- Konservierungsstoffe. Sie können kritisch und auch untereinander unverträglich sein. Bei Problemen sind aufeinander abgestimmte Kosmetika mit einheitlicher Konservierung günstiger.
- Deklaration der Inhaltsstoffe. Sie ist auch bei kleinen Kosmetika obligatorisch, passt aber oft weder auf Produkt noch Verpackung. Sie sollte aber nahe an Produkt und Verkaufsregal nachzulesen sein. Das Symbol dazu: die Hand im geöffneten Buch (siehe Kosmetikdeklaration).
- Fett. Schon Hautfett kann den empfindlichen Tränenfilm schädigen. Reinigen Sie die Augenregion fettfrei. So sinkt das Risiko, dass Hautfett, Puder oder sonstige Kosmetikreste in die Augen gelangen.
- „Augenärztlich getestet“. Solche und ähnliche Aufschriften wie „hypoallergen“ sagen nichts, es gibt keine festgelegten Kriterien dafür. Jeder Inhaltsstoff kann individuell unverträglich sein.
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- Das Schweizer Verbraucherschutzmagazin K-Tipp hat einen Test von 14 Eyelinern veröffentlicht. Die fünf Besten gibt es auch bei uns, das schlechteste Produkt ebenfalls.
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- Das Schweizer Verbraucherschutzmagazin K-Tipp hat zwölf Augenbrauenstifte geprüft. Unsere Tabelle zeigt, welche sieben gut abschneiden und in Deutschland erhältlich sind.
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- Auch Kosmetikfirmen, die mit Naturkosmetik bisher wenig am Hut hatten, wollen am stärksten Trend im Markt teilhaben: So hat Branchenriese L‘Oréal die deutsche Firma...
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