
Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld werden häufig falsch abgerechnet, vor allem bei jahresübergreifenden Zahlungen. Finanztest erklärt, worauf Steuerzahler achten müssen, damit ihnen kein vermeidbarer Nachteil entsteht.
Finanzbeamte übernehmen falsche Werte
Lohnsteuerhilfevereine haben festgestellt, dass in Steuerbescheiden Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Eltern- und Arbeitslosengeld immer wieder falsch abgerechnet sind. Krankenversicherer, Arbeitsagenturen und Elterngeldstellen melden den Finanzämtern solche Zahlungen elektronisch. Geht die Bescheinigung über mehrere Jahre, übernehmen die Finanzbeamten falsche Werte.
So kommt es zum Fehler
Das Mitglied einer Betriebskrankenkasse bekam zum Beispiel im Februar 2013 von seiner Betriebskrankenkasse folgende Zahlungen aus zwei Jahren bescheinigt:

Ob dem Finanzamt dieselben Werte von den jeweils auszahlenden Stellen gemeldet wurden, weiß der Mann nicht. Er sollte im Steuerbescheid für 2012 unbedingt darauf achten, dass nur das im Jahr 2012 tatsächlich erhaltene Krankengeld berücksichtigt ist und nicht mehr. Sonst verlangt das Finanzamt zu viel Steuern. Als Lohnersatzleistung zählt dabei der Bruttobetrag, von dem die Krankenkasse noch die Versicherungsbeiträge abzieht.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig. Besorgen Sie sich für die Kontrolle Ihres Steuerbescheids Bescheinigungen über das an Sie gezahlte Geld von den Leistungsträgern, wenn Sie keine erhalten haben. Hat das Finanzamt Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld zu hoch angesetzt, sollten Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Sie haben dafür einen Monat Zeit. Mehr zum Thema „Steuerbescheid prüfen“ lesen Sie im nächsten Heft, Finanztest 08/2013.