Lohn­ersatz

Unser Rat

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Wechsel. Erwarten Sie oder Ihr Ehepartner in absehbarer Zeit Sozial­leistungen, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen, um mehr Leistung zu erhalten. Auf der Internetseite des Bundes­finanz­ministeriums finden Sie einen Rechner, mit dem Sie den Steuer­abzug für verschiedene Klassen durch­spielen können (bmf-steuerrechner.de).

Antrag. Beantragen Sie den Steuerklassen­wechsel beim Finanz­amt. Das Formular „Antrag auf Steuerklassen­wechsel“ gibt es in der Behörde oder im Internet (formulare-bfinv.de, „Formularcenter“, dann „Steuerformulare“). Der Wechsel ist einmal im Jahr bis zum 30. November möglich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.06.2021 um 16:43 Uhr
STK Wechsel nach Heirat während ALG1 Bezug

@JackieTestet: Die Auszahlung aus dem Pensionsfonds kann, muss aber nicht lohnsteuerpflichtig sein. Bei der Frage, ob ein Wechsel der Lohnsteuerklasse sinnvoll ist, werden alle lohnsteuerpflichtigen Leistungen zusammengezählt. (maa)

JackieTestet am 24.06.2021 um 01:19 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Petdre am 06.11.2014 um 15:58 Uhr
Elterngeld

Vielen Dank für die Antwort.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.10.2014 um 10:59 Uhr
Elterngeld

@Petdre: Bitte lassen Sie sich nicht durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten verwirren. Zwar wird bei der Berechnung des Elterngeldes als Grundlage das Bruttoeinkommen herangezogen, es wird aber dann die pauschalisierten Abgaben zur Sozialversicherung und auch die Lohnsteuer abgezogen. Der nach den Abzügen für Steuern und Sozialabgaben verbleibende Betrag ist das maßgebliche Nettoeinkommen, welches für das Elterngeld die Grundlage bildet.. Daher ist die richtige Wahl der Lohnsteuerklasse wichtig, um den maximalen Betrag zu erhalten. Eine Broschüre mit allen Informationen erhalten Sie unter: www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (AK)

anulsch10 am 20.10.2014 um 10:15 Uhr
Teilweise richtig

Korrrekt, es wird nun das Bruttoeinkommen berücksichtigt, aber die Steuerklasse, die überwiegend gewirkt hat, ebenfalls :) Also bringt der alte Trick auch mit der neuen Regel noch etwas. Man muss nur zeitig genug wechseln, damit man "überwiegend" in der 3 ist :)