Lexikon der Geld­anlage

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Garan­tiefonds: Meist befristete Fonds­anlage, bei der am Ende der Lauf­zeit das einge­setzte Kapital komplett (Geld-zurück-Garantie) oder zu einem bestimmten Prozent­satz zurück­gezahlt wird. Nachteil: Auch an einem Kurs­anstieg wird der Anleger meist nur zu einem bestimmten Prozent­satz beteiligt.

Geldmarkt­fonds: Investieren in kurz laufende Papiere. Sie dienen Anlegern zum Geld­parken.

Gemischter Fonds: Fonds, der sowohl Aktien als auch Renten sowie – seltener – Immobilien enthält.

Geschlossener Fonds: Fonds­variante, bei der nur eine begrenzte Zahl von Anteilen heraus­gegeben wird. Verbreitet sind geschlossene Immobilienfonds. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rück­nahme seines Anteils. Im Gegen­satz zu anderen Fonds unterliegen sie weder der Kontrolle des Bundes­aufsichts­amtes für das Kreditwesen noch den Bestimmungen des Gesetzes über Kapital­anlagegesell­schaften.

Gesetz über Kapital­anlagegesell­schaften (KAGG): Dient dem Anleger­schutz. Es verpflichtet Investmentgesell­schaften zur Einhaltung bestimmter Grund­sätze, besonders zur Risiko­streuung. Bei einem Fonds dürfen höchs­tens fünf Prozent des Fonds­vermögens in eine einzelne Aktie oder Anleihe fließen, ausnahms­weise sind zehn Prozent möglich. Der Gesamt­anteil der Ausnahmen darf 40 Prozent aber nicht über­steigen.

Gewichtung: Wer mehrere Fonds mit verschiedenen Anla­geschwer­punkten in seinem Depot hat, nimmt eine Gewichtung vor. Risikofreudige wählen etwa Aktienfonds als Schwer­punkt. Wer eher konservativ gewichtet, kauft mehr Rentenfonds.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2012 um 12:04 Uhr
Lexikon Geldanlage

@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.

sternstorch am 22.01.2012 um 00:53 Uhr
Vollständigkeit

Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?