test-Leser Chris G. aus Altenkirchen fragt: „Ich habe verschiedene 10-Euro-Sammelmünzen geschenkt bekommen. Müssen Geschäfte die Münzen als Zahlungsmittel anerkennen? Wo kann ich die Münzen umtauschen?“ Unsere Experten erklären, welche Regeln gelten.
Gesetzliches Zahlungsmittel
Die 10-Euro-Sammelmünzen gelten im Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel. Geschäfte in Deutschland müssen deutsche 10-Euro-Sammelmünzen also annehmen. Insgesamt dürfen die Sammelmünzen bei einer Zahlung den Wert von 200 Euro aber nicht überschreiten. Allerdings darf das Geschäft die Annahme von Sammelmünzen im Voraus verweigern – zum Beispiel durch ein Schild. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass viele Verkäufer sie nicht annehmen wollen, weil sie weder die Münzen noch die Rechtslage kennen.
Umtausch möglich
Ein Umtausch der Münzen ist immer in den Filialen der deutschen Bundesbank möglich. Geschäftsbanken dagegen bieten diesen Service häufig nur ihren eigenen Kunden an oder verlangen Gebühren. In seltenen Fällen lohnt es sich, einen Münzsammler aufzusuchen. Dort lässt sich für manche Prägung ein höherer Betrag als der Nennwert von 10 Euro erzielen.
Tipp: Sie haben Münz- oder Briefmarkensammlungen geerbt? In einem test.de-Special erklären wir, wie Sie herausfinden, was geerbte Sammlungen wert sind.
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