Lexikon der Geld­anlage

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Dachfonds: Fonds, der nicht direkt in Aktien, Renten oder Immobilien investiert, sondern in andere Fonds – etwa in mehrere Aktienfonds oder auch Aktien- und Rentenfonds.

DAX®: Es handelt sich um eine Index-Familie. Am bekann­testen ist der DAX® 30, der die 30 wichtigsten deutschen Unternehmen zusammenfasst. Steigen ihre Aktien­kurse, treibt das auch den DAX® 30 in die Höhe. Sinken ihre Aktien­kurse, sinkt auch der DAX® 30.

Depot: Wert­papiere, etwa Aktien, Anleihen und Fonds, werden in einem Depot verwahrt. Es ist eine Art Konto, auf dem Zu- und Abgänge verbucht werden. Die Depot­stelle – eine Bank oder Investmentgesell­schaft – kümmert sich darum, dass Geld aus Verkäufen oder Ausschüttungen dem Giro­konto gutgeschrieben oder wieder angelegt wird; sie schickt an den Anleger regel­mäßig Abrechnungen über alle Buchungen sowie einen Depot­auszug. Für diesen Service verlangt sie meist Depot­gebühren.

Depot­bank: Die gesetzlichen Rege­lungen verlangen, dass die Fonds­gesell­schaft das Anlage­vermögen bei einer recht­lich getrennten Depot­bank hinterlegt – zum Schutz der Anleger, die ihr Geld auch im Fall einer Insolvenz der Fonds­gesell­schaft zurück­bekommen. Die Fonds­gesell­schaft bezahlt ihrer Depot­bank Depot­bank­gebühren. Sie sind in der Preisberechnung der Fonds enthalten.

Depot­bank­gebühren: Die Bank, die das Vermögen der Fonds­gesell­schaft aufbewahrt, verlangt von der Fonds­gesell­schaft Geld für diesen Service. Depot­bank­gebühren werden dem Fonds­vermögen regel­mäßig entnommen.

Depot­gebühren: Gebühren, die der Anleger für sein Depot bezahlen muss, welches er entweder bei der Fonds­gesell­schaft oder einem Kredit­institut führt und in das er seine Fonds­anteile legt.

Direkt­bank: Der Fonds­kauf und andere Bank­geschäfte sind bei solchen Banken nur per Telefon, Internet oder Fax möglich. Meistens keine Beratung, dafür häufig güns­tigere Konditionen wie beispiels­weise Rabatte auf den Ausgabe­aufschlag beim Fonds­kauf.

Discount­broker: Sind wie Direkt­banken nur telefo­nisch, per Internet oder Fax erreich­bar. Konzentrieren sich auf Wert­papier­geschäfte.

Dividenden: Aktiengesell­schaften schütten Teile ihres Gewinns an die Anteils­eigner (Aktionäre) aus.

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Effekten: Leicht veralteter Begriff für Wert­papiere wie Aktien, Anleihen und Investment­anteile.

Emittent: Der Heraus­geber eines Wert­papiers oder Zertifikates.

Einzahl­plan: siehe Sparplan.

Entnahme­plan: Aus einem angesparten Vermögen wird regel­mäßig eine bestimmte Summe ausgezahlt. Je nach Höhe der Auszahlung und Börsen­entwick­lung bleibt das Kapital erhalten oder wird aufgezehrt.

ETCs (Exchange Traded Commodities): Sie bilden die Wert­entwick­lung von Rohstoffen wie Gold, Silber, Kupfer oder Nickel, aber auch von Nahrungs­mitteln wie Mais, Kakao oder Zucker ab. Recht­lich gesehen handelt es sich um Schuld­verschreibungen, die teil­weise zusätzlich besichert sind. Anders als bei ETFs steht hinter ETCs aber kein Sondervermögen.

ETFs (Exchange Traded Funds): Investmentfonds, die für den Börsen­handel bestimmt sind und in der Regel einen Index abbilden. Am bekann­testen sind ETFs auf Aktienindizes wie den DAX® 30, den Euro Stoxx 50 oder den US-amerikanischen Nasdaq 100.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2012 um 12:04 Uhr
Lexikon Geldanlage

@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.

sternstorch am 22.01.2012 um 00:53 Uhr
Vollständigkeit

Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?