K
Kapitalanlagegesellschaft (KAG): Rechtliche Definition für deutsche Fondsgesellschaften.
KAAG: Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Dient dem Anlegerschutz. Es verpflichtet Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze, insbesondere zur Risikostreuung und dazu, das Geld der Anleger treuhänderisch verwalten zu lassen.
Kassenhaltung: siehe Liquidität.
Kursgewinn: Steigt der Kurs eines Investmentfonds zwischen Kauf und Verkauf von Anteilen, macht der Anleger einen Kursgewinn. Der Gewinn ist nur dann steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden. Ansonsten unterliegt er der Abgeltungsteuer.
Kursrisiko: Geldanlagen in Fonds unterliegen einem Kursrisiko. Bei Rentenfonds fallen die Rücknahmepreise, wenn die Zinsen steigen. Größer ist das Risiko bei Aktienfonds, wobei viele Faktoren die Aktienkurse sowie den Preis eines Fondsanteils beeinflussen.
L
Länderfonds: Sie investieren nur in Aktien eines Landes. Fondsanlagen in politisch instabilen Ländern unterliegen besonderen Risiken.
Liquidität: Im Börsenhandel beschreibt sie, wie schnell und kostengünstig eine Anlage in Geld umgewandelt werden kann. Bei Investmentfonds ist mit Liquidität die Barreserve oder Kassenhaltung gemeint. Sie ist wichtig, damit die Fondsgesellschaft Anlegern, die ihre Anteile verkaufen wollen, den Wert täglich auszahlen kann. Die Höhe der liquiden Mittel ist vertraglich begrenzt.
M
Magisches Dreieck: So nennt man im Finanzbereich den Zusammenhang zwischen Sicherheit, Rendite und Liquidität. Keine Geldanlage ist bei allen drei Eigenschaften gleich gut. Anleger müssen stets abwägen, welche Eigenschaft ihnen am wichtigsten ist und sich dann für einen Kompromiss entscheiden. So sind zum Beispiel im DAX® notierte Aktien sehr liquide und bieten gute Renditechancen, bringen aber keine Sicherheit. Mit einem Sparbuch haben Anleger zwar höchste Sicherheit, aber keine Aussicht auf eine gute Rendite.
Marktkapitalisierung: Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Aktienkurs. Gibt den Börsenwert des Unternehmens an.
Mid-Caps: Aktien von mittelgroßen Unternehmen.
MSCI: Morgan Stanley Capital International. Amerikanische Gesellschaft, die Indizes geschaffen hat, an denen sich die Entwicklungen von Aktienmärkten messen lassen und mit denen Fondsergebnisse verglichen werden.
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Kommentarliste
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@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.
Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?