Unser Rat
Wechsel. Erwarten Sie oder Ihr Ehepartner in absehbarer Zeit Sozialleistungen, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen, um mehr Leistung zu erhalten. Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie einen Rechner, mit dem Sie den Steuerabzug für verschiedene Klassen durchspielen können (bmf-steuerrechner.de).
Antrag. Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt. Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ gibt es in der Behörde oder im Internet (formulare-bfinv.de, „Formularcenter“, dann „Steuerformulare“). Der Wechsel ist einmal im Jahr bis zum 30. November möglich.
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