
Ich wollte an der Supermarktkasse mit Cent-Stücken bezahlen, die Kassiererin hat mein Geld jedoch abgelehnt. Durfte sie das?
Jein. Die Annahmepflicht von Münzen ist im Münzgesetz Paragraf 3 geregelt. Es legt eine Höchstgrenze für Beträge fest, die mit Münzen bezahlt werden können. Der Maximalbetrag, den man in Euro-Münzen und Euro-Gedenkmünzen zahlen kann, liegt bei 200 Euro, die Höchstzahl von 50 Münzen darf aber nicht überschritten werden. Nur Beträge über diesen Grenzen können die Kassierer verweigern. Niedrigere Beträge müssten sie akzeptieren. Grundsätzlich hängt es immer vom guten Willen des Verkäufers ab, ob er Münzen auch über diese Grenze hinaus annimmt. Nur die Deutsche Bundesbank ist verpflichtet, höhere Summen und mehr Münzen anzunehmen.