Verschwundene Wert­sachen

Personal­ausweis verloren: Verlust auf der Wache melden

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Identitäts­nach­weise – unter diese bürokratische Kategorie fallen Personal­ausweise und Reisepässe. Gehen sie verloren, muss schnell Ersatz her.

Wenn Pass oder Personal­ausweis verloren gehen

Verschwundene Wert­sachen - Tipps für Schussel und Bestohlene

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Sind Ausweis oder Pass weg, ist der Verlust umge­hend polizei­lich zu melden – egal ob ein Diebstahl oder lediglich Schusselei dahinter steckt. Dabei geht es nicht allein um die eigenen Interessen, Bürgerinnen und Bürger sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet. Online ist es nicht möglich, den Verlust der Polizei zu melden. Wer einen Identitäts­nach­weis verliert, muss persönlich zur Verlust­anzeige auf einer Wache oder beim Bürger­amt erscheinen. Das muss nicht zwingend am Wohn­ort sein. Bürger­ämter nehmen zudem Anträge für neue Pässe und Personal­ausweise an.

Tipp: Liegt der Ausweis sicher in der Schublade zu Hause, kann er nicht verloren geht. Doch es gibt auch Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sich ausweisen müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Special Ausweispflicht.

Erst sperren, dann neu beantragen

Ist die Online-Funk­tion des Personal­ausweises aktiv, sollte man sie beim zentralen Sperr-Notruf 116 116 deaktivieren lassen, bevor man Anzeige erstattet.

Pass­verlust melden: Mehr Aufwand im Ausland

Kommen Pass oder Ausweis außer­halb Deutsch­lands abhanden, führt auch in diesem Fall der erste Weg zur Polizei­wache. Anders als zu Hause ist die Sache damit aber nicht erledigt. Reisende müssen sich anschließend mit einer Kopie der Anzeige an eine deutsche Auslands­vertretung im jeweiligen Land wenden. Botschaft oder Konsulat stellen dann ein Ersatz­dokument für die Ausreise aus.

Kopien können helfen, falls ein Ausweis wegkommt

Eine Fotokopie von Pass oder Perso hilft bei der Beantragung eines neuen Dokuments und bei der Anzeige im Reise­land, vor allem, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Ebenfalls sinn­voll: Fotos der Dokumente, die auf dem Smartphone oder in der Cloud gespeichert sind.

Tipp: Wer die elektronische Funk­tion seines Personal­ausweises akti­viert, kann etliche Behördengänge online erledigen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Special zur Online-Ausweisfunktion.

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Marie-Christin am 22.03.2016 um 07:31 Uhr
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Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.