D
Dachfonds: Fonds, der nicht direkt in Aktien, Renten oder Immobilien investiert, sondern in andere Fonds – etwa in mehrere Aktienfonds oder auch Aktien- und Rentenfonds.
DAX®: Es handelt sich um eine Index-Familie. Am bekanntesten ist der DAX® 30, der die 30 wichtigsten deutschen Unternehmen zusammenfasst. Steigen ihre Aktienkurse, treibt das auch den DAX® 30 in die Höhe. Sinken ihre Aktienkurse, sinkt auch der DAX® 30.
Depot: Wertpapiere, etwa Aktien, Anleihen und Fonds, werden in einem Depot verwahrt. Es ist eine Art Konto, auf dem Zu- und Abgänge verbucht werden. Die Depotstelle – eine Bank oder Investmentgesellschaft – kümmert sich darum, dass Geld aus Verkäufen oder Ausschüttungen dem Girokonto gutgeschrieben oder wieder angelegt wird; sie schickt an den Anleger regelmäßig Abrechnungen über alle Buchungen sowie einen Depotauszug. Für diesen Service verlangt sie meist Depotgebühren.
Depotbank: Die gesetzlichen Regelungen verlangen, dass die Fondsgesellschaft das Anlagevermögen bei einer rechtlich getrennten Depotbank hinterlegt – zum Schutz der Anleger, die ihr Geld auch im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft zurückbekommen. Die Fondsgesellschaft bezahlt ihrer Depotbank Depotbankgebühren. Sie sind in der Preisberechnung der Fonds enthalten.
Depotbankgebühren: Die Bank, die das Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt, verlangt von der Fondsgesellschaft Geld für diesen Service. Depotbankgebühren werden dem Fondsvermögen regelmäßig entnommen.
Depotgebühren: Gebühren, die der Anleger für sein Depot bezahlen muss, welches er entweder bei der Fondsgesellschaft oder einem Kreditinstitut führt und in das er seine Fondsanteile legt.
Direktbank: Der Fondskauf und andere Bankgeschäfte sind bei solchen Banken nur per Telefon, Internet oder Fax möglich. Meistens keine Beratung, dafür häufig günstigere Konditionen wie beispielsweise Rabatte auf den Ausgabeaufschlag beim Fondskauf.
Discountbroker: Sind wie Direktbanken nur telefonisch, per Internet oder Fax erreichbar. Konzentrieren sich auf Wertpapiergeschäfte.
Dividenden: Aktiengesellschaften schütten Teile ihres Gewinns an die Anteilseigner (Aktionäre) aus.
E
Effekten: Leicht veralteter Begriff für Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Investmentanteile.
Emittent: Der Herausgeber eines Wertpapiers oder Zertifikates.
Einzahlplan: siehe Sparplan.
Entnahmeplan: Aus einem angesparten Vermögen wird regelmäßig eine bestimmte Summe ausgezahlt. Je nach Höhe der Auszahlung und Börsenentwicklung bleibt das Kapital erhalten oder wird aufgezehrt.
ETCs (Exchange Traded Commodities): Sie bilden die Wertentwicklung von Rohstoffen wie Gold, Silber, Kupfer oder Nickel, aber auch von Nahrungsmitteln wie Mais, Kakao oder Zucker ab. Rechtlich gesehen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die teilweise zusätzlich besichert sind. Anders als bei ETFs steht hinter ETCs aber kein Sondervermögen.
ETFs (Exchange Traded Funds): Investmentfonds, die für den Börsenhandel bestimmt sind und in der Regel einen Index abbilden. Am bekanntesten sind ETFs auf Aktienindizes wie den DAX® 30, den Euro Stoxx 50 oder den US-amerikanischen Nasdaq 100.
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@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.
Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?