„Ich beziehe bereits eine Rente und pflege meinen Ehemann. Die Pflegekasse will nun für mich keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen, da ich eine „Vollrente“ erhalte. Ist das korrekt?“, fragt eine Finanztest-Leserin.
Finanztest antwortet: Ja, das ist korrekt. Wer eine „Vollrente“ bezieht, erhält tatsächlich keine Beiträge der Pflegekasse mehr. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, dass die Pflegekasse doch weiter zahlt: Seit 2017 haben Rentner die Möglichkeit, eine „Teilrente“ zu beantragen. Dann fließen die Beiträge wieder. Dazu reicht es aus, eine Teilrente von 99 Prozent zu beantragen. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres die Rente.
Den Wechsel von einer Vollrente in eine Teilrente können Sie formlos bei der Rentenversicherung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung zu stellen. Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung erklärt dazu: „Dort kann in einem persönlichen Gespräch vorab geklärt werden, wie sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit finanziell auswirken würde.“
Tipp: Alle Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen in diesem Fall Rentenbeiträge fließen, und zur Höhe der Zahlungen finden Sie in unserem Special Rente für pflegende Angehörige.