
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) muss die Republik Slowenien 300 000 Sparern aus Deutschland Geld zurückzahlen, das sie bei der Ljubljanska Banka angelegt haben. Das Land weigert sich bisher, deutsche Sparer zu entschädigen.
Ein Erbe der Tito-Zeit
Obwohl Spargeld, das Anleger bei einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union angelegt haben, nach EU-Recht mit 100 000 Euro pro Person und Bank gesetzlich geschützt ist, weigert sich die Republik Slowenien, 300 000 Sparern aus Deutschland ihr Geld zurück zu zahlen – siehe Finanztest-Special Slowenien zahlt nicht. Bei den betroffenen Sparern handelt es sich durchweg um ehemalige jugoslawische Gastarbeiter und ihre Erben. Sie hatten in den 70er Jahren ihre Ersparnisse über deutsche Informationsbüros bei der Ljublijanska Banka (LB) eingezahlt. Die jugoslawische Regierung unter Tito wollte so an harte Devisen kommen. Die Bundesrepublik Deutschland half ihr dabei. Sie schlug den Jugoslawen Mitte der 70er Jahre vor, Banken zu gründen – so konnte der jugoslawische Staat über die Einlagen der rund 600 000 Gastarbeiter an Devisen im Wert von rund 4 Milliarden D-Mark kommen.
Slowenien beachtet EU-Regeln nicht
1994 wurde die LB dann von der von der Nova Ljubljanska Banka (NBL) übernommen. Zwar übernahm die neue Bank die slowenischen Kunden sowie sämtliches Vermögen der LB, nicht aber die Verbindlichkeiten aus den Sparbüchern. Die slowenische Regierung erließ sogar ein Gesetz, das die NLB vor Forderungen der 300 000 zum Zeitpunkt der Sparbucheröffnung in Deutschland lebenden Anleger schützen soll.
Slowenische Nationalbank hält sich raus
Die slowenische Nationalbank, die nach europäischen Recht für die Sicherheit von Spareinlagen einstehen muss, bedauerte die Schwierigkeiten, die Sparer mit der Auszahlung ihres Spargelds haben. Lösen könne sie das Problem der Sparer jedoch nicht, da sie „keinerlei Zuständigkeit“ habe. Die Republik Slowenien habe nach dem Zerfall Jugoslawiens per Gesetz das Territorialprinzip eingeführt. Danach müsse Slowenien nur Sparer entschädigen, die zum Zeitpunkt der Sparbucheröffnung auf slowenischen Gebiet gelebt haben.
Klage vor Europäischen Gerichtshof erfolgreich
Bereits im November 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Republik Slowenien für die verlorenen Einlagen aller haftet, da sie die Enteignung der Sparer zugelassen habe. Dies stelle eine Menschenrechtsverletzung dar. Mitte Juli 2014 hat die große Kammer des EGMR auch die Berufung Sloweniens zurückgewiesen und das Ersturteil bestätigt. Slowenien muss nun innerhalb eines Jahres dafür sorgen, dass die Sparbuchinhaber ihre Guthaben ausbezahlt bekommen.
Rechtsanwalt: Urteil schwer vollstreckbar
Nach Angaben des Münchener Rechtsanwalts Peter Mattil, der mehrere Geschädigte vertritt, sind Urteile des EGMR leider nicht direkt vollstreckbar. “Die Urteile treffen nur Feststellungen, ob ein Mitgliedsstaat Menschenrechte verletzt hat. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre steht daher zu befürchten, dass Slowenien das Urteil nicht befolgen wird.“
Was Betroffene tun können
Betroffene sollten ihre Guthaben bei der Ljubljanska Bank nicht einfach abschreiben. Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht prüfen. Hilfe finden sie bei der Interessengemeinschaft klage-gegen-ljubljanska-banka.
-
- Die Zinsen für Anleger steigen wieder. Mit unserem Festgeldvergleich mit 826 Angeboten finden Sie die besten sicheren Offerten.
-
- Die Zinsen steigen. Unser Tagesgeldvergleich mit 99 Angeboten zeigt, wo Sie die aktuell besten Zinsen bekommen und sicher anlegen.
-
- Minuszinsen ärgern Anleger. Doch genügend Banken bieten für Guthaben ein kleines Zinsplus. Zudem zeichnet sich eine Wende zugunsten der Verbraucher ab.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.