Um mein Bachelorstudium zu finanzieren, bekomme ich ein Stipendium. Muss ich dafür Steuern zahlen?
Nein. Grundsätzlich müssen Sie auf Stipendien keine Steuern zahlen, wenn diese Forschungszwecken oder der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung dienen und das Geld aus öffentlichen Mitteln stammt, etwa von einer gemeinnützigen Stiftung. Die Zahlungen dürfen aber maximal den Förderungszweck finanzieren, mehr als Lebensunterhalt und Ausbildungsbedarf sind in der Regel also nicht drin. Außerdem darf die Förderung nicht zu einer bestimmten Gegenleistung verpflichten. Einzelne Programme erfüllen diese Bedingungen nicht, etwa bestimmte Gründerstipendien. Das stellte die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main in einer Verfügung vom 23. Juli 2018 fest.
Tipp: Wer kein Stipendium bekommt, kann Bafög beantragen. Mehr zum Thema Ausbildungsförderung in unserem Special Bafög beantragen: Das müssen Sie wissen.
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