Lexikon der Geld­anlage

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Fest­verzins­liches Wert­papier: Die Investition in fest­verzins­liche Wert­papiere ist eine besonders risikoarme Form der Geld­anlage. Der Zins­satz wird vorher vereinbart und ist verbindlich.

Fonds: Auch Investmentfonds genannt. Anlageform, welche die Gelder verschiedener Anleger meist in Aktien, Renten­papiere oder Immobilien investiert. Durch die breite Streuung auf verschiedene Märkte, Papiere und Objekte ist das Risiko von Kurs­schwankungen bei Fonds geringer als bei der einzelnen Anlage in Aktien. Anleger können Anteil­scheine an einem Fond erwerben. Der Gesamt­wert eines Fonds kann an jedem Börsentag neu berechnet werden. Juristische Definition: Ein Sonder­vermögen, das von einer Kapital­anlagegesell­schaft verwaltet und bei einer unabhängigen Depot­bank verwahrt wird. Weitere Infos: Fonds und ETF im Test

Fonds­anteil: siehe Anteilschein.

Fonds­handel: Die meisten Investmentfonds werden, ähnlich wie Aktien, auch an der Börse gehandelt. So genannte ETFs sind sogar eigens für den Börsen­handel konzipiert. Bei aktiv gemanagten Fonds haben Anleger die Wahl, einen Fonds entweder bei der Fonds­gesell­schaft oder über die Börse zu kaufen. Beim Börsenkauf entfällt der Ausgabeaufschlag. Anleger müssen statt dessen den Spread beachten.

Fonds­gesell­schaft: Managt die Fonds und entscheidet über Kauf und Verkauf der Wert­papiere.

Fonds­kosten: Fonds­gesell­schaften kassieren einen bestimmten Prozent­satz an Verwaltungs-, Management- und Depot­gebühren. Sie sind bei der Berechnung des Rück­nahme­preises pro Fonds­anteil und in der Wert­entwick­lung bereits berück­sichtigt. Kosten, die der Anleger direkt trägt – Ausgabeaufschlag, Depotgebühren – werden bei der Wert­entwick­lung nicht berück­sichtigt.

Fonds­manager: Angestellter einer Fonds­gesell­schaft, der entscheidet, wie das Geld der Kunden angelegt wird. Meist unterstützen ihn Analysten, die die Entwick­lung des Aktien- oder Rentenmarktes kontinuierlich unter­suchen; der Manager muss Anla­gebedingungen und gesetzliche Auflagen einhalten.

Fonds­platt­formen: a) Fonds­verwahrungs­stellen. Sie haben in der Regel keinen direkten Kontakt mit den Anlegern, sondern bieten ihre Dienst­leistung ausschließ­lich Fonds­gesell­schaften an, die sich nicht mehr selbst um die Verwahrung der Kundendepots kümmern müssen. b) Fonds­shops, die ihre Dienste ausschließ­lich im Internet anbieten.

Fonds­shop: Vertrieb von Investmentfonds über mehr oder weniger unabhängige und ausgebildete Vermittler.

Fonds­vermögen: Alle Werte, die zum Fonds gehören. Deren Höhe wird meist täglich fest­gestellt. Wert­papiere werden zum aktuellen Tages­kurs, Immobilien mit dem Ertrags­wert bewertet.

Frei­stellungs­auftrag: Anleger können ihrer Investmentgesell­schaft oder Bank einen Frei­stellungs­auftrag erteilen (Allein­stehende: 801 Euro, Ehepaare: 1 602Euro). Dann werden bis zu dieser Summe keine Steuern von den jähr­lichen Erträgen – etwa Zinsen, Dividenden, Miet­einnahmen – abge­zogen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2012 um 12:04 Uhr
Lexikon Geldanlage

@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.

sternstorch am 22.01.2012 um 00:53 Uhr
Vollständigkeit

Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?