Verheiratete Arbeitnehmer bekommen die höchsten Sozialleistungen, wenn sie vorher die Steuerklasse III haben. Auch ein Freibetrag wirkt sich günstig auf einzelne Lohnersatzleistungen aus. Arbeitnehmer können ihn sich für hohe Kosten eintragen lassen, die sie sonst erst mit der Steuererklärung geltend machen können. Ein Antrag beim Finanzamt genügt.
Mutterschaftsgeld |
Elterngeld |
Kurzarbeitergeld |
Arbeitslosengeld I |
Krankengeld1 |
Die günstigere Steuerklasse gilt möglichst schon am Anfang des Jahres, in dem das Kind geboren wird. Sie sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirken, denn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird vom Nettoverdienst in dieser Zeit berechnet. Der Chef muss einen Wechsel der Steuerklasse nur akzeptieren, wenn er steuerlich sinnvoll ist. Ein Wechsel zu Klasse IV + Faktor, die nicht ganz so günstig wie Klasse III ist, ist aber immer möglich. |
Die günstigere Steuerklasse sollte spätestens im achten Monat vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. In Einzelfällen ist das bis sieben Monate zuvor möglich. |
Die günstigere Steuerklasse kann vor, aber auch während der Kurzarbeit beantragt werden. |
Die günstigere Steuerklasse wirkt sich aus, wenn sie seit Anfang des Jahres gilt, in dem die Arbeitslosigkeit begann. Später akzeptiert die Arbeitsagentur den Wechsel nur, wenn die neuen Steuerklassen steuerlich sinnvoll sind. Ein Wechsel zu Klasse IV + Faktor, die nicht ganz so günstig wie Klasse III ist, ist aber immer möglich. |
Die günstigere Steuerklasse muss der Arbeitgeber beim Krankengeld berücksichtigen, wenn die Steuerklasse spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt.2 |
Ein Freibetrag erhöht den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Frauen beantragen ihn spätestens drei Monate vor dem Mutterschutz, denn der Zuschuss wird vom Nettoverdienst dieser Monate berechnet. |
Ein Freibetrag erhöht das Elterngeld seit 2013 nicht mehr. |
Ein Freibetrag erhöht das Kurzarbeitergeld nicht. |
Ein Freibetrag erhöht das Arbeitslosengeld I nicht, außer in Klasse IV mit Faktor. Hier kann er sich günstig auswirken. |
Nur Freibeträge, die spätestens einen Monat vor der Arbeitsunfähigkeit gelten, wirken sich aus.2 |
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- Ab der siebten Krankheitswoche (nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber).
- 2
- Steuerklasse und Freibetrag wirken sich meist aus, da viele Arbeitnehmer 90 Prozent vom Nettoentgelt als Krankengeld erhalten.
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- Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
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