Sie bekommen mehr Gehalt und wundern sich, dass davon nicht viel bei Ihnen ankommt? Das können Sie ändern. Bedingung ist, dass Ihr Chef mitmacht. Steuern und Sozialabgaben lassen sich zum Beispiel sparen, wenn Sie die Lohnerhöhung in die geförderte Altersvorsorge des Betriebs investieren. Es gibt aber noch viele andere Möglichkeiten, zu sparen. Sie könnten sich vom Chef statt einer Sonderzahlung einen Laptop und ein Smartphone schenken lassen. Checken Sie selbst, ob das lohnt.
Nach Lohnerhöhung folgt oft die Enttäuschung
In Deutschland profitieren Arbeitnehmer dieses Jahr von der guten Wirtschaftslage. Mehr als 3 Prozent Lohnerhöhung sind in vielen Branchen drin. Doch das Ergebnis nach Steuern und Sozialabgaben ist oft enttäuschend Tabelle.
- Beispiel: Verdient ein gesetzlich versicherter Single in Steuerklasse I brutto 50 000 Euro und erhält er 1 500 Euro (3 Prozent) mehr Gehalt, steigt sein Netto um 782 Euro. Von der Bruttoerhöhung bekommt er nur 52 Prozent ausgezahlt.
Finanztest-Projektleiterin Heike N. will solche Abzüge vermeiden. Statt einer Sonderzahlung von 1 100 Euro lässt sie sich vom Arbeitgeber lieber einen Laptop und ein Smartphone im Wert von 1 100 Euro schenken, Arbeitgeberleistungen. So spart die Mutter eines Sohnes in Steuerklasse II 534 Euro Steuern und Sozialabgaben. Die Ersparnis ist optimal, weil die Firma 25 Prozent Pauschalsteuer für das Geschenk im Wert von 1 100 Euro übernimmt. In unserer Rechnung ist außerdem berücksichtigt, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen bei jedem steuerfrei sind, dieses Jahr rückwirkend steigen, Special Steueränderungen, Finanztest 8/2015.
Kalte Progression: Steuersatz von 14 bis 42 Prozent
Vor allem die Steuerabzüge sind oft happig, denn mit zunehmendem Gehalt steigt der Steuertarif lange steil an. Gleichen Tarifvereinbarungen nur die gestiegenen Lebenshaltungskosten aus, können Arbeitnehmer sich vom Nettolohn hinterher real sogar weniger kaufen als vorher. Sie werden zum Opfer der sogenannten „kalten Progression“. Kalte Progression bedeutet: Oberhalb des geplanten Grundfreibetrags von 8 472 Euro greift das Finanzamt zu, der Steuersatz steigt von 14 Prozent auf 42 Prozent an. Erst wenn Arbeitnehmer 2015 mehr als 52 881 Euro versteuern, erhält das Finanzamt von höheren Einkommen lange gleichbleibend 42 Prozent. Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner versteuern Einkommen oberhalb von 105 763 Euro mit 42 Prozent.
- Beispiel: Verdient ein alleinstehender Arbeitnehmer in den westlichen Bundesländern dieses Jahr 70 000 Euro brutto, versteuert er 60 434 Euro im Steuerbescheid für 2015, wenn nur die üblichen Steuerpauschalen und Versicherungsbeiträge abgehen. Für eine Lohnerhöhung von 2 100 Euro (3 Prozent) zahlt er zusätzlich 878 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Nach Steuern hat er netto nur 1 222 Euro (58 Prozent) mehr Gehalt.
Unterschiedliche Sozialabgaben
Noch weniger bleibt netto übrig, wenn für Lohnerhöhungen auch Sozialabgaben anfallen. Ob das der Fall ist, hängt vom Bruttoverdienst ab und davon, ob der Wohnsitz in den alten oder neuen Bundesländern liegt.
Renten-/Arbeitslosenversicherung. Beiträge für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in den westlichen Bundesländern, wo Heike N. arbeitet, bis 72 600 Euro brutto fällig. Im Osten beträgt die Grenze 62 400 Euro.
- Beispiel: In Dresden zahlen Alleinstehende mit 70 000 Euro brutto in Steuerklasse I für eine Erhöhung von 2 100 Euro keine Sozialabgaben. So haben sie netto nach Steuern 1 169 Euro (56 Prozent) zur Verfügung. In Hamburg kommen zu den Steuern von 878 Euro noch 196,35 Euro (9,35 Prozent) gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag und 31,50 Euro (1,5 Prozent) Arbeitslosenbeitrag. Zusammen betragen die Abgaben 1 106 Euro. Auf dem Konto in Hamburg landen deshalb netto nur 994 Euro (rund 47 Prozent).
Kranken- und Pflegeversicherung. Verdienen Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung maximal 49 500 Euro Bruttolohn, zahlen sie auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – unabhängig vom Wohnort.
- Beispiel: Eine Frau mit 40 000 Euro Bruttolohn und Steuerklasse I muss für eine Lohnerhöhung von 1 200 Euro neben 357 Euro Steuern und 130 Euro Renten- und Arbeitslosenbeitrag auch 115 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Sie behält von der Erhöhung netto nur 598 Euro (rund 50 Prozent). Bei einer außertariflichen Erhöhung oder Sonderzahlung sind viele Arbeitnehmer – wie Heike N.– deshalb mit Extraleistungen besser bedient.
Entlastung ab 2016
Auch künftig werden die Abzüge von Lohnerhöhungen hoch sein. Zurzeit sind zwar zumindest keine Verluste des Reallohns zu befürchten, weil die Gehälter stärker als die Lebenshaltungskosten steigen. Doch die Verbraucherpreise ziehen wieder an. Da passt es gut, dass der Bundesfinanzminister ab 2016 die kalte Progression entschärft hat. Der Steuersatz für Lohnerhöhungen steigt etwas weniger steil an. Auch der Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen bei jedem steuerfrei sind, wird höher als dieses Jahr sein. Üppig ist die Steuerersparnis aber nicht: Steueränderungen: Alle zahlen weniger
- Beispiel: Der Single mit 50 000 Euro Bruttolohn in Steuerklasse I aus dem ersten Beispiel in unserer Geschichte zahlt für eine Gehaltserhöhung von 3 Prozent mit dem für 2016 geplanten Einkommensteuertarif nur 5,27 Euro weniger Steuern und Solidaritätszuschlag, wenn die Sozialabgaben gleich bleiben. Hat der Single 30 000 Euro oder 70 000 Euro Bruttolohn beträgt seine Ersparnis lediglich 1,06 Euro.
Investiert der Mann die Lohnerhöhung in die geförderte Altersvorsorge des Betriebs, zahlt er für das Geld dagegen weder Steuern noch Sozialabgaben. Das ändert sich erst, wenn er die Rente im Alter bezieht. Dann ist der volle Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
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Warum verdienen die Frauen in Ihren Artikeln immer zwischen 20000 bis 40000 Euro pro Jahr, die Männer dagegen zwischen 50000 und 80000 Euro?