. Sie erklärten, es sei gerichts­bekannt, dass im Gerlachreport „im Wesentlichen unwahre Tatsachenbe­hauptungen und unzu­lässige Schmähkritiken“ stünden, die vom „Recht auf freie Meinungs­äußerung“ nicht gedeckt seien. Google sei untätig geblieben, obwohl die Unternehmen in ihren Abmahnungen die Rechts­verletzungen konkret beschrieben hätten. Damit habe Google seine Prüf­pflichten verletzt, schrieben die Richter.

Artikel weiter zu finden

Trotz gericht­licher Verbote verlinkt Google weiter auf die Daten­bank Lumen. Über sie sind die Artikel mit den verletzenden Aussagen weiter zu finden. Über eine Firma aus Dubai sind genau die Inhalte zu lesen, die gericht­lich verboten wurden. Namentlich wird ein Vorstand als „Berufs­verbrecher“ bezeichnet, der auch vor Mord­drohungen nicht zurück­schrecke.

[Update 10. Juli 2018]: Weitere Entscheidung gegen Google

Google darf gericht­lich verbotene Links nicht durch den Umweg über die Daten­bank LumenDatabase.org wieder auffind­bar machen. Das hat das Land­gericht Berlin dem Such­maschinen­anbieter per einst­weiliger Verfügung untersagt (Az. 27 O 238/18). Geklagt hat eine Firma aus Dubai, deren Manager in dem unseriösen Online­dienst Gerlachreport als Ganoven und Berufs­verbrecher verunglimpft wurden.

Bereits im April 2018 hatte das Land­gericht Berlin die Entfernung der Links auf den Gerlachreport ange­ordnet. Doch Google gewährte weiter Zugriff auf die rechts­widrigen Inhalte des Online­dienstes. Nutzern, die den Firmen­namen in der Suchmaske eingaben, wurde mitgeteilt: „Als Reaktion auf ein recht­liches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir [Anzahl] Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über das Ersuchen findest du unter LumenDatabase.org.“ Nutzer, die auf „Informationen über das Ersuchen“ klickten, wurden auf die Daten­bank Lumen weitergeleitet, wo alle vom Gericht untersagten Inhalte auffind­bar waren. Das wurde Google, das sein Vorgehen mit „Trans­parenz gegen­über seinen Nutzern“ recht­fertigt, jetzt untersagt.

Ordnungs­geld in den USA nur schwer einzutreiben

Gegen­über Finanztest verteidigt Google seine Vorgehens­weise mit der fehlenden Rechts­kraft der Urteile. Das Argument ist falsch, da sich in Deutsch­land jeder an eine einst­weilige Verfügung halten muss, solange sie nicht wieder aufgehoben wird. Verstöße ahndet ein Gericht normaler­weise mit Ordnungs­geldern, in diesem Fall mit bis zu 250 000 Euro pro Fall. Anwälte berichten, dass das Geld wegen des Firmensitzes in den USA aber schwer bei Google einzutreiben wäre.

Links nur in Deutsch­land entfernt

Googles Reaktionen wirken gegen­über den Opfern geradezu zynisch. Als sich der Berliner Anwalt einer interna­tional tätigen Firma beschwerte, dass gericht­lich verbotene Links außer­halb Deutsch­lands weiter ange­zeigt würden, erklärte das Unternehmen, es müsse sie nur aus Sucher­gebnissen für Deutsch­land entfernen. Falls der Anwalt anderer Meinung sei, solle er die Länder und die gesetzliche Grund­lage angeben, um eine Entfernung der Links zu fordern. Ob Google die Links auch bei Abfragen außer­halb Deutsch­lands entfernen muss, ist unter Juristen umstritten.

Google behält sich vor, Löschungen rück­gängig zu machen ...

Der Such­maschinen­betreiber setzt in diesem Fall noch einen drauf: Falls in den Google-Sucher­gebnissen nicht mehr auf Lumen verwiesen werden solle, könne die Firma die Beschwerde zurück­ziehen. „In diesem Fall haben wir die Möglich­keit, die zuvor entfernten Inhalte wieder einzustellen und Lumen über Ihre Entscheidung, die Meldung zu widerrufen, zu informieren.“ Im Klar­text: Dann nimmt sich Google das Recht heraus, die bean­standeten Links wieder in die Sucher­gebnisse aufzunehmen. Falsche oder beleidigende Aussagen wären wieder leicht zu finden.

... und will weiter mit Lumen zusammen­arbeiten

An dem Zusammen­spiel mit Lumen will der Internetriese nichts ändern, wie er schreibt: „Für Google hat Trans­parenz gegen­über unseren Nutzern jedoch höchste Priorität, weshalb wir die Nutzer auch über entfernte Inhalte aus unseren Sucher­gebnissen informieren. Dieses Trans­parenz­gebot umfasst ebenfalls das Senden von Entfernungs­anfragen an Lumen.“

Gericht sieht Google als „mittel­bare Störerin“

Das sieht das Ober­landes­gericht München anders. Es untersagte Google per einst­weiliger Verfügung vom 7. Juni 2017, gelöschte rechts­widrige Sucher­gebnisse mit Hinweis auf das Löschungs­verlangen über Lumen wieder zugäng­lich zu machen (Az. 18 W 826/17). Damit verletze Google seine Prüfungs­pflicht. Obwohl Nutzer die Website Lumen aufrufen müssten, hafte Google als „mittel­bare Störerin“. Dabei spiele es keine Rolle, dass Google nur auf den Daten­bank­eintrag verlinkt. Der Schwer­punkt der Such­maschine liege schließ­lich in ihrer Such­funk­tion.

Tipp: Die dubiosen Machenschaften rund um das unseriöse Internetportal Gerlachreport sind in unserem Special Abzocke, Drohungen, Rufmord: Rainer von Holst und der Gerlachreport nach­zulesen.

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gaunerundwahrheit am 19.06.2018 um 11:21 Uhr
Rainer von Holst hat die Autark gekauft

Seit einigen Tagen gibt es dieses phänomenale Gerücht im Internet. Erst kaputtschreiben, dann billig kaufen..Das Unternehmensregister gibt hier einen Hinweis.
Amtsgericht Duisburg Aktenzeichen: HRB 30071 Bekannt gemacht am: 28.05.2018 20:01 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen
28.05.2018 HRB 30071: AUTARK Group Aktiengesellschaft, Duisburg, Plessingstraße 20, 47051 Duisburg. Bestellt als Vorstand: Hornemann, Sarah, Berlin, *16.07.1984, einzelvertretungsberechtigt.
Googelt man dann zu dieser Dame, dann findet man einen eindeutigen Hinweis auf das Unternehmen Anzago von Rainer von Holst. Aufzufinden im Internetportal XING. Zufall?

jbach1 am 19.06.2018 um 02:26 Uhr
Warum keine Auslieferung von Rainer von Holst?

Dass im kriminellen Milieu gerne "zurückgeschossen" wird, ist nicht nur bei der Mafia bekannt.
Eine Frage bleibt doch: Warum sitzt Rainer von Holst nicht in Haft und wird nicht ausgeliefert?
Es sollte die Aufgabe der deutschen Ermittlungsbehörden sein, Straftaten zu verhindern und ggf. wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl zu erlassen..
Vielleicht sollte die Stiftung Warentest mehr Energie aufwenden, die in Deutschland und in den USA vorhandene Justiz auf die mutmaßlich anlagebetrügerischen Machenschaften hinweisen, anstatt gegen Google zu kämpfen. Die in den USA geltende Meinungsfreiheit umfasst eben auch viele zweifelhafte Aussagen, die in Deutschland strafbar sind. Somit wird das Hosting solcher Websites in den USA zumindest strafrechtlich kaum unterbunden werden können.
Man sieht an aktuellen Fällen, dass prinzipiell die Ausweisung von Tatverdächtigen nach Deutschland ganz schnell geschehen kann. Vielleicht übernimmt ja der Bundespolizeipräsident den Fall. ;-)

GuessWhat am 18.06.2018 um 17:23 Uhr
Widerspruch

Ich finde es für die Meinungsfreiheit extemst bedenklich, wenn gegen Suchmaschinen und nicht gegen den Urheber vermeintlicher Straftaten vorgegangen wird. Die Tatsache, dass die Macher des Gerlachreports nicht so ohne weiteres greifbar sind, darf nicht zählen. Wenn mich jemand schädigt und ich einen Schadenersatzanspruch nicht eintreiben kann, weil der Adressat mittellos oder unbekannt verzogen ist, muss ich auch wohl oder übel damit leben.
Wer Suchmaschinen verbieten will, Fundstellen anzuzeigen, öffnet die Tür für weltweite Meinungsunterdrückung. Denn warum sollte ein Kim aus Nordkorea oder ein Erdogan aus der Türkei nicht einfach genauso Google zwingen, unliebsame Berichte verschwinden zu lassen.
Glücklicherweise gibt es nicht nur Google.de und nicht nur Google allgemein. Es gibt unzählige Suchmaschinen, so dass all diese Maßnahmen letztlich ins Leere laufen.
Deutschland gehört übrigens weltweit in die Top 4 der Staaten mit den meisten Löschanfragen bei Google.

Gelöschter Nutzer am 18.06.2018 um 15:07 Uhr
Unglaublich!

Ich habe mir eben einmal den Gerlachreport aufgerufen und die Artikel über Finanztest und Ihre Reporterin gelesen. Es ist unglaublich, in welcher wiederlichen Sprache hier über ihre Readakteurin hergezogen wird. Alleine schon die Sprache entlarvt den Gerlachreport - Beleidigungen bis unter die Gürtellinie. Das dagegen nicht vorgegangen werden kann ist kaum zu glauben.

Franz.H.aus.A am 18.06.2018 um 12:07 Uhr
Google war heute !

Es ist die Bevölkereung die einerseits Information will und anderseits Privatspfähre !
Eine grosse Zeitung hat uns das sit den 50 er gelernt das es das nicht gibt !
Natürlich ist es beschämend wenn es einzelne trifft .
Die Politik hat kein echtes Interesse darn weil Sie ja damit das Vergessen der Eigenen Fehler besser kaschieren kann .
Warum wir iimmer noch unser Daten über den Teich senden und zurück weiss keiner auss die daran verdienen.
Diei schönste Freude ist die Schadenfreude !
das ist der Erfolg von den (a) Sozialen Medien !