Lohnersatzleistungen

Unser Rat

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Arbeitnehmer. Lassen Sie Kosten, die Sie nächstes Jahr in der Steuererklärung für 2010 absetzen können, jetzt als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen. Sollten Sie später Kranken-, Eltern- oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld beziehen, erhöht der Freibetrag meist die Leistungen. Holen Sie sich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt oder im Internet unter:
www.formulare-bfinv.de. Erst auf „Steuern“, dann auf „Lohnsteuer“ klicken.

Ehepaare. Prüfen Sie, ob Sie die Steuerklassen wechseln und dadurch Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld erhöhen können. Beantragen Sie den Wechsel bei der Gemeinde. Nehmen Sie beide Personalausweise, Steuerkarten und eine formlose Vollmacht des Partners mit.

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LottaMotta am 28.06.2021 um 07:51 Uhr

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