Lombardium Pfandleih­haus-Fonds meldet Insolvenz an

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Lombardium - Pfandleih­haus-Fonds meldet Insolvenz an

Nachdem im Juni die Geschäfts­räume verschiedener Firmen des Hamburger Pfandleih­haus Lombardium von der Staats­anwalt­schaft Hamburg durchsucht wurden, hat nun am 23. August 2016 ein Fonds der Lombardium Insolvenz angemeldet. Die Staats­anwalt­schaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts eines Anla­gebetrugs­systems.

Verschiedene Anlagemodelle betroffen

Das Amts­gericht Chemnitz hat für die Gesell­schaft einen vorläufigen Insolvenz­verwalter bestellt. Nach Angaben der Münchener Rechts­anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen konnten sich Anleger mit Anlagemodellen namens Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3 über stille Beteiligungen an den Gesell­schaften Erste Oder­felder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG beteiligen. Das so einge­worbene Anlegergeld wurde über Kredite dem Pfandleih­haus Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG wiederum vergab Pfand­kredite durch Beleihung hoch­wertiger Vermögens­gegen­stände wie Motor­yachten, Kunst­gegen­stände, Schmuck­stücke, Edelsteine, Uhren an Dritte. Außerdem belieh sie Inha­berg­rund­schuld­briefe und Inhaber­aktien. Die Beteiligungs­modelle wurden von einer Firma Fidentum GmbH entwickelt, über deren Vermögen bereits im Dezember 2015 das Insolvenz­verfahren eröffnet wurde. 

Weiter Hintergründe zum Fall Lombardium lesen Sie in unserer Meldung vom Juni 2016.

Anleger hegen schon länger Verdacht

Anleger hegten bereits seit einiger Zeit den Verdacht, dass die Anlegergelder, die über die Fonds­gesell­schaften einge­sammelt wurden, zweck­widrig verwendet wurden. Anfang Mai 2016 erfuhren sie, dass der von der Treuhänderin noch 2015 behauptete angebliche Wert der insgesamt für die Fonds vorhandenen 280 Pfand­gegen­stände nicht zirka 250 Millionen Euro, sondern nur 13,6 bis 19,0 Millionen Euro beträgt. Das hatte eine Bewertung durch eine Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft ergeben.

Was Anleger jetzt tun können

Fohrer, Fach­anwältin für Bank- und Kapitalmarkt­recht rät den geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenz­verfahren zwar vorsorglich anmelden zu lassen. Allzu große Hoff­nungen auf eine hohe Insolvenzquote sollten sie sich jedoch nicht machen. Größere Chancen für Anleger, ihr investiertes Geld zurück zu holen, sieht sie in Schaden­ersatz­klagen gegen die verantwort­lichen Hintermänner und Funk­tions­träger. „Diese haften den Anlegern persönlich auf vollen Schadens­ersatz“, erklärte Fohrer. Sie sei zuver­sicht­lich, dass sich aus den staats­anwalt­schaftlichen Ermitt­lungs­akten weitere Informationen zum Verbleib der Anlegergelder ergeben werden.

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