Leserfrage Ist Lesen im Kiosk erlaubt?

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Wenn ich eine Zeit­schrift durch­blättere, muss ich sie dann auch kaufen?

Nein, allein das Durch­blättern verpflichtet nicht zum Kauf. Wie bei anderen Waren dürfen Kunden sich auch bei Zeit­schriften im Laden ein Bild machen und über­legen, ob sie kaufen wollen. Dafür ist es sinn­voll nach­zusehen, ob ihnen der Inhalt zusagt. Das gilt sogar, wenn im Geschäft ein Schild hängt: „Lesen verpflichtet zum Kauf.“ Vielmehr kommt ein Kauf­vertrag erst zustande, wenn der Kunde den Kauf­wunsch äußert, zum Beispiel indem er die Zeit­schrift an der Kasse aufs Band legt. Allerdings hat der Händler Hausrecht: Er darf Leseratten aus dem Laden verweisen. Und wenn ein Kunde die Ware beschädigt, zum Beispiel Esels­ohren hinein­macht oder gar Seiten heraus­reißt, darf der Händler Schaden­ersatz verlangen. Der würde dem Preis der Zeit­schrift entsprechen.

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