Ich habe als Studentin bisher nur im Minijob nebenbei gearbeitet. Jetzt habe ich für drei Monate einen Saisonjob. Worauf muss ich achten?
Erkundigen Sie sich beim Chef, wie Ihr Gehalt versteuert wird. Unterschreiben Sie voreilig, stimmen Sie womöglich zu, Pauschalsteuer plus Soli selbst zu übernehmen. Beim Saisonjob gehen dann 25 Prozent Pauschalsteuer plus Soli ab; beim Minijob sind es nur 2 Prozent.
Vereinbaren Sie besser, dass Ihr Chef den Lohn mit der üblichen Lohnsteuer versteuert. Diese wird Ihnen zwar auch erst mal vom Lohn abgezogen, aber erst ab rund 1 029 Euro Monatslohn in Steuerklasse I (erstes Arbeitsverhältnis).
Zu viel gezahlte Lohnsteuer können Sie sich mit der Steuererklärung im Folgejahr zurückholen. Bleiben Ihre Einkünfte 2018 nach Abzug der Werbungskosten (pauschal 1 000 Euro) und Sonderausgaben unter 9 000 Euro, erhalten Sie die Steuer komplett erstattet. Bei Pauschalversteuerung gibt es nichts zurück.
Tipp: Um Lohnsteuer abzuführen, braucht Ihr Chef Ihre Steuer-Identifikationsnummer (ID) und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie auch an, dass es Ihr erstes Dienstverhältnis ist. Finden Sie Ihre Steuer-ID nicht? Fordern Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern an (identifikationsmerkmal.de).