Darf ich neben meinem radelnden Kind auf dem Bürgersteig fahren?
Ja, das dürfen Sie. Ihr Kind muss allerdings unter acht Jahre alt sein. In diesem Alter gehören Kinder mit ihrem Rad auf den Gehweg und als Aufsichtsperson dürfen Sie nebenherradeln.
Dass Sie neben einem Kind auf dem Bürgersteig radeln dürfen, ist übrigens neu. Die Regelung gilt erst seit Dezember 2016 und soll das Radfahren für die Jüngsten sicherer machen und Eltern ihre Aufsichtspflicht erleichtern. Schließlich müssen sie dafür sorgen, dass Kinder weder sich noch andere gefährden.
Sie dürfen auch neben Kindern herfahren, die nicht Ihre eigenen sind, wenn Sie diese beaufsichtigen.
Aufsichtspersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Älteren Geschwistern oder dem Babysitter ist das Begleiten auf dem Gehweg also nicht unbedingt erlaubt.
Tipp: Mehr zum Thema Verkehrsregeln für Radfahrer in unserem großen Fahrrad-Special.