Leserfrage Mehr Rente für die Pflege?

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„Ich beziehe bereits eine Rente und pflege meinen Ehemann. Die Pflegekasse will nun für mich keine Beiträge zur Renten­versicherung mehr zahlen, da ich eine „Voll­rente“ erhalte. Ist das korrekt?“, fragt eine Finanztest-Leserin.

Finanztest antwortet: Ja, das ist korrekt. Wer eine „Voll­rente“ bezieht, erhält tatsäch­lich keine Beiträge der Pflegekasse mehr. Es gibt allerdings eine Möglich­keit, dass die Pflegekasse doch weiter zahlt: Seit 2017 haben Rentner die Möglich­keit, eine „Teilrente“ zu beantragen. Dann fließen die Beiträge wieder. Dazu reicht es aus, eine Teilrente von 99 Prozent zu beantragen. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen dann jeweils zum 1. Juli des Folge­jahres die Rente.

Den Wechsel von einer Voll­rente in eine Teilrente können Sie formlos bei der Renten­versicherung beantragen. Die Deutsche Renten­versicherung empfiehlt, den Antrag in einer der bundes­weiten Auskunfts- und Beratungs­stellen der Renten­versicherung zu stellen. Ein Sprecher der Deutschen Renten­versicherung erklärt dazu: „Dort kann in einem persönlichen Gespräch vorab geklärt werden, wie sich ein Teilrentenbe­zug bei gleich­zeitig ausgeübter Pflege­tätig­keit finanziell auswirken würde.“

Tipp: Alle Informationen zu den Voraus­setzungen, unter denen in diesem Fall Rentenbeiträge fließen, und zur Höhe der Zahlungen finden Sie in unserem Special Rente für pflegende Angehörige.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.02.2022 um 15:29 Uhr
    Pflegerente für (schwerbehinderte) Frührentner

    @Adventbote: Wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Frührente (oder eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung) beziehen, können Sie durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen, sofern nichts andere der Versicherungspflicht als Pflegeperson entgegensteht. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze bedarf es des Tricks mit der Teilrente, auch für Schwerbehinderte. Siehe: Broschüre Rente für Pflegepersonen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Seite 11:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html
    Wer ab Erreichen der Regelaltersgrenze durch die Pflegetätigkeit die Rente erhöhen möchte, sollte sich von der Rentenberatungsstelle individuell beraten lassen und dort durchrechnen lassen, ob der Wechsel zur Teilrente sich wirklich lohnt.

  • Gelöschter Nutzer am 06.02.2022 um 05:09 Uhr
    Teilrente auch für schwerbehinderte Pflegende?

    Gilt die Regelung zur Teilrente auch dann, wenn der Pflegende eine Schwerbehindertenrente mit Abzügen (z. B. 10,8 %, wenn der Behinderte drei Jahre früher in Rente geht) bei früherem Rentenbeginn bezieht? Wenn z. B. eine Teilrente in Höhe von 99 % (nach der Kürzung um die Abzüge, hier also 10,8 %) erfolgt könnten durch die Beitragszahlungen der Pflegekasse für die Pflege z. B. der Partnerin / des Partners Entgeltpunkte für künftige Rentensteigerungen gutgeschrieben werden.