Mein Fitnessstudio verlangt von mir, dass ich meinen Personalausweis als Pfand hinterlasse für einen Spindschlüssel. Ist das zulässig?
Nein, das ist nicht zulässig. Im Personalausweisgesetz heißt es: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“ (Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3). Damit ist geregelt: „Schlüssel gegen Perso“ dürfen weder Fitnessstudios noch andere einfordern.
Tipp: Der Personalausweis ist ein Dokument, das Sie allein aus Datenschutzgründen so gut wie nie aus der Hand geben sollten. Hinterlassen Sie besser andere Sachen, wenn nach einem Pfand verlangt wird, etwa eine Bahncard.
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Die Regelung ist im Zuge des neuen Personalausweises entstanden um zu verhindern, dass die Daten, die nun elektronisch gespeichert sind oder gespeichert werden können, in der Zwischenzeit auszulesen. Die Regelung gilt aber auch für den alten Ausweis und stellt ein generelles Verbot dar.