Viele Fußballfans nutzen Live-Streaming, um schon vor der ARD-Sportschau ein Spiel ihres Lieblingsvereins online zu sehen. Bislang bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Im Gespräch mit test.de ordnet Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und IT-Recht, die neue Rechtslage ein und erklärt, wann Nutzer sich illegal verhalten.
Beim Streaming werden Inhalte nicht dauerhaft gespeichert
Dass Filesharing über Internettauschbörsen strafbar ist, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben (siehe Meldung Warum Eltern manchmal doch für Kinder haften). Doch wie sieht es mit Echtzeitübertragungen im Internet aus? Über zahlreiche ausländische Websites wie liveTV.sx oder laola1.tv können Fußballfans Spiele per Live-Streaming im Internet anschauen. Hierbei werden Audio- oder Videodateien zwar auf den heimischen PC übertragen, anders als beim Download aber nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur vorübergehend im Zwischenspeicher abgelegt. Ist das legal? Wir fragen Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Interview: Wann Nutzer sich illegal verhalten
Ist das Nutzen von Bundesliga-Live-Streamings rechtswidrig?
Ja, in vielen Fällen schon. Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April gilt: Das Anschauen von illegalen Live-Streamings ist eine Urheberrechtsverletzung (Az: C-527/15). Nutzer verhalten sich rechtswidrig, wenn erkennbar ist, dass der Stream illegal verbreitet wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Nutzer auf einer russischen Internetseite das Logo von Sky sieht. Denn der Bezahlsender Sky hat in Deutschland die Rechte für die Liveübertragung von Bundesligaspielen.
Das heißt es drohen Abmahnungen?
Nein. Eine neue Abmahnwelle – wie wir sie im Zusammenhang mit zahlreichen Tauschbörsen-Verfahren erleben – ist nicht zu befürchten. Abmahnen kann nur der Rechteinhaber. Er müsste dazu aber die IP-Adressen der Nutzer kennen. Sie sind jedoch nur dem illegalen Streaming-Portal bekannt, welches meist anonym im Ausland arbeitet und außerdem häufig keine IP-Adressen speichert. Das Entdeckungsrisiko ist also sehr gering.
Gilt das für alle Streaming-Seiten?
Nein. Bei manchen Streaming-Seiten, wie etwa myp2p.ec müssen die Nutzer eine kleine Software installieren: Während sie Fußball live streamen, läuft gleichzeitig im Hintergrund ein Programm, das das Spiels an andere Nutzer überträgt, ähnlich wie bei einer Tauschbörse. In diesem Fall liegt ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vor, weil der Nutzer die Inhalte vervielfältigt. Das Risiko entdeckt zu werden, ist hier ungemein höher.
Filme schauen im Netz
Nicht nur Sportfans nutzen das Internet, um überall dabei zu sein. Auch Film- und Serienfans sind nicht mehr vom Fernsehprogramm abhängig. Dank Plattformen wie Youtube, Netflix oder Amazon können Zuschauer ihr Programm gestalten. Wie Filme aus dem Internet auf Ihren Fernseher kommen, erklären wir in unserem Special Streaming. Und wie gut das Film- und Serienangebot im Netz ist, zeigt unser Test von acht Streamingdiensten – darunter die von Netflix, Amazon, Maxdome, iTunes und Sky.
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Wer sich als Zuschauer unsicher ist, verwendet ein VPN mit Sitz im Ausland, am besten außerhalb der EU. Der VPN-Betreiber sollte zusichern, keine Logs zu speichern. Sofern der Anbieter seriös ist, ist dann jede Gefahr abgewandt, da Abmahner und Behörden spätestens beim VPN-Betreiber dann am Ende der Sackgasse sind. Dieses Vorgehen ist auch generell (bei jeder Verbindung ins Internet) zu empfehlen, um so Behörden und anderen jede Möglichkeit zu nehmen, einen zurückzuverfolgen.
Laola1 ist nach meinem Verständnis ein vollkommen legales Angebot. Der Anbieter erwirbt Übertragungsrechte und bietet seine Dienste kostenlos oder gegen Gebühr an (wie Netflix etc.).