Identitätsnachweise – unter diese bürokratische Kategorie fallen Personalausweise und Reisepässe. Gehen sie verloren, muss schnell Ersatz her.
Wenn Pass oder Personalausweis verloren gehen

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Sind Ausweis oder Pass weg, ist der Verlust umgehend polizeilich zu melden – egal ob ein Diebstahl oder lediglich Schusselei dahinter steckt. Dabei geht es nicht allein um die eigenen Interessen, Bürgerinnen und Bürger sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet. Online ist es nicht möglich, den Verlust der Polizei zu melden. Wer einen Identitätsnachweis verliert, muss persönlich zur Verlustanzeige auf einer Wache oder beim Bürgeramt erscheinen. Das muss nicht zwingend am Wohnort sein. Bürgerämter nehmen zudem Anträge für neue Pässe und Personalausweise an.
Tipp: Liegt der Ausweis sicher in der Schublade zu Hause, kann er nicht verloren geht. Doch es gibt auch Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sich ausweisen müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Special Ausweispflicht.
Erst sperren, dann neu beantragen
Ist die Online-Funktion des Personalausweises aktiv, sollte man sie beim zentralen Sperr-Notruf 116 116 deaktivieren lassen, bevor man Anzeige erstattet.
Passverlust melden: Mehr Aufwand im Ausland
Kommen Pass oder Ausweis außerhalb Deutschlands abhanden, führt auch in diesem Fall der erste Weg zur Polizeiwache. Anders als zu Hause ist die Sache damit aber nicht erledigt. Reisende müssen sich anschließend mit einer Kopie der Anzeige an eine deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land wenden. Botschaft oder Konsulat stellen dann ein Ersatzdokument für die Ausreise aus.
Kopien können helfen, falls ein Ausweis wegkommt
Eine Fotokopie von Pass oder Perso hilft bei der Beantragung eines neuen Dokuments und bei der Anzeige im Reiseland, vor allem, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Ebenfalls sinnvoll: Fotos der Dokumente, die auf dem Smartphone oder in der Cloud gespeichert sind.
Tipp: Wer die elektronische Funktion seines Personalausweises aktiviert, kann etliche Behördengänge online erledigen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Special zur Online-Ausweisfunktion.
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- Dank der Online-Ausweisfunktion lassen sich von Kfz-Zulassung bis Bafög-Antrag bereits einige Dinge online erledigen. Das funktioniert auch mit dem Smartphone.
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Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.