Das haben Sie möglicherweise auch schon mal erlebt: „Beim Betriebsausflug hat mir eine Kollegin ihr Gehalt genannt und mich nach meinem gefragt. Darf ich das preisgeben?“ Hier lesen Sie, was Sie dürfen und was nicht.
Ja, Sie dürfen anderen die Höhe Ihres Gehalts verraten. Das gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel steht wie „Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, auch über die Vergütung.“ So eine Klausel benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, urteilte das Landesarbeitsgericht Rostock. Schließlich seien Gespräche mit Kollegen die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob das Unternehmen bei der Bezahlung den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält (Az. 2 Sa 237/09). Anders ist das allenfalls, wenn eine Konkurrenzfirma einen Vorteil daraus ziehen könnte, wenn sie die Gehälter bei Wettbewerbern kennt. Das ist jedoch äußerst selten und betrifft eher hohe Führungspositionen.
Bedenken Sie aber, dass das Einkommen ein sensibles Thema ist. Wenn Ihre Kollegin zum Beispiel hört, dass Sie deutlich mehr verdienen, kann das die Zusammenarbeit dauerhaft belasten.