Ich habe einen Scheck bei der Postbank eingelöst und musste dafür 3 Euro zahlen. Ist das zulässig?
Wenn Sie den Scheck bei einer Bank einlösen, bei der Sie kein Konto haben, darf die Bank dafür Gebühren verlangen. Dass die Postbank 3 Euro vom auszuzahlenden Betrag abzieht, kann zulässig sein. Lösen Sie Schecks deshalb am besten bei der Bank ein, bei der Sie Ihr Girokonto haben. Handelt es sich um eine Filialbank, gehen Sie mit dem Scheck zum Schalter. Sind Sie Kunde einer Direktbank, schicken Sie den Scheck per Post an Ihre Bank. Legen Sie einen formlosen Hinweis bei, auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll. Das Porto von 60 Cent müssen Sie in dem Fall allerdings selbst übernehmen.
Tipp: Schecks müssen in Deutschland per Gesetz innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung vorgelegt werden. Danach dürfen Banken sie noch einlösen, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet.