Lexikon der Geld­anlage

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Abgeltung­steuer: Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutsch­land die pauschale Abgeltung­steuer auf alle Kapital­erträge, zum Beispiel Zins- und Dividenden­einkünfte oder realisierte Kurs­gewinne. Die Abgeltung­steuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer. Die Abgeltung­steuer wird auto­matisch von der Bank abge­zogen, sofern der Anleger keinen Frei­stellungs­auftrag hat. Für Aktien oder Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gibt es einen Bestands­schutz. Alle künftigen Kurs­gewinne bleiben steuerfrei.

Aktie: Beteiligungs­papier an einer Aktiengesell­schaft (AG). Der Aktionär nimmt an der Entwick­lung des Unter­nehmens teil, unter anderem in Form von Kurs­gewinnen und -verlusten, aber auch durch Dividendenzah­lungen. Wer Stamm­aktien hält, hat ein Stimm­recht auf der Haupt­versamm­lung der AG. Diese Rechte üben bei Aktienfonds die Fonds­gesell­schaften aus.

Aktienfonds: Sammeln das Geld vieler Anleger und kaufen dafür an der Börse Aktien vieler Unternehmen. So streuen sie das Risiko. Es gibt eine große Palette unterschiedlicher Aktienfonds, einige kaufen nur Aktien großer Unternehmen, andere setzen nur auf einzelne Länder oder bestimmte Branchen.

Anla­gehorizont: Geplante Dauer einer Geld­anlage, die durch das Anlageziel – zum Beispiel Alters­vorsorge – vorgegeben wird. Je nach Horizont eignen sich bestimmte Fonds mehr oder weniger gut für die Anlage.

Analysten: Fachleute, die Finanzmärkte analysieren und einzuschätzen versuchen, wie sich ein Unternehmen oder eine Branche in der Zukunft entwickelt.

Anla­geschwer­punkt: Investmentfonds lassen sich nach der Art der Wert­papiere, in die sie das Vermögen investieren, einteilen. Bei Aktienfonds reicht die Produktpalette von welt­weit anlegenden über regional spezialisierten bis hin zu einzelnen Länderfonds. Andere Aktienfonds investieren ausschließ­lich in spezielle Branchen. Bei Rentenfonds steckt das Fonds­vermögen über­wiegend in verzins­lichen Wert­papieren. Rentenfonds lassen sich nach Anlagewährungen einteilen.

Anleihe: Auch verzins­liches Wert­papier oder Renten­papier. Meist mit regel­mäßigen Zins­zahlungen und fester Lauf­zeit. Nach Ablauf wird das Kapital zurück­gezahlt. Zins­höhe ist abhängig von Lauf­zeit und Kreditwürdig­keit des Heraus­gebers.

Anteil­schein (= Investment­anteil): Verbrieft den Anspruch des Anlegers gegen­über der Fonds­gesell­schaft. Er lautet auf einen bestimmten Wert. Ob ein Anteil­schein 100 Euro oder 1 000 Euro kostet, sagt über die Qualität nichts aus.

AS: Steht für Alters­vorsorge-Sonder­vermögen. Fonds­produkt, bei dem der Gesetz­geber den Fonds­gesell­schaften Mischungs­grenzen für Aktien, Renten und Immobilien vorschreibt, um das Risiko der Fonds zu mindern.

Asset-Allocation: Die Aufteilung der Anlagesumme auf Märkte oder Fonds­gruppen, also die Komposition eines Depots, nennen Fachleute strategische Anla­geent­scheidung oder Asset-Allocation.

Ausgabe­aufschlag: Differenz zwischen Ausgabe- und Rück­nahme­preis eines Fonds. Er kann durch Verhandeln oder Auswahl der Kauf­quelle reduziert werden. Je nach Fonds und Anla­gebetrag gewähren Direkt­banken und Vermittler auf den Ausgabe­aufschlag einen Rabatt.

Ausgabepreis: Nettoinventar­wert plus Ausgabe­aufschlag. Wenn ein Anleger Fonds­anteile kauft, bezahlt er den täglich neu ermittelten Ausgabepreis für jeden Anteil.

Ausschüttender Fonds: Erträge wie Zinsen oder Dividenden werden meist einmal jähr­lich an Anleger ausgezahlt.

Auszahl­plan: siehe Entnahmeplan.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2012 um 12:04 Uhr
Lexikon Geldanlage

@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.

sternstorch am 22.01.2012 um 00:53 Uhr
Vollständigkeit

Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?