Testergebnisse für 6 Schnelllese-Trainings 03/2015
Im Test: 6 deutschsprachige Trainings zum Erlernen von Schnelllese-Techniken, davon 4 E-Learning-Angebote und 2 Präsenzkurse. Ausgewählt wurden Trainings, die im Internet unter dem Begriff „schneller lesen“ gefunden wurden. Die Präsenzkurse mussten offen zugänglich sein und im Testzeitraum in mindestens drei Städten stattfinden.
Testzeitraum: Ende Mai bis Mitte August 2014.
Preise: Laut Anbieterbefragung im Januar 2015.
Abwertungen
War das Urteil für das Textverständnis gut oder schlechter (das heißt: gab es Einbußen beim Textverständnis), konnte die Wirksamkeit nicht besser sein. War die Vermittlung der Inhalte ausreichend oder mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil maximal eine Note besser sein. Bei deutlichen Mängeln der AGB wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Wirksamkeit: 60 %
Geprüft wurde, ob die Lernangebote das Lesetempo ohne Einbußen im Textverständnis erhöhen. Das Lesetempo ergibt sich aus der zum Lesen benötigten Zeit, das Textverständnis aus dem Anteil richtig beantworteter Fragen zum Text. Lesetempo und Textverständnis wurden in einem computerbasierten Test zweimal erfasst: Die Tester haben vor Trainingsbeginn zwei allgemein verständliche Texte mit je etwa 900 Wörtern gelesen und für je 32 Aussagen beurteilt, ob sie im Text standen oder daraus abgeleitet werden konnten. Anschließend wurden die Tester zufällig, jedoch unter Berücksichtigung von Lesetempo und Textverständnis, einem Lernangebot oder der Kontrollgruppe zugeordnet. Insgesamt waren 88 Testpersonen im Einsatz. Jedes Lernangebot wurde von 9 bis 12 Testperson nach Anbietervorgaben absolviert, bei der App wurden beide Versionen (Android und iOS) mit je einer Gruppe geprüft. In der Kontrollgruppe waren 11 Testpersonen, diese nahmen nur an Vor- und Nachtest teil. Maximal 7 Werktage nach Trainingsende wurden – parallel zum Vortest – Lesegeschwindigkeit und Textverständnis erneut ermittelt. Die Daten für Lesetempo und Textverständnis aus Vor- und Nachtest wurden unter Einbezug der Kontrollgruppe ausgewertet.
Vermittlung der Inhalte: 40 %
E-Learning
Zur Bewertung der Gestaltung haben zwei Experten Benutzerführung, Dialoggestaltung und Informationsdarstellung in Anlehnung an DIN EN ISO 9241, Teile 12,13 und 110 geprüft. Ein Experte hat unter anderem Installation, technischen Support und Lauffähigkeit der Programme begutachtet. Ein Experte hat eingeschätzt, ob die Programminhalte wissenschaftlich akzeptiert sind. Im Nutzertest dokumentierten die Tester ihr Lernprogramm etwa hinsichtlich Aufbau und Motivation. Ein Experte prüfte die Kundeninformationen im Internet, die Angaben zum Angebot etwa, oder ob es vor dem Kauf Einblick ins Programm gab.
Präsenzkurse
Für die Kursdurchführung wurden unter anderem die direkte und indirekte Lernförderung (wie Feedback), die Kompetenzorientierung (wie Hilfen bei der Übertragung des Gelernten in die Praxis) und das Kursmanagement (z.B. Zeitmanagement) geprüft. Grundlage der Bewertung war die Dokumentation der Tester. Zudem schätzte ein Experte ein, ob die Aussagen in den Arbeitsmaterialien wissenschaftlich akzeptiert sind. Für die Kursorganisation wurden administrative Abläufe (wie Buchung und Rechnungsstellung), Service (z.B. das Bereitstellen von Lehrmaterial) und Lernumgebung (wie der Kursraum) untersucht. Grundlage der Bewertung war die Dokumentation der Tester. Außerdem hat ein Experte die Kundeninformationen im Internet bewertet (etwa Angaben zu Kurs und Anbieter).
Datenschutz: 0 %
Geprüft wurde unter anderem, ob bei Anmeldung oder Kauf personenbezogene Daten über eine gesicherte Internetverbindung gesendet wurden. Bei den E-Learning-Angeboten wurde zudem unter anderem untersucht, ob Installation und Nutzung ohne Administratorenrechte, sicherheitskritische Plug-Ins oder Zusatzprogramme möglich waren. Bei der App wurden für die geprüften Versionen (Android und iOS) der Datenverkehr protokolliert und, falls erforderlich, SSL-Verbindungen entschlüsselt. Diese Daten wurden daraufhin untersucht, ob und wie personen- oder gerätebezogene Daten, die für die Funktion der App irrelevant sind, an Anbieter oder Dritte übermittelt wurden. Die Bewertung des Datenschutzes wirkte sich nur auf das test-Qualitätsurteil aus, wenn der Datenschutz „sehr kritisch“ war, was für keinen Anbieter zutraf.
Mängel in den AGB: 0 %
Ein Rechtsgutachter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Klauseln, die den Kunden benachteiligen, geprüft.
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