Abgeltungsteuer: Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die pauschale Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge, zum Beispiel Zins- und Dividendeneinkünfte oder realisierte Kursgewinne. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird automatisch von der Bank abgezogen, sofern der Anleger keinen Freistellungsauftrag hat. Für Aktien oder Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gibt es einen Bestandsschutz. Alle künftigen Kursgewinne bleiben steuerfrei.
Aktie: Beteiligungspapier an einer Aktiengesellschaft (AG). Der Aktionär nimmt an der Entwicklung des Unternehmens teil, unter anderem in Form von Kursgewinnen und -verlusten, aber auch durch Dividendenzahlungen. Wer Stammaktien hält, hat ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der AG. Diese Rechte üben bei Aktienfonds die Fondsgesellschaften aus.
Aktienfonds: Sammeln das Geld vieler Anleger und kaufen dafür an der Börse Aktien vieler Unternehmen. So streuen sie das Risiko. Es gibt eine große Palette unterschiedlicher Aktienfonds, einige kaufen nur Aktien großer Unternehmen, andere setzen nur auf einzelne Länder oder bestimmte Branchen.
Anlagehorizont: Geplante Dauer einer Geldanlage, die durch das Anlageziel – zum Beispiel Altersvorsorge – vorgegeben wird. Je nach Horizont eignen sich bestimmte Fonds mehr oder weniger gut für die Anlage.
Analysten: Fachleute, die Finanzmärkte analysieren und einzuschätzen versuchen, wie sich ein Unternehmen oder eine Branche in der Zukunft entwickelt.
Anlageschwerpunkt: Investmentfonds lassen sich nach der Art der Wertpapiere, in die sie das Vermögen investieren, einteilen. Bei Aktienfonds reicht die Produktpalette von weltweit anlegenden über regional spezialisierten bis hin zu einzelnen Länderfonds. Andere Aktienfonds investieren ausschließlich in spezielle Branchen. Bei Rentenfonds steckt das Fondsvermögen überwiegend in verzinslichen Wertpapieren. Rentenfonds lassen sich nach Anlagewährungen einteilen.
Anleihe: Auch verzinsliches Wertpapier oder Rentenpapier. Meist mit regelmäßigen Zinszahlungen und fester Laufzeit. Nach Ablauf wird das Kapital zurückgezahlt. Zinshöhe ist abhängig von Laufzeit und Kreditwürdigkeit des Herausgebers.
Anteilschein (= Investmentanteil): Verbrieft den Anspruch des Anlegers gegenüber der Fondsgesellschaft. Er lautet auf einen bestimmten Wert. Ob ein Anteilschein 100 Euro oder 1 000 Euro kostet, sagt über die Qualität nichts aus.
AS: Steht für Altersvorsorge-Sondervermögen. Fondsprodukt, bei dem der Gesetzgeber den Fondsgesellschaften Mischungsgrenzen für Aktien, Renten und Immobilien vorschreibt, um das Risiko der Fonds zu mindern.
Asset-Allocation: Die Aufteilung der Anlagesumme auf Märkte oder Fondsgruppen, also die Komposition eines Depots, nennen Fachleute strategische Anlageentscheidung oder Asset-Allocation.
Ausgabeaufschlag: Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis eines Fonds. Er kann durch Verhandeln oder Auswahl der Kaufquelle reduziert werden. Je nach Fonds und Anlagebetrag gewähren Direktbanken und Vermittler auf den Ausgabeaufschlag einen Rabatt.
Ausgabepreis: Nettoinventarwert plus Ausgabeaufschlag. Wenn ein Anleger Fondsanteile kauft, bezahlt er den täglich neu ermittelten Ausgabepreis für jeden Anteil.
Ausschüttender Fonds: Erträge wie Zinsen oder Dividenden werden meist einmal jährlich an Anleger ausgezahlt.
Auszahlplan: siehe Entnahmeplan.
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@sternstorch: Vielen Dank für die Anregung! Wir haben die Idee an die Redakteure des Lexikons weitergeleitet.
Ich vermiße häufig auftauchende Begriffe wie: Stückzinsen, Genußrechte, Genußscheine, Wandelanleihen...!
Könnte das ABC nicht etwas ausführlicher sein?