Lesetrainings im Test

So haben wir getestet

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Lesetrainings im Test Testergebnisse für 6 Schnelllese-Trainings 03/2015

Im Test: 6 deutsch­sprachige Trainings zum Erlernen von Schnell­lese-Techniken, davon 4 E-Learning-Angebote und 2 Präsenz­kurse. Ausgewählt wurden Trainings, die im Internet unter dem Begriff „schneller lesen“ gefunden wurden. Die Präsenz­kurse mussten offen zugäng­lich sein und im Test­zeitraum in mindestens drei Städten statt­finden.

Test­zeitraum: Ende Mai bis Mitte August 2014.

Preise: Laut Anbieterbefragung im Januar 2015.

Abwertungen

War das Urteil für das Text­verständnis gut oder schlechter (das heißt: gab es Einbußen beim Text­verständnis), konnte die Wirk­samkeit nicht besser sein. War die Vermitt­lung der Inhalte ausreichend oder mangelhaft, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine Note besser sein. Bei deutlichen Mängeln der AGB wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet.

Wirk­samkeit: 60 %

Geprüft wurde, ob die Lern­angebote das Lesetempo ohne Einbußen im Text­verständnis erhöhen. Das Lesetempo ergibt sich aus der zum Lesen benötigten Zeit, das Text­verständnis aus dem Anteil richtig beant­worteter Fragen zum Text. Lesetempo und Text­verständnis wurden in einem computerbasierten Test zweimal erfasst: Die Tester haben vor Trainings­beginn zwei allgemein verständliche Texte mit je etwa 900 Wörtern gelesen und für je 32 Aussagen beur­teilt, ob sie im Text standen oder daraus abge­leitet werden konnten. Anschließend wurden die Tester zufäl­lig, jedoch unter Berück­sichtigung von Lesetempo und Text­verständnis, einem Lern­angebot oder der ­Kontroll­gruppe zuge­ordnet. Insgesamt waren 88 Test­personen im Einsatz. Jedes Lern­angebot wurde von 9 bis 12 Test­person nach Anbieter­vorgaben absol­viert, bei der App wurden beide Versionen (Android und iOS) mit je einer Gruppe geprüft. In der Kontroll­gruppe waren 11 Test­personen, diese nahmen nur an Vor- und Nachtest teil. Maximal 7 Werk­tage nach Trainingsende wurden – parallel zum Vortest – Lese­geschwindig­keit und Text­verständnis erneut ermittelt. Die Daten für Lesetempo und Text­verständnis aus Vor- und Nachtest wurden unter Einbezug der Kontroll­gruppe ausgewertet.

Vermitt­lung der Inhalte: 40 %

E-Learning
Zur Bewertung der Gestaltung haben zwei Experten Benutzerführung, Dialoggestaltung und Informations­darstellung in Anlehnung an DIN EN ISO 9241, Teile 12,13 und 110 geprüft. Ein Experte hat unter anderem Installation, tech­nischen Support und Lauf­fähig­keit der Programme begut­achtet. Ein Experte hat einge­schätzt, ob die Programm­inhalte wissenschaftlich akzeptiert sind. Im Nutzertest dokumentierten die Tester ihr Lern­programm etwa hinsicht­lich Aufbau und Motivation. Ein Experte prüfte die Kunden­informationen im Internet, die Angaben zum Angebot etwa, oder ob es vor dem Kauf Einblick ins Programm gab.

Präsenz­kurse
Für die Kurs­durch­führung wurden unter anderem die direkte und indirekte Lern­förderung (wie Feedback), die Kompetenz­orientierung (wie Hilfen bei der Über­tragung des Gelernten in die Praxis) und das Kurs­management (z.B. Zeitmanagement) geprüft. Grund­lage der Bewertung war die Dokumentation der Tester. Zudem schätzte ein Experte ein, ob die Aussagen in den Arbeits­materialien wissenschaftlich akzeptiert sind. Für die Kursorganisation wurden administrative Abläufe (wie Buchung und Rechnungs­stellung), Service (z.B. das Bereit­stellen von Lehr­material) und Lern­umgebung (wie der Kurs­raum) untersucht. Grund­lage der Bewertung war die Dokumentation der Tester. Außerdem hat ein Experte die Kunden­informationen im Internet bewertet (etwa Angaben zu Kurs und Anbieter).

Daten­schutz: 0 %

Geprüft wurde unter anderem, ob bei Anmeldung oder Kauf personenbezogene Daten über eine gesicherte Internet­verbindung gesendet wurden. Bei den E-Learning-Angeboten wurde zudem unter anderem untersucht, ob Installation und Nutzung ohne Administratorenrechte, sicher­heits­kritische Plug-Ins oder Zusatz­programme möglich waren. Bei der App wurden für die geprüften Versionen (Android und iOS) der Daten­verkehr protokolliert und, falls erforderlich, SSL-Verbindungen entschlüsselt. Diese Daten wurden darauf­hin untersucht, ob und wie personen- oder gerätebezogene Daten, die für die Funk­tion der App irrelevant sind, an Anbieter oder Dritte über­mittelt wurden. Die Bewertung des Daten­schutzes wirkte sich nur auf das test-Qualitäts­urteil aus, wenn der Daten­schutz „sehr kritisch“ war, was für keinen Anbieter zutraf.

Mängel in den AGB: 0 %

Ein Rechts­gut­achter hat die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) auf Klauseln, die den Kunden benach­teiligen, geprüft.

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