Ein Callcenter wollte mir am Telefon ein Zeitschriftenabo aufschwatzen. Ich habe ausdrücklich abgelehnt. Trotzdem bekam ich nun eine Rechnung. Kann denn am Telefon überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden?
Grundsätzlich schon. Denn auch mündliche Zusagen sind bindend. Zeitungsabos können daher auch am Telefon bestellt werden, ohne Unterschrift. Vor allem Zeitschriftendrücker machen sich das zunutze. Denn anders als bei Haustürgeschäften hat der Kunde hier kein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn alle Zahlungen für das Abo unter 200 Euro liegen – und das ist meist der Fall. Problematisch dürfte hier allerdings die Beweislage sein. Das Callcenter muss den Vertragsabschluss beweisen. Da reicht eventuell schon die Aussage des Mitarbeiters, der Sie angerufen hat. Sie können aber durch Zeugenaussage, etwa Ihres Ehepartners, den Gegenbeweis führen.
Tipp: Wo möglich liegen bei der Verbraucherzentrale bereits Beschwerden wie Ihre vor. Dann würde die Behauptung des Callcenters stark an Glaubwürdigkeit verlieren.
Wichtig: Nennen Sie am Telefon nie Geburtsdatum und Bankkonto. Beenden Sie unaufgeforderte Anrufe sofort. Zwar sind „kalte“ Anrufe nicht erlaubt. Dennoch sind Sie – wenn Sie ein Abo bestellen – verpflichtet zu zahlen.
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