Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich habe ein Darlehen widerrufen. Die Bank zahlt mir bei der Rückabwicklung einen Nutzungsersatz für die Zinsen. Ist er steuerpflichtig?“ Die Steuerexperten der Stiftung Warentest antworten.
Ja. Wenn die Bank ein Darlehen rückabwickelt, erstattet sie Ihnen die Zinsen, die Sie gezahlt haben, und zusätzlich einen Nutzungsersatz. Damit entschädigt sie Sie dafür, dass Sie das Geld für die Zinsen nicht anderweitig anlegen konnten. Nutzungsersatz ist ein steuerpflichtiger Kapitalertrag. Manchmal führt die Bank die Steuer für Sie ans Finanzamt ab und stellt eine Bescheinigung aus. In anderen Fällen zahlt die Bank ihn ohne Abzug aus und Sie versteuern ihn über die Steuererklärung.
Schwierig wird es bei einem Vergleich. Eventuell ist unklar, ob ein Teil der Erstattung überhaupt steuerpflichtigen Nutzungsersatz darstellt. Teilen Sie vorsichtshalber in Ihrer Steuererklärung mit, welchen Betrag Sie dafür ansetzen. Die Beamten prüfen, ob Ihre Angaben plausibel sind.