Arbeitgeberleistungen: Extras ohne Steuern und Sozialabgaben
Für Arbeitnehmer wie Heike N. gibt es günstigere Alternativen als eine Sonderzahlung oder außertarifliche Gehaltserhöhung. Sie können einzelne andere Leistungen vereinbaren oder ein ganzes Bündel davon.
Elektrogeräte. Sie wollen sich privat ein Smartphone, Tablet, einen Laptop oder Computer mit Peripheriegeräten, Fax und Software zulegen? Der Chef kann Ihnen alles kaufen. Erhalten Sie die Geräte leihweise, hat keiner Abgaben. Ist das Ganze ein Geschenk, zahlt die Firma pauschal 25 Prozent Steuern und der Fall ist erledigt. Oder Sie übernehmen selbst die Pauschalsteuer.
Firmenrente. Sie nutzen die geförderte betriebliche Altersvorsorge noch nicht? Dann dürfen Sie über die Firma ohne Steuern und Sozialabgaben bis zu 2 904 Euro Lohn zum Beispiel in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds investieren. Der Höchstbetrag, der jedes Jahr abgabenfrei ist, beträgt 4 Prozent der Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung in den westlichen Bundesländern. Auch die Firma muss bis zu dieser Höhe keinerlei Abgaben zahlen.
Fortbildung. Sie wollen einen Sprachkurs, Lehrgang in Informatik oder eine andere berufliche Fortbildung besuchen? Sagt der Chef vorher schriftlich zu, dass er die Kosten übernimmt, zahlt keiner von Ihnen Abgaben.
Kinder. Sie haben Kinder, die nicht schulpflichtig sind? Dann bietet sich für den Kindergarten oder eine andere Einrichtung zur Unterbringung ein Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung und Betreuung an. Er ist abgabenfrei – auch wenn die Rechnung auf den Elternteil lautet, der nicht im Betrieb arbeitet. Wird Ihr Kind schulpflichtig, müssen Sie neu überlegen.
Gesundheit. Fragen Sie, ob der Chef Ihnen Rückenschule, Ernährungskurs oder Sporttraining zahlt. Er kann alle Kurse sponsern, die die gesetzlichen Krankenkassen fördern, oder selbst solche Maßnahmen anbieten. Bis zum Wert von 500 Euro im Jahr entfallen alle Abgaben.