Lohnersatzleistungen

Zur richtigen Zeit mit Steuerklassen und Freibeträgen jonglieren

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Arbeitnehmern bringt ein Freibetrag auf der Steuerkarte meist mehr Krankengeld. Frauen erhöhen damit ihr Elterngeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Viele Ehepartner holen mit einer neuen Steuerklasse mehr Geld heraus – am besten mit der III.

Elterngeld

Kurzarbeitergeld

Arbeitslosengeld I

Mutterschaftsgeld

Krankengeld

Steuerklasse. Die günstigere Steuerklasse kann jederzeit vor und während der Schwangerschaft beantragt werden – auch wenn sie steuerlich nicht sinnvoll ist. Am besten ist es, wenn die günstigere Klasse bereits zwölf Monate vor dem Mutterschutz gegolten hat, weil das Elterngeld vom Nettoverdienst in dieser Zeit berechnet wird.

Steuerklasse. Die günstigere Steuerklasse kann vor, aber auch während der Kurzarbeit beantragt werden.

Steuerklasse. Die günstigere Steuerklasse gilt, wenn sie am Anfang des Jahres auf der Steuerkarte steht, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Später akzeptiert die Arbeitsagentur den Wechsel nur, wenn die neuen Steuerklassen für das Ehepaar steuerlich sinnvoll sind.

Steuerklasse. Die günstigere Steuerklasse steht möglichst schon am Anfang des Jahres auf der Steuerkarte, in dem das Kind geboren wird. Sie sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten, denn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird vom Nettoverdienst in diesen drei Monaten berechnet. Der Arbeitgeber muss einen Wechsel der Steuerklasse aber nur akzeptieren, wenn er steuerlich sinnvoll ist.

Steuerklasse. Die günstigere Steuerklasse muss spätestens einen Monat vor der Arbeitsunfähigkeit auf der Steuerkarte stehen.1

Freibetrag. Ein Freibetrag auf der Steuerkarte erhöht das Elterngeld. Am günstigsten ist, wenn er schon zwölf Monate vor dem Mutterschutz gegolten hat, weil das Elterngeld vom Nettoverdienst in dieser Zeit berechnet wird.

Freibetrag. Ein Freibetrag auf der Steuerkarte erhöht das Kurzarbeitergeld nicht.

Freibetrag. Ein Freibetrag auf der Steuerkarte erhöht das Arbeitslosengeld I nicht.

Freibetrag. Ein Freibetrag auf der Steuerkarte erhöht den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Frauen lassen ihn am besten spätestens drei Monate vor dem Mutterschutz eintragen, denn der Zuschuss wird vom Nettoverdienst in diesen drei Monaten berechnet.

Freibetrag. Ein Freibetrag auf der Steuerkarte erhöht das Krankengeld, wenn er spätestens einen Monat vor der Arbeitsunfähigkeit eingetragen wurde.1

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Steuerklasse und Freibetrag wirken sich meist aus, da viele Arbeitnehmer 90 Prozent vom Nettoentgelt als Krankengeld erhalten.
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