Ein Finanztest-Leser schreibt uns: „Ich habe gelesen, dass die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen nicht gilt. Stimmt das?“
Nein. Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen. Es ist ein Irrtum, dass Vermieter einfach nur Möbel in die Wohnung stellen müssen und dann die Miethöhe frei wählen dürfen. Eine vom Vermieter möblierte Wohnung ist nur dann von der Mietpreisbremse befreit, wenn der Vermieter mit dem Mieter in der Wohnung lebt und sie nicht dauerhaft an diesen Mieter vermietet ist. Das dürfte in der Praxis selten vorkommen. Gedacht ist die Ausnahme etwa für die kurzzeitige Vermietung an Studenten.
Aber möblierte Wohnungen machen bei der Anwendung der Mietpreisbremse Probleme. Mietpreisbremse heißt: Ein Vermieter darf bei Neuvermietungen maximal die „ortsübliche Vergleichsmiete“ plus 10 Prozent nehmen. Welche Miete ist für Wohnungen mit Möbeln ortsüblich? Die Mietspiegel der Kommunen bilden nur Preise für unmöblierte Wohnungen ab. Wie die Gerichte das lösen werden, bleibt abzuwarten.