
Ja, das Wohnmobil muss aber zugelassen und grundsätzlich fahrtüchtig sein. Caravans mit Saisonkennzeichen dürfen Camper natürlich nur während des angegebenen Betriebszeitraums im öffentlichen Raum parken. Für Wohnwagen gilt: Sind sie mit einem Zugfahrzeug verbunden, dürfen sie auch dauerhaft auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Ist der Wohnwagen abgekoppelt, sind grundsätzlich maximal zwei Wochen Parkzeit erlaubt. Besitzer von Wohnmobilen müssen natürlich die allgemeinen Parkregeln einhalten. Das Fahrzeug darf also nicht über vorgezeichnete Parkflächen hinausragen. Auch auf Gehwegen darf das Gefährt nicht stehen, es sei denn das blaue Schild „Parken auf Gehwegen“ erlaubt es. Aber Achtung: Diese Erlaubnis gilt nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen. Schwerere Caravans dürfen also nicht auf dem Gehweg stehen.