Ljubljanska Banka Slowenien soll ehemalige Gast­arbeiter entschädigen

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Ljubljanska Banka - Slowenien soll ehemalige Gast­arbeiter entschädigen

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichts­hofs für Menschen­rechte (EGMR) muss die Republik Slowenien 300 000 Sparern aus Deutsch­land Geld zurück­zahlen, das sie bei der Ljubljanska Banka angelegt haben. Das Land weigert sich bisher, deutsche Sparer zu entschädigen.

Ein Erbe der Tito-Zeit

Obwohl Spargeld, das Anleger bei einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union angelegt haben, nach EU-Recht mit 100 000 Euro pro Person und Bank gesetzlich geschützt ist, weigert sich die Republik Slowenien, 300 000 Sparern aus Deutsch­land ihr Geld zurück zu zahlen – siehe Finanztest-Special Slowenien zahlt nicht. Bei den betroffenen Sparern handelt es sich durchweg um ehemalige jugo­slawische Gast­arbeiter und ihre Erben. Sie hatten in den 70er Jahren ihre Erspar­nisse über deutsche Informations­büros bei der Ljublijanska Banka (LB) einge­zahlt. Die jugo­slawische Regierung unter Tito wollte so an harte Devisen kommen. Die Bundes­republik Deutsch­land half ihr dabei. Sie schlug den Jugo­slawen Mitte der 70er Jahre vor, Banken zu gründen – so konnte der jugo­slawische Staat über die Einlagen der rund 600 000 Gast­arbeiter an Devisen im Wert von rund 4 Milliarden D-Mark kommen.

Slowenien beachtet EU-Regeln nicht

1994 wurde die LB dann von der von der Nova Ljubljanska Banka (NBL) über­nommen. Zwar über­nahm die neue Bank die slowe­nischen Kunden sowie sämtliches Vermögen der LB, nicht aber die Verbindlich­keiten aus den Sparbüchern. Die slowe­nische Regierung erließ sogar ein Gesetz, das die NLB vor Forderungen der 300 000 zum Zeit­punkt der Spar­buch­eröff­nung in Deutsch­land lebenden Anleger schützen soll.

Slowe­nische National­bank hält sich raus

Die slowe­nische National­bank, die nach europäischen Recht für die Sicherheit von Spar­einlagen einstehen muss, bedauerte die Schwierig­keiten, die Sparer mit der Auszahlung ihres Spargelds haben. Lösen könne sie das Problem der Sparer jedoch nicht, da sie „keinerlei Zuständig­keit“ habe. Die Republik Slowenien habe nach dem Zerfall Jugo­slawiens per Gesetz das Territorialprinzip einge­führt. Danach müsse Slowenien nur Sparer entschädigen, die zum Zeit­punkt der Spar­buch­eröff­nung auf slowe­nischen Gebiet gelebt haben.

Klage vor Europäischen Gerichts­hof erfolg­reich

Bereits im November 2012 hatte der Europäische Gerichts­hof für Menschen­rechte entschieden, dass die Republik Slowenien für die verlorenen Einlagen aller haftet, da sie die Ent­eignung der Sparer zugelassen habe. Dies stelle eine Menschen­rechts­verletzung dar. Mitte Juli 2014 hat die große Kammer des EGMR auch die Berufung Sloweniens zurück­gewiesen und das Erst­urteil bestätigt. Slowenien muss nun inner­halb eines Jahres dafür sorgen, dass die Spar­buch­inhaber ihre Guthaben ausbezahlt bekommen.

Rechts­anwalt: Urteil schwer voll­streck­bar

Nach Angaben des Münchener Rechts­anwalts Peter Mattil, der mehrere Geschädigte vertritt, sind Urteile des EGMR leider nicht direkt voll­streck­bar. “Die Urteile treffen nur Fest­stel­lungen, ob ein Mitglieds­staat Menschen­rechte verletzt hat. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre steht daher zu befürchten, dass Slowenien das Urteil nicht befolgen wird.“

Was Betroffene tun können

Betroffene sollten ihre Guthaben bei der Ljubljanska Bank nicht einfach abschreiben. Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Fach­anwalt für Bank und Kapitalmarkt­recht prüfen. Hilfe finden sie bei der Interessengemeinschaft klage-gegen-ljubljanska-banka.

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