Festverzinsliches Wertpapier: Die Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist eine besonders risikoarme Form der Geldanlage. Der Zinssatz wird vorher vereinbart und ist verbindlich.
Fonds: Auch Investmentfonds genannt. Anlageform, welche die Gelder verschiedener Anleger meist in Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien investiert. Durch die breite Streuung auf verschiedene Märkte, Papiere und Objekte ist das Risiko von Kursschwankungen bei Fonds geringer als bei der einzelnen Anlage in Aktien. Anleger können Anteilscheine an einem Fond erwerben. Der Gesamtwert eines Fonds kann an jedem Börsentag neu berechnet werden. Juristische Definition: Ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und bei einer unabhängigen Depotbank verwahrt wird. Weitere Infos: Fonds und ETF im Test
Fondsanteil: siehe Anteilschein.
Fondshandel: Die meisten Investmentfonds werden, ähnlich wie Aktien, auch an der Börse gehandelt. So genannte ETFs sind sogar eigens für den Börsenhandel konzipiert. Bei aktiv gemanagten Fonds haben Anleger die Wahl, einen Fonds entweder bei der Fondsgesellschaft oder über die Börse zu kaufen. Beim Börsenkauf entfällt der Ausgabeaufschlag. Anleger müssen statt dessen den Spread beachten.
Fondsgesellschaft: Managt die Fonds und entscheidet über Kauf und Verkauf der Wertpapiere.
Fondskosten: Fondsgesellschaften kassieren einen bestimmten Prozentsatz an Verwaltungs-, Management- und Depotgebühren. Sie sind bei der Berechnung des Rücknahmepreises pro Fondsanteil und in der Wertentwicklung bereits berücksichtigt. Kosten, die der Anleger direkt trägt – Ausgabeaufschlag, Depotgebühren – werden bei der Wertentwicklung nicht berücksichtigt.
Fondsmanager: Angestellter einer Fondsgesellschaft, der entscheidet, wie das Geld der Kunden angelegt wird. Meist unterstützen ihn Analysten, die die Entwicklung des Aktien- oder Rentenmarktes kontinuierlich untersuchen; der Manager muss Anlagebedingungen und gesetzliche Auflagen einhalten.
Fondsplattformen: a) Fondsverwahrungsstellen. Sie haben in der Regel keinen direkten Kontakt mit den Anlegern, sondern bieten ihre Dienstleistung ausschließlich Fondsgesellschaften an, die sich nicht mehr selbst um die Verwahrung der Kundendepots kümmern müssen. b) Fondsshops, die ihre Dienste ausschließlich im Internet anbieten.
Fondsshop: Vertrieb von Investmentfonds über mehr oder weniger unabhängige und ausgebildete Vermittler.
Fondsvermögen: Alle Werte, die zum Fonds gehören. Deren Höhe wird meist täglich festgestellt. Wertpapiere werden zum aktuellen Tageskurs, Immobilien mit dem Ertragswert bewertet.
Freistellungsauftrag: Anleger können ihrer Investmentgesellschaft oder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen (Alleinstehende: 801 Euro, Ehepaare: 1 602Euro). Dann werden bis zu dieser Summe keine Steuern von den jährlichen Erträgen – etwa Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen – abgezogen.
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@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.
Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?