Wenn ich eine Zeitschrift durchblättere, muss ich sie dann auch kaufen?
Nein, allein das Durchblättern verpflichtet nicht zum Kauf. Wie bei anderen Waren dürfen Kunden sich auch bei Zeitschriften im Laden ein Bild machen und überlegen, ob sie kaufen wollen. Dafür ist es sinnvoll nachzusehen, ob ihnen der Inhalt zusagt. Das gilt sogar, wenn im Geschäft ein Schild hängt: „Lesen verpflichtet zum Kauf.“ Vielmehr kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wenn der Kunde den Kaufwunsch äußert, zum Beispiel indem er die Zeitschrift an der Kasse aufs Band legt. Allerdings hat der Händler Hausrecht: Er darf Leseratten aus dem Laden verweisen. Und wenn ein Kunde die Ware beschädigt, zum Beispiel Eselsohren hineinmacht oder gar Seiten herausreißt, darf der Händler Schadenersatz verlangen. Der würde dem Preis der Zeitschrift entsprechen.
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