
Ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Das Auswärtige Amt hat verschärfte Reisehinweise für das Land ausgesprochen. Kann ich meine Reise kostenlos stornieren?
Nein, in der Regel nicht. Die vom Auswärtigen Amt verschärften Reisehinweise sind keine Reisewarnung. Nur bei einer offiziellen Reisewarnung lassen Reiseveranstalter Kunden meist kostenlos stornieren oder umbuchen. Reisewarnungen werden aber nur ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben – auch für Urlauber – droht, etwa bei einem Bürgerkrieg im Reiseland. Das bedeutet: Wer jetzt seine Reise in die Türkei kostenlos abblasen möchte, ist auf die Kulanz des Reiseanbieters angewiesen. Die neuen Reisehinweise rechtfertigen kein kostenloses Umbuchen oder Stornieren von gebuchten Urlaubsreisen in das Land. Es gelten die üblichen Stornobedingungen und Stornogebühren. Nur wenn ein Urlauber beweisen kann, dass er persönlich erheblich gefährdet ist, kommt eine kostenlose Stornierung infrage.
-
- Für Reisen im In- und Ausland gelten wegen der Pandemie weiterhin Sonderregeln. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
-
- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
-
- Urlaubsplanung beginnt oft im Internet. Stiftung Warentest hat 15 Buchungsportale für Hotelzimmer und Ferienwohnungen getestet, darunter AirBnb, Booking.com und Expedia.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.