
Nachdem im Juni die Geschäftsräume verschiedener Firmen des Hamburger Pfandleihhaus Lombardium von der Staatsanwaltschaft Hamburg durchsucht wurden, hat nun am 23. August 2016 ein Fonds der Lombardium Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts eines Anlagebetrugssystems.
Verschiedene Anlagemodelle betroffen
Das Amtsgericht Chemnitz hat für die Gesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach Angaben der Münchener Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen konnten sich Anleger mit Anlagemodellen namens Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3 über stille Beteiligungen an den Gesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG beteiligen. Das so eingeworbene Anlegergeld wurde über Kredite dem Pfandleihhaus Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG wiederum vergab Pfandkredite durch Beleihung hochwertiger Vermögensgegenstände wie Motoryachten, Kunstgegenstände, Schmuckstücke, Edelsteine, Uhren an Dritte. Außerdem belieh sie Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Die Beteiligungsmodelle wurden von einer Firma Fidentum GmbH entwickelt, über deren Vermögen bereits im Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Weiter Hintergründe zum Fall Lombardium lesen Sie in unserer Meldung vom Juni 2016.
Anleger hegen schon länger Verdacht
Anleger hegten bereits seit einiger Zeit den Verdacht, dass die Anlegergelder, die über die Fondsgesellschaften eingesammelt wurden, zweckwidrig verwendet wurden. Anfang Mai 2016 erfuhren sie, dass der von der Treuhänderin noch 2015 behauptete angebliche Wert der insgesamt für die Fonds vorhandenen 280 Pfandgegenstände nicht zirka 250 Millionen Euro, sondern nur 13,6 bis 19,0 Millionen Euro beträgt. Das hatte eine Bewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben.
Was Anleger jetzt tun können
Fohrer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht rät den geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zwar vorsorglich anmelden zu lassen. Allzu große Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote sollten sie sich jedoch nicht machen. Größere Chancen für Anleger, ihr investiertes Geld zurück zu holen, sieht sie in Schadenersatzklagen gegen die verantwortlichen Hintermänner und Funktionsträger. „Diese haften den Anlegern persönlich auf vollen Schadensersatz“, erklärte Fohrer. Sie sei zuversichtlich, dass sich aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten weitere Informationen zum Verbleib der Anlegergelder ergeben werden.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.
-
- Dubiose Anwälte strengen massenhaft Verfahren an, die Geschädigten kaum helfen. Viele Opfer fühlen sich ein zweites Mal geschröpft. Wir zeigen, wie die Anwälte vorgehen.
-
- Die Finanztest-Redakteurin Ariane Lauenburg hat eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg gegen die Autark Entertainment Beteiligungsholdung AG und ihren...
-
- Jens Meier, Ex-Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft aus Ludwigsburg, ist zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart legte...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.