Garantiefonds: Meist befristete Fondsanlage, bei der am Ende der Laufzeit das eingesetzte Kapital komplett (Geld-zurück-Garantie) oder zu einem bestimmten Prozentsatz zurückgezahlt wird. Nachteil: Auch an einem Kursanstieg wird der Anleger meist nur zu einem bestimmten Prozentsatz beteiligt.
Geldmarktfonds: Investieren in kurz laufende Papiere. Sie dienen Anlegern zum Geldparken.
Gemischter Fonds: Fonds, der sowohl Aktien als auch Renten sowie – seltener – Immobilien enthält.
Geschlossener Fonds: Fondsvariante, bei der nur eine begrenzte Zahl von Anteilen herausgegeben wird. Verbreitet sind geschlossene Immobilienfonds. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rücknahme seines Anteils. Im Gegensatz zu anderen Fonds unterliegen sie weder der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen noch den Bestimmungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG): Dient dem Anlegerschutz. Es verpflichtet Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Grundsätze, besonders zur Risikostreuung. Bei einem Fonds dürfen höchstens fünf Prozent des Fondsvermögens in eine einzelne Aktie oder Anleihe fließen, ausnahmsweise sind zehn Prozent möglich. Der Gesamtanteil der Ausnahmen darf 40 Prozent aber nicht übersteigen.
Gewichtung: Wer mehrere Fonds mit verschiedenen Anlageschwerpunkten in seinem Depot hat, nimmt eine Gewichtung vor. Risikofreudige wählen etwa Aktienfonds als Schwerpunkt. Wer eher konservativ gewichtet, kauft mehr Rentenfonds.
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@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.
Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?